Die Aufgaben der Parkraumkontrolleur*innen sind auf die Maßnahmen zum Feststellen und Einleiten von Ordnungswidrigkeitenverfahren (Anzeigenfertigung) bei Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs – zumeist in in den Parkraumbewirtschaftungszonen konzentriert.
Die Kolleg*innen fertigen auch Kennzeichenanzeigen bei weiteren Verstößen z. B. beim Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf Behindertenparkplätzen, in Ladezonen oder in zweiter Reihe.
Sollte eine Fahrzeugumsetzung erforderlich sein, so leiten die Kolleg*innen dies in die Wege.