Umweltzone (Einzelausnahmen vom Fahrverbot)
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Seit dem 1. Januar 2010 dürfen Sie nur noch mit Ihrem Auto in den Bereich des Berliner S-Bahn-Ringes einfahren, wenn Ihr Fahrzeug über eine grüne Plakette oder eine fahrzeuggebundene Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot der Berliner Umweltzone verfügt.
Einen Antrag für eine Einzelausnahme könen Sie bei uns stellen. Eine ausgestellte Ausnahmegenehmigung eines Bezirks gilt für die gesamte Berliner Umweltzone.