Wir als Jugendhilfe im Strafverfahren werden von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft über laufende Ermittlungsverfahren bzw. Anklagen informiert.
Da wir gesetzlich zur Mitwirkung in Jugendverfahren verpflichtet sind, nehmen wir Kontakt zu den Beschuldigten und bei Jugendlichen zu den Sorgeberechtigten auf.
Im Gegensatz zu Strafverfahren gegen Erwachsene werden bei Jugendverfahren die persönliche Entwicklung, die Lebenssituation und aktuelle Probleme berücksichtigt. Diese möchten wir von dem Betroffenen erfahren und dann in der Hauptverhandlung mit einfließen lassen, wenn wir dem Gericht einen Vorschlag zur erzieherischen Einflussnahme machen.
Weiterhin geben wir Hinweise und Informationen über das Verfahren, beraten bei Schwierigkeiten und Problemen und organisieren Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Wir behandeln Ihre persönlichen Angaben absolut vertraulich!
Informationen geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft sowie andere Beteiligte weiter.