Gewerbeauskünfte

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Nach § 14 Absatz 8 der Gewerbeordnung dürfen aus der Gewerbeanzeige folgende Daten eines Gewerbetreibenden übermittelt werden, wenn der Auskunftsbegehrende eine berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht:
  • Name
  • betriebliche Anschrift
  • angezeigte Tätigkeit

Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist zulässig, wenn der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Briefumschlag mit E-Mail-Symbol

e Auskunft

Die gebührenfreie e-Auskunft

Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei die Grunddaten zu allen angemeldeten Berliner Unternehmen selbst zu recherchieren.

Mit dieser eAuskunft, die Berlin anbietet, erhalten Sie die gewünschte Auskunft sofort und kostenfrei.

Ausführliche Informationen zur eAuskunft erhalten Sie hier

Aktenordner

schriftliche Gewerbeauskunft

die gebührenpflichtige manuelle Auskunft

  • Sofern Sie von der “eAuskunft” keinen Gebrauch machen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich weiterhin gerne für Ihre schriftlich oder per E-Mail gestellten Auskunftsersuchen zur Verfügung.
  • Dazu muss sich der Betriebssitz des angefragten Unternehmens in Charlottenburg-Wilmersdorf befinden. Dann erteilt Ihnen das Ordnungsamt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die gesetzlich zulässigen Daten des Unternehmens. Für den Fall, dass sich die Betriebsstätte des Unternehmens in einem anderen Verwaltungsbezirk befindet, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt.
  • Eine manuelle Auskunft aus dem Gewerberegister ist dann gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Einzelauskunft (bei einer GbR je Person) zur Zeit 10,00 Euro.
  • Neben der herkömmlichen Möglichkeit auf dem Schriftwege unter Beifügung eines Verrechnungsschecks bzw. per Nachnahme eine Auskunft aus dem Gewerberegister zu erhalten, können Sie Ihr Auskunftsersuchen auch per E-Mail übermitteln.
  • Bei einer E-Mail Anfrage wird die erteilte Auskunft nur per *Nachnahme versandt, die weitere Kosten verursacht, die vom Auskunftsbegehrenden zu tragen sind.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Einzug per Lastschriftverfahren leider nicht möglich ist.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bei der Vielzahl von Auskunftsersuchen nicht möglich ist.
  • Suchkriterien bzw. Ordnungsmerkmale der Gewerbetreibenden sind Namen von natürlichen Personen, Namen von im Handelsregister eingetragenen Firmen und betriebliche Anschriften. Keine Ordnungsmerkmale sind sogenannte Fantasiebezeichnungen von Unternehmen (z.B. Pizzeria Milano, Wäscherei Saubermann usw.)

Ausführliche Informationen zur Dienstleistung finden Sie hier