Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
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Aktuelles:
Im Land Brandenburg ist bei einem Wildschwein-Kadaver wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße die Afrikanische Schweinepest (ASP) am 10.09.2020 erstmals in Deutschland festgestellt worden. Das Risiko eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest in das Land Berlin und in den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit seinen großen, für die ASP empfänglichen Wildschweinbeständen im Grunewald und in den großen Grünflächen ist hierdurch extrem gestiegen.
Seit 2014 breitet sich die hochansteckende ASP in Europa aus und bedroht Millionen von Haus- und Wildschweinen. Für Menschen und für andere Tierarten außer Schweinen ist diese Krankheit ungefährlich. Das Virus kann über mehrere Wege zwischen den Tieren übertragen werden. Eine besondere Rolle spielen aber auch Lebensmittel, die aus infizierten Tieren hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden können. Auf die unten aufgeführten Informationsmerkblätter wird daher nochmals sehr deutlich verwiesen.
Für Schweinehalter ist es nun äußerst wichtig, die betriebliche Biosicherheit sorgfältig einzuhalten. Dies bietet immer noch den besten Schutz vor dem Eintrag des Erregers in Hausschweinebestände. Daher werden Halter von Schweinen (und hierunter fällt auch die Hobbyhaltung von Minipigs), die ihren Tierbestand bislang noch nicht beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht angemeldet haben, aufgefordert, dies umgehend schriftlich unter: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de oder telefonisch unter 9029-18407 oder 9029-18408 oder 9029-18421 oder per Fax unter: 9029-18428 nachzuholen.
Totes Wildschwein gefunden! Was jetzt?
Weitere Wege, den Fund eines toten Wildschweins zu melden:
Für Ihre Meldung ist es sehr wichtig, den Fundort bestmöglich zu beschreiben und für eventuelle Rückfragen eine telefonische Erreichbarkeit zu hinterlassen. Es ist weiterhin zu beachten, den direkten oder indirekten Kontakt mit dem toten Wildschwein zu vermeiden, um den Erreger nicht weiter zu verschleppen. Dies gilt auch für mitgeführte Hunde.
Bitte nutzen Sie dazu diese Online-Meldung!
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationsblätter:
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Pressemitteilung: Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest über die Autobahnen verhindern – Staatssekretärin Beate Kasch trifft sich mit Geschäftsführung der Autobahn GmbH
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Vordruck zur Fundortmeldung toter Wildschweine
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Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
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Achtung: Afrikanische Schweinepest!
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Schutz vor Tierseuchen im Stall
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Afrikanische Schweinepest – Vorsicht bei Jagdreisen
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Pressemitteilung vom 17.01.2018 zur Afrikanische Schweinepest
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Flyer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
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Flyer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (en, ch)
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Flyer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (de, en, fr, nl)
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tiersprechstunde
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oder alternativ per E-Mail an:
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Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Tel.: (030) 9029-18407
- Fax: (030) 9029-18428
- E-Mail E-Mail an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
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