Jeder Gewerbetreibende, der seine Waren und Dienstleistungen auch im öffentlichen Straßenraum, d.h. in der Regel vor seinem Geschäft anbieten will, benötigt dafür eine Sondernutzungserlaubnis.
Das ist eine Erlaubnis, die dem Händler oder Gastronom die “über den Gemeingebrauch hinausgehende” Nutzung von Straßen, Gehwegen und sonstigen nicht im Privateigentum stehenden Flächen außerhalb des von ihm gemieteten Geschäftslokals ermöglicht.
Typische Fälle sind etwa die vor dem Ladengeschäft angebotenen Waren, der Schankvorgarten oder die Werbetafel vor dem Geschäft.
Wird hingegen eine Fläche genutzt, die sich im Privatbesitz befindet und nicht dem Gemeingebrauch gewidmet ist (z.B. die Terrasse im Garten oder Hof) so handelt es sich nicht um die Nutzung öffentlichen Straßenraums. Dafür ist dann auch keine Sondernutzungserlaubnis notwendig.
Auch für das Verteilen von Werbeflyern auf öffentlichem Straßenland oder für das Anbringen von Zirkuswerbung oder Wahlplakaten wird eine solche Sondernutzungserlaubnis benötigt.