Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig.
Hier kann, auf Wunsch, schon vor Beginn einer Jugendhilfemaßnahme rechnerisch überschlagen werden, wie hoch die Kostenbeteiligung der Eltern sein wird.
Dieses Aufgabengebiet umfasst auch die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber den Rententrägern, Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen an Heim- und Pflegekinder, sowie die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen.
Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie nach Regionen unterteilt.