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Bearbeitungszeit bzw. Bearbeitungszeitraum:
Die eingegangenen Elterngeldanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Zeitpunktes bearbeitet, an dem sie vollständig belegt und damit bewilligungsreif sind. Dieses Kriterium schafft eine verlässliche Gleichbehandlung aller wartender Eltern. Eine Privilegierung einzelner Anträge würde zu einer Verlängerung der Wartezeiten für alle anderen führen.
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Antragsformulare können Sie hier herunterladen oder im Bürgeramt erhalten. Bitte beachten Sie, dass nur über vollständig ausgefüllte Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen entschieden werden kann. Nähere Informationen zum Antrag und den erforderlichen Unterlagen können Sie den dazugehörigen Merkblättern entnehmen, welche Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link erhalten. Allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Elterngeld können über die Hotline des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Service-Nummer 20179130 eingeholt werden. Weitere Informationen enthält auch die Broschüre “Elterngeld und Elternzeit”, welche ebenfalls im Bürgeramt ausliegt.
Seit Oktober 2018 gibt es die Plattform ElterngeldDigital, auf der Sie den Elterngeldantrag online ausfüllen können.
Weiterhin finden Sie hier den neuen Elterngeldrechner.
- Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr. Für individuelle Fragen zum Elterngeldantrag stehen Ihnen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle dienstags und mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Bitte sehen Sie jedoch von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, da diese Zeit zugunsten von Beratungen genutzt werden kann.