Nichtraucherschutz

Symbol für Rauchverbot mit durchgestrichener Zigarette

Nichtraucherschutz

Das Berliner Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (PDF Dokument) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und gilt in der derzeit aktuellen Fassung.

Zu unseren Aufgaben gehört die Information von Gewerbetreibenden, die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes insbesondere in Gaststätten, Clubs und Diskotheken sowie die Ahndung von Verstößen.

Das Rauchverbot gilt dem Gesetz zufolge in folgenden Bereichen:

  • im Abgeordnetenhaus von Berlin
  • in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Behörden der Berliner Verwaltung und Gerichte
  • in Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, Tageskliniken, Institutsambulanzen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in Kultureinrichtungen, zum Beispiel Theatern, Kinos, Museen
  • in Sporteinrichtungen
  • in Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Hoch- und Fachhochschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges und der Erwachsenenbildung
  • in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in Heimen
  • in Gaststätten, einschließlich Diskotheken und Clubs
  • in Verkehrsflughäfen

Nach dem Berliner Gesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig trotz eines bestehenden Rauchverbotes raucht. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wer das Hausrecht einer Einrichtung inne hat oder eine Gaststätte betreibt, ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Rauchverbots umzusetzen. Die Person handelt ordnungswidrig, wenn sie keine Maßnahmen ergreift, um einen Verstoß gegen das Rauchverbot zu unterbinden beziehungsweise wenn sie die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb einer Rauchergaststätte oder einer Shisha-Gaststätte nicht einhält.
Inhaberinnen und Inhaber des Hausrechts einer Einrichtung oder Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten können mit einer Geldbuße belangt werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.

Mann raucht Zigarette in Bar, zwei junge Frauen unterhalten sich im Hintergrund

Nichtraucherschutz in Gaststätten

Nichtraucherschutz in Gaststätten

Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Informationen des Landessuchtbeauftragten. Weitere Informationen

Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

Antworten zum Nichtraucherschutzgesetz

Fragen und Antworten zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz

Informationen des Landessuchtbeauftragten rund um das Gesetz Weitere Informationen