Bei alleinerziehenden Eltern springt die Unterhaltsvorschusskasse ein, wenn der andere Elternteil für das Kind nicht ausreichend sorgt oder sorgen kann. In diesem Fall wird Ihrem Kind vom Staat ein Vorschuss gezahlt.
Unterhaltsvorschuss
Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner:
Ab 01. Juli 2019
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für Kinder unter 6 Jahren
150 Euro
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für Kinder ab 6 und unter 12 Jahren
202 Euro
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für Kinder ab 12 und unter 18 Jahren
272 Euro
Anträge / Formulare
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Antrag auf Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschuss) in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung
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Ergänzende Angaben für Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschuss) in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung für Kinder ab 12 Jahre
Antragsformulare (online bzw. am PC ausfüllbar)
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Antrag auf Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschuss) in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung - online ausfüllbar
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Ergänzende Angaben für Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschuss) in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung für Kinder ab 12 Jahre - online ausfüllbar
Merkblätter
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Merkblatt “Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz”
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Merkblatt zum Unterhalt für Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschuss des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Januar 2019)
Kontakt
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Unterhaltsvorschuss
- Fax: (030) 9029-13559
- E-Mail an die Unterhaltvorschußstelle Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin