Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweise

Techniker mit Bauhelm

Für betriebliche Fahrzeuge können aus Rechtsgründen keine Bewohner*innenparkausweise erteilt werden. Ihre Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung der Parkgebühr ist nur im Ausnahmeweg mit den zwei nachfolgend genannten Varianten möglich.

Vignetten für Anwohnende und Gäste erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt!

Hinweis zur Antragstellung für die Parkraumbewirtschaftung

Für alle Antragstellende auf Ausstellung von Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweisen gilt ab sofort bis einschließlich 31.12.2024: Es reicht aus, den ausgefüllten Antrag in Kopie gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Damit wird eine ordnungsgemäße Antragstellung signalisiert, bis die endgültige Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Kopie des Antrags für Kontrollen jederzeit deutlich erkennbar ist.

Handwerker*innenparkausweis (HW)

Der Handwerkerparkausweis ist eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für das Parken für Handwerksbetriebe in den Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins. Inhaber*innen eines Handwerkerparkausweises sind berechtigt, Ihr/e Fahrzeug/e im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen. Handwerkerparkausweise können für die Dauer von bis zu 6, 12 oder 24 Monaten ausgestellt werden.

  • Es können maximal vier Fahrzeuge in einen Handwerkerparkausweis eingetragen werden; der Handwerkerparkausweis kann jedoch nicht zeitgleich für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.
  • Sollen mehrere Fahrzeuge zeitgleich geparkt werden, sind jeweils einzelne Parkausweise zu beantragen. Grundsätzlich kann für jedes notwendige und geeignete Betriebsfahrzeug auch eine eigene Ausnahmegenehmigung mit entsprechend eigenem Parkausweis beantragt werden.
  • Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist aber nicht Teil des Antrages für einen Handwerkerparkausweis.
  • Der Arbeitsstättennachweis ist gut sichtbar neben dem Handwerkerparkausweis im Fahrzeug auszulegen.
  • Fehlen Arbeitsstättennachweis oder Handwerkerparkausweis, hat dies eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid zur Folge. Eine nachträgliche Vorlage des Handwerkerparkausweises in Verbindung mit dem Arbeitsstättennachweis ist nicht möglich.

Direkt zur Dienstleistung

Betriebsvignette (B)

Betriebe mit Betriebssitz im Parkraumbewirtschaftungsgebiet erhalten auf Antrag für ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung, ohne dass die Dringlichkeit besonders nachgewiesen werden muss.

Den Antrag können Sie sich hier herunterladen. Im Antrag finden Sie weitere Unterlagen genannt, die Sie zudem einreichen müssen.

Gebühren:
  • Betriebsvignette mit einer Gültigkeit bis zu einem Jahr 90 EUR
  • Betriebsvignette mit einer Gültigkeit bis zu zwei Jahren 130 EUR
  • Betriebsvignette mit einer Gültigkeit bis zu drei Jahren 160 EUR
  • Antrag auf Betriebsvignette

    DOC-Dokument (39.5 kB)

  • Fragen und Antworten zur Betriebsvignette

    PDF-Dokument (84.7 kB)