Gewerbetreibende haben bei der Ausübung ihres Gewerbes eine Reihe von Vorschriften einzuhalten.
Das können Anzeigepflichten, Berichtspflichten, Dokumentationspflichten usw. sein.
Sofern die entsprechende Vorschrift festlegt, dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann diese im Rahmen der Zuständigkeit in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Im Ergebnis kann eine Verwarnung, ein Verwarngeldangebot oder ein Bußgeld stehen.
Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gewerbetreibende sind:- Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten
- Verstöße gegen das Gaststättengesetz
- Verstöße gegen die Gewerbeordnung
- Verstöße gegen das Berliner Straßengesetz
und viele mehr.