Überall, wo der Mensch ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet, leben seit alters her auch diese vermehrungsfreudigen Nagetiere. Ratten treten dabei häufig als Vorrats-, Material- und Gesundheitsschädlinge auf. Bei den in Mitteleuropa auftretenden Rattenarten handelt es sich um die Hausratte (Rattus rattus) und die Wanderratte (Rattus norvegicus). In Berlin kommt hauptsächlich die Wanderratte vor.
Ratten als Gesundheitsschädlinge
Wanderrratten können eine Vielzahl von Krankheitserregern auf den Menschen übertragen. Beispiele sind hier Salmonellen, Leptospiren (Erreger des Morbus Weil) und Toxoplasmen (Erreger der Toxoplasmose). Menschen können sich anstecken, wenn sie gebissen werden, wenn sie Staub einatmen, der mit den Ausscheidungen der Tiere (Urin, Kot) verunreinigt ist, oder wenn sie Lebensmittel verzehren, die kontaminiert sind. Außerdem spielen Ratten eine Rolle bei der Übertragung von Tierseuchen (Schweinepest, Maul- und Klauenseuche).
Wie können Sie bei der Rattenbekämpfung unterstützen? Entscheidend für die Vermehrung der Ratten ist neben den Nistmöglichkeiten vor allem das Nahrungsangebot. Hier kann jeder mit dazu beitragen, das Nahrungsangebot zu verringern, indem Müll draußen nicht liegen gelassen, sondern in Mülleimern entsorgt wird. Auch auf das übertriebene Ausstreuen von Nahrungsmitteln für Vögel sollte verzichtet werden bzw. Reste nach dem Füttern eingesammelt werden, da diese sonst auch die Ratten ernähren. Weiterhin sollten keine Lebensmittel über die Toilette entsorgt werden.
Meldung von Rattensichtung
Bei Rattenbefall ist der Eigentümer oder sonstiger Inhaber (Hausverwaltung) nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung (siehe unten) verpflichtet, diesen dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Tritt ein Rattenbefall im öffentlichen Straßenland auf, können Sie als Privatperson dies auch über das folgende Meldeformular im Berliner Serviceportal melden.
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo): Infoblatt Ratten
- UBA-Informationen zur Wanderratte
- Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (Schädlingsbekämpfungsverordnung)