Teilhabefachdienst Jugend

Sehr geehrte Eltern,
Sie können zunächst für Ihre Kinder, für die Sie gerne erstmals Unterstützung bei Behinderungen und drohenden Behinderungen beantragen wollen, einen formlosen Antrag im Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes Jugend in Charlottenburg-Wilmersdorf stellen. Sie können dies per Post oder per E-Mail tun.
Wenn Sie gerne persönlich vorsprechen möchten, können Sie dies im Raum 3093 am Dienstag von 09:00 – 11:00 Uhr oder Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr tun. Sie können auch unter 030-9029-15999 einen Termin vereinbaren. Wir bitten um ihr Verständnis, dass manchmal die telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Vielzahl von Anrufern zeitweise eingeschränkt ist.

Allgemeine Informationen:

Beratung zu und Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch- Neuntes Buch und Achtes Buch (SGB IX und SGB VIII) für Kinder und junge Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.
Unsere Aufgabe ist es, zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen, die geeignete, notwendige Hilfe durch Teilhabeleistungen als personenzentrierten Rehabilitationsbedarf nach dem SGB IX oder SGB VIII mit den Eltern und Kindern oder jungen Menschen gemeinsam zu planen und die Leistung festzustellen. Wir begleiten und prüfen transparent den Prozess und die individuelle Entwicklung von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX oder SGB VIII, um die Hilfe im Verlauf individuell anzupassen. Dazu kann auch die Feststellung weiterer Rehabilitationsbedarfe nach anderen Sozialgesetzbüchern gehören. Wir beraten die Eltern von betroffenen Kindern und jungen Menschen und auch die Kinder und jungen Menschen selbst, in der Regel bis zur Volljährigkeit. Wir steuern und leisten die Hilfe in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Trägern unter Einbeziehung der Angebote im Sozialraum und unter Wahrung des Datenschutzes. Dazu gehören auch die Beratung und gegebenenfalls die Leistung von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, und des Landespflegegeldes.

Anträge auf Leistungen der Hilfen zur Pflege, auf Landespflegegeld und zu § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch-Achtes Buch) können ebenfalls zunächst formlos gestellt werden. Für Anträge auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) nutzen Sie bitte den untenstehenden Antrag, welcher schriftlich per Post (dann Postleitzahl 10617 zu nebenstehender Anschrift), per Hausbriefkasten am Dienstgebäude oder per E-Mail (siehe nebenstehender Kontakt) an uns übermittelt werden kann. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben oder Ihre Mailadresse, sind wir bemüht Sie zu Ihrem Beratungsbedarf und zu unseren Nachfragen zu kontaktieren. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Nach Klärung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der dazu erforderlichen Angaben und Unterlagen, wird Ihr Anliegen an die Mitarbeitenden der Teilhabeplanung zur Entscheidung und vertieften Beratung weitergegeben. Von dort wird dann mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Leitung

  • Frau Advani (Jug THFD-L), Zi 3091, Tel (030) 9029-15344

Antrag

  • Antrag nach dem SGB IX

    PDF-Dokument (665.2 kB)

  • Information über die Verarbeitung von Sozialdaten

    PDF-Dokument (1.6 MB)