Lern- und Unterrichtsmittel
Bild: SenBJS
Ausstattung der Schulen mit Lern- und Unterrichtsmitteln gem. § 7 Abs. 2 und 4 SchulG zur eigenverantwortlichen Verwendung
- Berechnung des Schulbudgets für das jeweilige Haushaltsjahr auf Grundlage der Mindeststandards für Lehr- und Lernmittel, der Schülerzahl und der Zahl der von der Zahlung eines Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schülern
- Zuweisung der Sachmittel an die Schulen
- Buchung der Mittel auf der Grundlage der eingereichten Aufträge und Rechnungen
- Beratung der Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Bewirtschaftung von SB – Mitteln
- Bearbeitung der Anträge der privaten Schulen auf Zuwendungen von Lernmitteln