Gemäß § 20 und § 22 der Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen (VV Berufungsvorschläge) in Verbindung mit § 4a (3) des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) gebe ich die durch Briefwahl und in den Wahlen vom 27.03.- 31.03.2017 ermittelte Vorschlagsliste zur Berufung der bezirklichen Seniorenvertretung sortiert nach der Anzahl der erreichten Stimmen bekannt.
Die ersten 17 Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen, werden von mir in die Seniorenvertretung berufen.
Insgesamt 5.942 Charlottenburger*innen und Wilmersdorfer*innen haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. In die Wahllokale kamen 1.421 persönlich, per Briefwahl haben 4.521 Personen gewählt. Wahlberechtigt waren 99.833 Senioren*innen, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 5,95 % (ungültige Stimmen: 93).
Die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zur Seniorenvertretung im Jahr 2011 lag bei 0,44 % (Wahlberechtige: 92.321 Senioren*innen, gültige Stimmen: 405).