Das Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP) steuert das Angebot und die Umsetzung der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung gemäß § 99 SGB IX und verwaltet das Kontingent an Leistungen im Bereich Wohnen und Tagesstruktur. Nicht zuständig ist das SGP für Menschen mit geistiger, neurologischer oder körperlicher Behinderung. Achtung: Einen Anspruch auf Versorgung innerhalb des bezirklichen Kontingents haben nur erwachsene psychisch kranke oder suchtkranke Menschen, die in Charlottenburg-Wilmersdorf in einer eigenen Wohnung (nicht in einer Trägerwohnung!) wohnen bzw. vor ihrer Institutionalisierung regulär in Charlottenburg-Wilmersdorf gewohnt haben. Das SGP ist regelhaft zuständig für:
- Erstanträge für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (auch Selbstzahler) inklusive Einzelfallhilfe (dazu gehören auch Wiederaufnahmen in das Versorgungssystem nach einer Betreuungspause von mindestens 6 Monaten)
- Das Hinzukommen eines weiteren Leistungstyps
- Wechsel von Einzelfallhilfe in einen anderen Leistungstyp
- Nicht einvernehmliche Änderung des Trägers, Leistungstyps und/oder der Hilfebedarfsgruppe (HBG)
- Fälle, in denen die Versorgung von Klientinnen und Klienten in Heimen außerhalb des Bezirks angestrebt wird
- Einen zwischen zwei Anbietern beabsichtigten Wechsel von Betreutem Wohnen in eigener Wohnung zu Betreutem Wohnen mit Trägerwohnraum.
Das SGP tagt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 9.00 Uhr im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100 in 10585 Berlin (Minna-Cauer-Saal).
Vor einer Anmeldung zum SGP ist eine fachliche Abklärung mit der zuständigen Sozialarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes erforderlich. Die Zuständigkeit ist nach Straßen geregelt, und beim Tagesdienst zu erfragen (Tel. 9029 16044).
Die Prüfung der sozialhilferechtlichen Anspruchsberechtigung erfolgt separat durch die zuständige Leistungsstelle im Sozialamt: Soz 117
Für die Terminvergabe zum SGP ist der Eingang des ausgefüllten Anmeldebogens-SGP und der Einverständniserklärung-SGP bis Montag vor dem SGP 12.00 Uhr erforderlich.
Voraussetzung für eine Vorstellung im SGP ist das rechtzeitige Vorliegen eines ausgefüllten Behandlungs- und Rehabilitationsplans (BRP) beim Sozialpsychiatrischen Dienst sowie beim Teilhabefachdienst.
Weitere Informationen finden Sie im “Infoblatt-SGP”