Unsere Aufgaben:
- Beratung in Fragen der Lebensmittelüberwachung
- Überprüfung aller Betriebe mit gewerblicher Lebensmittelherstellung und –abgabe wie Lebensmittelgeschäfte, Fleischereien, Hotels, Betriebskantinen
- Entnahme von Verdachtsproben, z.B. Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Wein und Spirituosen, Spielwaren, Zigaretten und anderem
- Überprüfung der Fachkenntnisse von Personen im Sinne des § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Amtliche Weinkontrolle
- Einleitung von Strafverfahren im Lebensmittelrecht sowie Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Auskünfte und Beratung über Zulassungs- und Registrierungsbedingungen für Betriebe
- Beratungen zu Um- oder Ausbauten und Ausstattung von Küchen, Gaststätten, Imbissbetrieben u. a. nach lebensmittelhygienischen Bedingungen
- Beratung zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Speise- und Getränkekarten
- Verbraucherberatung zu allgemeinen Fragen zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln (wie Hund im Gastraum, Rauchen im Stehcafé, Mindesthaltbarkeitsdaten, Handschuhtragen beim Umgang mit losen Lebensmitteln, Kopfbedeckung für Köche u.v.a.