Einwohnerfragen zum Thema Kleingartenkolonie Oeynhausen

Nachfolgend sind die Einwohnerfragen zum Thema Kleingartenkolonie Oeynhausen aufgeführt. Ermittelt wurden alle Einwohnerfragen von 2012 an sowie ihre Beantwortung. Für die Einwohneranfragen, deren Beantwortungen hier nicht aufgeführt sind, können die Antworten bei Bedarf im BVV-Büro im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, Telefon 9029-14001 oder -14002, angefordert werden.

2012
2013
2014

2012

BVV 26. April 2012 Drucksache (DS) 0214/4
4. Einwohnerfrage Peter Beloch Bebauungsplan IX 205a der Kolonie-Oeyenhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Beloch,
zur Bürgeranfrage von Herrn Beloch teile ich Folgendes mit:
1. Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Bebauungsplan IX 205a, Kolonie-Oeynhausen?
Zurzeit findet die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches statt.
2. Wann wird der Bebauungsplan voraussichtlich rechtskräftig?
Ein Zeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden.
3. Wo und wann sind die Gutachten zum Bebauungsplan für interessierte Bürger einsehbar?
Für Gutachten, die vor der öffentlichen Auslegung erstellt wurden, kann beim Stadtentwicklungsamt ein Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt werden, da mit der Auslegung ein Verfahrensschritt abgeschlossen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 20. September 2012 DS 0358/4
7. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Im Tagesspiegel vom 15.09.2012 wurde veröffentlicht, dass Herr Schulte mit dem Investor verhandeln möchte, um Teile der Anlage zu sichern.
1. Welcher Teil der Anlage ist gemeint (die Frage ist örtlich gemeint: Forckenbeckstr? Oder ein zweiter Riegel an der Cunostr? Oder ein anderer Teil?)
2. Um wie viel m² wird es bei den Verhandlungen gehen?
3. Man hört, Herr Nussbaum hätte die Absicherung des Klagerisikos nicht vollständig abgelehnt sondern gesagt, dass der Bebauungsplan unterzeichnet werden soll und Lorac/Lonestar klagen soll. Erst, wenn ein Gericht entschieden hat, ob überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung oder auf Übernahme besteht – was ja nach dem ersten Gutachten, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan erst aufgestellt wurde, verneint wird -, werde er sich mit der Frage nach der Übernahme einer Entschädigung oder der Stellung eines Ersatzgrundstückes (siehe Morgenpost vom 09.09.2012) beschäftigen. Stimmt das?
4. Warum will man nun, durch Verhandlungen über eine Teilsicherung des Areals mit dem Investor, seine Verhandlungsposition derart einschränken? Laut erstem Gutachten besteht dieses Risiko überhaupt nicht, und wenn nur in Höhe eines Betrages, den die Kleingärtner und der Bezirk/Landesverband bereit sind, abzusichern.

BVV 25. Oktober 2012 DS 03584/
6. Einwohnerfrage Günter Knüppel Kolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Knüppel,
zur Einwohneranfrage von Herrn Günter Knüppel teile ich Folgendes mit:
1. Warum wurde in der Amtszeit von Herrn Gröhler, als Baustadtrat, die planungsrechtliche Absicherung der Kolonie Oeynhausen, wie im ersten Gutachten empfohlen wird, nicht zeitnah umgesetzt und warum wurde keine Veränderungssperre erlassen?
Nach Vorlage des 1. Rechtsgutachtens (Dr. Groth) vom Juni 2009, welches Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche verneinte, wurde das Bebauungsplanverfahren zügig weiter betrieben und die vom Baugesetzbuch vorgeschriebenen Schritte durchgeführt, nämlich die Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Herbst 2010.
Die Eigentümerin Lorac hat hierzu eine Stellungnahme in Form eines Rechtsgutachtens von Dr. Haaß (Kanzlei Probandt & Partner) abgegeben und Entschädigungsansprüche von ca. 50 Mio. € geltend gemacht.
Zur Prüfung einer eventuellen Entschädigungspflicht hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein drittes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das von Prof, Dr. Finkelburg aus der Kanzlei White & Case im Juli 2011 vorgelegt wurde.
Der Erlass einer Veränderungssperre hätte zwar einen Zeitgewinn für das Bebauungsplanverfahren gebracht. Das finanzielle Risiko einer Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks, deren Höhe vom Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung abhängt, könnte eine Veränderungssperre aber nicht nehmen.
Gespräche und Schriftwechsel mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen sowohl hinsichtlich finanzieller Unterstützung als auch bezüglich eines eventuellen Grundstücktauschs führten bisher leider zu keinem Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

7. Einwohnerfrage Thorsten Laatsch Bebauungsplan IX-205a Kolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Laatsch,
zur Einwohneranfrage von Herrn Thorsten Laatsch teile ich Folgendes mit:
1. Der Bebauungsplan IX-205a lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2010 öffentlich aus. An welchem Datum ist die Stellungsnahme von Lorac/Lonestar bzw. das Gutachten eingegangen?
Der Bebauungsplanentwurf IX-205a lag in der Zeit vom 30. August 2010 bis 3. November 2010 öffentlich aus. Die Stellungnahme von Lorac in Form eines Rechtsgutachtens von Dr. Haaß (Kanzlei Probandt & Partner) ging am 2. November 2010 ein.
2. An welchem Datum sind die Bauvoranfrage und das Erschließungsangebot von Lorac/Lonestar eingegangen?
Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 2. Februar 2011 eingereicht und das Erschließungsangebot lag diesem Antrag als Anlage bei.
3. In der vom Bezirksamt erstellten Auslegungsbegründung für den Bebauungsplan IX-205a ist auf Seite 32 zu lesen (wörtliches Zitat) „Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber entstehen können“. Welche konkreten Details haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nun eine andere Auffassung vertritt und wo sind diese nachzulesen?
Die zitierte Aussage entstammt dem 1. Rechtsgutachten von Dr. Groth.
Da im Rechtsgutachten von Dr. Haaß Entschädigungsansprüche geltend gemacht wurden, hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein drittes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage einer eventuellen Entschädigungspflicht abschießend prüfen zu lassen.
Dieses Gutachten wurde von Prof. Dr. Finkelnburg aus der Kanzlei White & Case erarbeitet und am 21. Juli 2011 vorgelegt. Dabei erweist sich das Gutachten von Dr. Groth teilweise als unzutreffend.
Prof. Dr. Finkelnburg weist auf das Risiko einer für Berlin entstehenden Erschließungspflicht hin, die bei Entstehen und Überplanung mit einer Kleingarten-Festsetzung einen Planungsschaden auslösen würde. Er bemerkte außerdem, dass die vorliegende Fallkonstellation obergerichtlich, d. h. in letzter Instanz bisher nicht entschieden wurde.
4. Müsste vor einer Teilbebauung der vom Senat beschlossene Flächennutzungsplan, in dem Oeynhausen als Grünfläche mit dem Symbol Kleingarten ausgewiesen ist, geändert werden?
Sollte es zu einer Teilbebauung kommen, müsste das laufende Bebauungsplanverfahren IX-205a zur Absicherung der verbleibenden Kleingärten auf der anderen Teilfläche, im Geltungsbereich reduziert werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes könnte dann im Parallelverfahren laufen.
5. Es gibt eine Zählvereinbarung zwischen SPD und Grünen aus Oktober 2011 in der die planungsrechtliche Sicherung der Kolonie Oeynhausen ausdrücklich erwähnt ist. Seit Neubesetzung der Ausschüsse nach den Wahlen 2011 gab es bis zum heutigen Tag (20.10.2012) 15 Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses. Trotz Zählvereinbarung war Oeynhausen auf keiner der 15 Sitzungen auf der Tagesordnung. An welchen der Sitzungstermine (bitte Angabe der konkreten Daten) wurden die Ausschussmitglieder über die komplexe Sachlage bzgl. des Bebauungsplans IX-205a informiert?
Die Sachlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28. März 2012 als nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12. September 2012 wurde der aktuelle Sachstand unter Punkt 6 (Bericht des Bezirksamtes) vorgetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 15. November 2012 DS 0390/4
4. Einwohnerfrage Alban Becker Bebauungsplan IX-205a Kolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Becker,
zur Einwohneranfrage von Herrn Alban Becker teile ich Folgendes mit:
1. Das Gutachten von Lorac ist am 02.11.2010 eingegangen. Die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan IX-205a war laut der auf der Internetseite des Bezirksamtes abgedruckten Pressemitteilung in der Zeit vom 30.08.2010 bis 29.09.2010. Danach wäre das Gutachten über einen Monat zu spät eingegangen. Wurde die Auslegungsfrist verlängert und wenn ja, warum?
Die Auslegungsfrist endete am 2. November 2010. Aufgrund des in der ersten Veröffentlichung fehlenden Hinweises nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorliegen umweltbezogener Informationen wurde die Veröffentlichung korrigiert und die Frist verlängert, um das Bebauungsplanverfahren nicht aus formalen Gründen angreifbar zu machen.
2. Nach welchen Paragraphen incl. der Absätze/Sätze des BauGB wird derzeit ein Planungsschaden in Millionenhöhe gesehen?
Die Grundstückseigentümerin hat zur öffentlichen Auslegung bereits angekündigt, nach Festsetzung des Bebauungsplans eine Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verlangen. Bezüglich des Wertes des Grundstücks gehen die Aussagen in den Rechtsgutachten auseinander.
3. Hatten der Bezirk oder das Land ein Vorkaufsrecht und falls ja, warum hat man davon keinen Gebrauch gemacht?
Ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 BauGB besteht nur im Geltungsbereich von festgesetzten Bebauungsplänen.
4. Hat irgendeine Stelle der Bezirksverwaltung oder der Senatsverwaltung den ökologischen Wert der Kolonie Oeynhausen hinsichtlich Klimaschutz, soziologische, integrative, gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Faktoren in einer Summe berechnet?
Eine Berechnung im Sinne der Fragestellung wurde nicht durchgeführt. Selbstverständlich sind die Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes und der menschlichen Gesundheit in die Abwägung eingeflossen und im Umweltbereich, der ein besonderes Kapitel der Begründung zum Bebauungsplan bildet, erläutert.
5. Trifft es zu, dass der Bebauungsplan IX-205a erst rechtskräftig würde, wenn der Senat eine Veröffentlichung im Amtsblatt veranlassen würde.
Zur Rechtskraft des Bebauungsplans wären folgende Verfahrensschritte notwendig:
• Bezirksamtsbeschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs,
• Bezirksamtsbeschluss, den B-Planentwurf einschließlich Begründung der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen,
• Beschlussfassung der BVV über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs,
• Beschlussfassung der BVV zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans,
• Anzeige des B-Plans bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sogenannte Rechtsprüfung),
• Sofern nach Ablauf der Frist von zwei Monaten keine Beanstandungen geäußert werden, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan als Rechtsverordnung und seine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt durch Beschluss fest.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 13. Dezember 2012 DS 0426/4
5. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zur Einwohneranfrage von Herrn Frank Sommer teile ich Folgendes mit:
1. Liegt Ihnen ein konkretes Erschließungsangebot der Firma Lorac vor und wenn ja seit wann?
Die Grundstückseigentümerin Lorac hat am 1. Februar 2011 gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für eine Wohnbebauung auch ein Erschließungsangebot eingereicht.
2. Hält das Bezirksamt dieses Angebot für zumutbar?
Das Bezirksamt befindet sich mit Lorac in einem gerichtlichen Streit und in weiteren Gesprächen, weshalb ich zurzeit nicht nach außen bekunden möchte, ob das uns unterbreitete Erschließungsangebot für zumutbar oder aber unzumutbar gehalten wird.
3. Falls ja, wie verträgt sich diese Auffassung mit der Auslegungsbegründung des B-Plans IX -205a, wonach die Sicherung des Kleingartengeländes im dringenden Gesamtinteresse Berlins liegt?
Entfällt.
4. Teilen Sie meine Auffassung, dass mit der Fa. Lorac geführte Gespräche über eine Teilbebauung des Kleingartengeländes nicht im Einklang mit dem B Plan IX 205a stehen, der die dauerhafte Sicherung des gesamten Geländes vorsieht?
Es gibt einen Bebauungsplanentwurf IX-205a, von dem erst einmal keinerlei Rechtsbindung ausgeht. Das Führen von Gesprächen mit einem Grundstückseigentümer steht einem Bebauungsplanentwurf nicht entgegen.
5. Begehen Sie einen Rechtsverstoß, der zu einer Amtshaftung führen kann, wenn Sie den B-Plan unterschreiben?
Eine Unterzeichnung des Bebauungsplans nach Beschlussfassung der bezirklichen Gremien setzt voraus, dass eine sachgereichte Abwägung vorgenommen wurde, eine rechtssichere Begründung vorliegt und die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Planung benannt und finanziell gedeckt sind. Diese zwingenden rechtlichen Voraussetzungen liegen derzeit nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Thorsten Laatsch Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Verhandlungen über Teilbebauung des Areals der Kolonie Oeynhausen mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet und höchster Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung sind in aller Munde und mediengängig. Wohnungsmangel wird gern als Argument angeführt. Lt. Wohnungsmarktbericht der IBB 2011, Tabellenband, Seite 20, ist Chbg-Wlmd von 2005 – 2010 unter allen Bezirken derjenige, der die meisten qm Wohnfläche/Einwohner und die geringsten Einwohner pro Wohnung aufweist. Ist in Bezug auf diese Kennzahlen der am besten ausgestattete Bezirk. Inwiefern rechtfertigen diese Daten aus Ihrer Sicht das Opfer eines Vorranggebiets Klimaschutz für den Wohnungsbau?
2. Im aktuellen Wohnungsmarktbarometer der Investitionsbank Berlin aus September 2012 ist auf Seite 18 formuliert, dass Experten den größten Bedarf im Mietwohnungssegment sehen. Unter den Qualitätsanforderungen für dieses Segment rangiert die günstige Miete an erster Stelle (Seite 22). Ganze Berliner Kieze werden aufgrund von Spekulationsprojekten zerstört, die Mieten steigen. Als sozialdemokratischer Politiker und im Hinblick auf Ihr Programm zum Thema Stadtentwicklung und Bauen: Wie würde Lorac/Lonestar Ihre programmatischen Inhalte abbilden und wie würde in diesem Zusammenhang der benötigte Wohnraum des unteren und mittleren Preissegments – also bezahlbarer Wohnraum – geschaffen werden?
3. In Drucksache 15/5221 d. Abgeordnetenhauses – Agenda 21 Berlin –ist folgendes Ziel wörtlich in Abs. 3.5 Grünflächen, Kleingärten und naturnahe Flächen genannt: „In OT, die Richtwerte für wohnungs- (6qm/Einwohner) o. f. siedlungsnahes Grün (7m²/Einwohner) nicht erreichen, wird bis z. Jahr 2015 d. Grünanteil um min. 10% erhöht o. es wird … ein entsprechender Ausgleich geschaffen. Bezirk Chbg-Wlmd hat in der Statistik des stat. Landesamtes „Versorgung mit wohnungsnahen Grünanlagen/Bezirk“ im Jahr 2005 von allen Bezirken Berlins den zweitniedrigsten Wert mit 3,8qm/EW. Welche der in Agenda 21 B vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung des Handlungsziels wurden umgesetzt, wo liegen die Flächen?
4. Wie viel qm wohnungsnahes Grün wurden dadurch bereits geschaffen?
5. Wie viel der geforderten 10% Steigerung wurden bis heute dadurch erreicht und wird der Bezirk die 10% bis zum Jahr 2015 erreichen?

2013

BVV 17. Januar 2013 DS 0487/4
6. Einwohnerfrage Günter Knüppel Kleingartenkolonie Oeynhausen (I)
1. Wie beurteilen die in der BVV anwesenden Fraktionen die Auffassung, dass Herr Schulte durch seine Argumentationen und Zurückhaltung von Informationen die Willensbildung in der BVV beeinflusst und dem Investor einen Vorteil verschafft hat?
2. Eine Befreiung nach § 31 BauGB kann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist; sind die Fraktionen der BVV der Meinung, dass diese Voraussetzungen in diesem konkreten Fall vorliegen?
3. Wie beurteilen die Fraktionen der BVV die Tatsache, dass Senator Müller am 27.12.2012 in der Abendschau bereits von einer 50/50 Teilbebauungslösung für die Kolonie Oeynhausen gesprochen hat, obwohl doch Herr Baustadtrat Schulte mehrmals betont hat, dass er dafür erst die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2013 einholen möchte?
4. Wie stehen die Grünen zu der Aussage, dass eine grüne Unterstützung einer Baulandausweisung von Teilflächen der Kolonie Oeynhausen die politische Glaubwürdigkeit der grünen Bezirkspolitik gegenüber den Kleingärtnern und gegenüber der Stadtgesellschaft insgesamt in hohem Maße beschädigen würde?

Die Beantwortung erfolgt durch die Fraktionen:
Frau Klose (CDU-Fraktion):
Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, Gäste, Herr Knüppel,
natürlich kommt allen Stadträten in allen Bereichen eine besondere Rolle zu, wenn es darum geht, zu argumentieren zu ihren Bereichen, wenn es darum geht, uns Informationen nachvollziehbar mitzuteilen. Ich stimme dem Fragesteller zu, dass hier die Argumentation und auch die Information nicht immer nachvollziehbar waren, zumindest für mich/für uns nicht und sicherlich auch immer als transparent betrachtet wurde. Ich gehe aber trotzdem davon aus, zumindest unsere Fraktion hat sich eine eigene Meinung gebildet und lehnt es vor allen Dingen ab, sich unter Druck setzen zu lassen. Für uns gibt es noch sehr viele Widersprüche, auch in dem was vermittelt wurde, ich sage nur, die sehr unterschiedlichen Aussagen z. B. schon mal dazu, wie viel Kleingartenparzellen sind frei, wie viel nicht, also bei so etwas ganz einfachem fing es schon an. Ob Herr Schulte, wie Sie fragen, bewusst oder unbewusst gemacht hat, kann ich nicht beurteilen, dazu werde ich mich auch nicht äußern, ich denke, das weiß auch nur er und das spielt bei meiner Urteilsfindung jetzt soweit auch keine Rolle.
Eine Befreiung, haben wir ja gestern gehört, kann man juristisch so und so sehen. Wir sehen sie kritisch, aber sie spielt für mich in der Fragestellung auch nicht die Rolle, denn sie unterläuft den politischen Willen und vor allen Dingen dem Bürgerwillen, da dazu ein Bürgerbegehren läuft und deshalb werden wir dieser nicht zustimmen. Woher Herr Senator Müller seine Erkenntnisse hatte, die anscheinend weitergingen, als unsere, habe ich eine Vorstellung, ist aber spekulativ. Allerdings müsste er wissen, dass letztendlich der Bezirk entscheidet und entschieden hatte er ja noch nicht und hat er heute auch noch nicht. Insofern ist Herr Senator Müller vielleicht vorgeprescht, man kann diesen Stil empfinden, wie man möchte, ich fand ihn nicht gut, aber auch das muss derjenigen mit sich selbst ausmachen.

Frau Schmitt-Schmelz (SPD-Fraktion):
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Knüppel, anders, als Frau Klose teile ich Ihre Auffassung nicht. Es stimmt, dass Informationen, die uns in Papierform dargelegt waren, oft schwierig waren und man erst einmal schauen musste, was steckt hinter den Informationen, was steht genau drin. Es war viel Papier. Man musste erst einmal wirklich gucken, dass man versteht, worum es geht. Aus meiner Sicht wurde die BVV immer zeitnah informiert, sobald etwas Neues zu berichten gab, was nicht der Vertraulichkeit unterlag. Dass sich fast alle Fraktionen fast ausreichend informiert gefühlt haben zeigt die Tatsache, dass es nur von den PIRATEN einen Antrag auf Akteneinsicht gab. Wenn andere Fraktionen sich nicht hätten richtig informiert gefühlt, hätten sie zu jeder Zeit einen Antrag auf Akteneinsicht machen können und diese Akteneinsicht auch bekommen.
Zur zweiten Frage, der Befreiung möchte ich sagen, dass Herr Schulte erläutert hat, dass der Weg rechtssicher ist und nachbarschaftliche Interessen gewahrt werden. Diesen Ausführungen trauen wir so und natürlich werden wir aber, falls es zu einer Erteilung einer Befreiung kommt, noch einmal ganz genau im Stadtplanungsausschuss uns darüber informieren lassen und dann noch mal schauen, wie man damit dann umgeht bzw. ob das so funktioniert.
Zu Herrn Müller kann ich leider nur sagen, leider nicht, sondern kann ich sagen, dass die Abstimmung hier stattfindet und auch noch nicht stattgefunden hat, so wie Frau Klose das gesagt hat. Was ein Senator dazu sagt, ist völlig unerheblich und wir entscheiden heute Abend hier.

Herr Gusy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Knüppel, sehr verehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Fragen, die doch teilweise die Diskussionen zuspitzen, die wir in den letzten Monaten hier geführt haben. Es waren offene Diskussionen, es waren Diskussionen, in denen es viele Informationen gab, es war eine andere Diskussionskultur, als sie noch vor 1 ½ Jahren im Stadtentwicklungsausschuss geherrscht hat. Wir haben wesentlich mehr Informationen und wesentlich mehr Informationen werden bekanntgegeben, als früher. Es mag Ihnen zu wenig sein, aber dann wissen Sie, wie die Verhältnisse davor waren.
Wie Sie wissen, stimmt meiner Fraktion einer Befreiung nicht zu. Wir haben einen Antrag eingebracht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln. Wir hoffen, dass dieser Antrag die Mehrheit kriegt. Eine Befreiung ohne Bürgerbeteiligung lehnen wir ab. Verfehlte Wohnungsbaupolitik gibt es in dieser Stadt schon sehr lange. Der Senat hat lange nicht erkannt, dass es eine Wohnungsnot gibt und hat gesagt, ach, dahinten habt ihr doch noch Wohnungen und meinte Marzahn oder sonst wo. Deshalb sind wir hier auf Wohnungen angewiesen und der Senator, da sieht man seine Verzweiflung, sagt irgendwas, dem wir so nicht zustimmen können und wir können nur sagen, der Senator hätte lieber seinen Mund gehalten, das fällt Senatoren wohl manchmal schwer, wenn sie ein Mikro sehen.
Ja, wir haben, wie alle anderen Parteien auch gesagt, wir wollen Oeynhausen retten in der Größe und Breite, wie es es bisher gibt. Hätten wir das gewusst, was das Bezirksamt wusste, als wir die Zählgemeinschaftsvereinbarung mit der SPD unterschrieben haben, hätten wir die Zählgemeinschaftsvereinbarung so nicht formuliert. Das müssen wir ganz ehrlich sagen. Aufgrund der fehlenden Informationen haben wir uns da übernommen. Dazu müssen wir stehen. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wir halten unser Versprechen, weil es funktioniert nicht. In der Diskussion, die wir heute noch führen werden, werden Sie feststellen, dass es leider Gottes zu Schadensersatzansprüchen oder Forderungen in einer Höhe kommt, die der Bezirk nicht leistet und wo der Senat sich weigert, uns zu helfen. Dieses haben die Gutachten gezeigt. Darauf werden wir nachher noch eingehen. Es ist schwierig, wir werden uns weiter für die Kleingärten einsetzen und wir hoffen, dass wir nicht in solche Situationen wieder kommen und das durch die Informationspolitik des Bezirksamtes nicht so was wieder passierte. Danke.

Herr Pabst (PIRATEN-Fraktion):
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste. Ja, wir sind die einzige Fraktion gewesen, die sich einmal darum gekümmert hat, Akteneinsicht zu nehmen, weil wir wissen wollten, was weiß das Bezirksamt wirklich und was an Informationen fließt noch rum. Wieweit das unsere Entscheidung beeinflusst hat, die Sie nachher sehen werden, kann man sich dann ansehen.
Ansonsten, zu den Aussagen auf Senatsebene, was im Hintergrund noch an Verhandlungen geführt wurden, um noch eine andere Lösung zu bekommen, das ist nichts, wozu wir hier eine Aussage machen können, weil zumindest wir Piraten da keinen Einblick haben. Vielen Dank, dass Sie da sind. Bis nachher.

7. Einwohnerfrage Thorsten Laatsch Kleingartenkolonie Oeynhausen (II)
1. Die Story der Vorkommnisse rund um die Kolonie Oeynhausen ist eine Geschichte über das Verhältnis der Parteien zu ihren Versprechen, inneren Werten und den Umgang mit den Wählerinnen und Wählern. Im Hinblick auf die kommenden Wahlen und um mir selber einen Eindruck zu verschaffen, wen ich überhaupt noch wählen kann, frage ich zunächst die Fraktion der SPD: Bisher waren Sie bezüglich der Informationspolitik, Bürgerbeteiligung und Entscheidung weder sozial, noch demokratisch. Wie wird sich das bis zu den nächsten Wahlen weiter entwickeln?
2. Ich frage die Fraktion der Grünen, die im Moment eher wie grüne, reifende Bananen die Farbe wechseln, wahrscheinlich Natur zerstören und der Gentrifizierung freie Bahn lassen: Wie wollen Sie in Zukunft wieder ökologische Glaubwürdigkeit, Ihre Konfliktbereitschaft bezüglich Sach- und nicht Machtthemen, für die Wählerinnen und Wähler nachvollziehbar darstellen?
3. Ich frage die Fraktion der CDU: Als eine der in diesem Gremium am erwachsensten wirkende Partei und im Hinblick auf Ihre Fähigkeit als Schwarzer Sheriff zu fungieren – wann fangen Sie an hier aufzuräumen, wieder Politik für mögliche Wählerinnen und Wähler zu machen und zu zeigen, dass es nicht gleich ein christdemokratischer Exorzismus sein muss, aber Charlottenburg-Wilmersdorf Ihnen tatsächlich am Herzen liegt?
4. Wann wurde das Schreiben von Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011 an die Fraktionen der BVV gegeben, in welchem Prof. Finkelnburg die Nachfragen des Amtsvorgängers zum 3. Gutachten beantwortet?
5. „Planungsbefangen“, „chancenlos“ und „von einer konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen“ – so beschreibt Prof. Finkelnburg das Areal der Kolonie Oeynhausen und die Basis für einen Entschädigungs- oder Übernahmeanspruch. Ich frage die Fraktionen der CDU, der Grünen, der Piraten und der Linken: Wie kann solch „wertloses“ Gelände 25 Millionen Euro Wert sein? (bitte mit Rechenweg und Quellenangabe)

Die Beantwortung erfolgt durch die Fraktionen:
Frau Schmitt-Schmelz (SPD-Fraktion):
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Laatsch, wir dürfen die erste charmante Anfrage von Herrn Laatsch beantworten und ich muss die Frage leider auch ein bisschen zurückgeben. Was verstehen Sie im Zusammenhang mit der Kolonie Oeynhausen als sozial und demokratisch? Zur Informationspolitik kann ich informieren, dass wir uns nie verwehrt haben, Informationen mit den Kleingärtnern und anderen Bürgern zu teilen. Auf Anfragen haben wir reagiert, auch wir haben uns mit denjenigen getroffen, die uns zu Gesprächen gebeten haben. Da können Sie Frau Kelz fragen, die sitzt direkt neben Ihnen.
Die Bürgerbeteiligung ist in der Sache Oeynhausen leider etwas schwierig. Hierzu benötigt man Zeit. Zeit, die wir leider nicht haben. Die Zeit hätten wir in der letzten Wahlperiode gewinnen können, als Unterlagen zum Bebauungswunsch des Investors eingereicht wurden. Damals hätte wir eine Veränderungssperre verhängen können, die uns allen, auch zur Bürgerbeteiligung vier Jahre Zeit gegeben hätte. Dies ist leider nicht geschehen. Von daher müssen wir nun mit Eile Kompromisse beschließen, die wir nicht ideal finden. Die aber die einzige Möglichkeit sind, finanzielles Risiko vom Bezirk durch Entschädigungsansprüche abzuhalten und eine drohende Gefahr durch eine 100%ige Bebauung zu verhindern.
Wenn Sie es, ich probiere es jetzt doch, als unsozial empfinden, dass durch den Kompromiss knapp 50 % der Kleingärten vernichtet werden, gebe ich Ihnen recht. Jede Parzelle, die dem Bezirk verloren geht, durch einen Finanzhai vernichtet, empfinde ich und auch die SPD-Fraktion, als ungerecht – extrem ungerecht. Allerdings wäre aus unserer Sicht eine Vernichtung von 100% der Parzellen noch viel unsozialer und dem können wir nur mit dem von Herr BzStR Schulte ausgehandelten Kompromiss entgegenwirken. Wenn Sie denken, die CDU ist immer sozial und demokratisch zu Kleingärten, haben Sie sich getäuscht. Der stellvertretende Bürgerdeputierte im Bauausschuss und Sprecher eines CDU-Ortsverbandes in Wilmersdorf hat in Mariendorf eine Kleingartenkolonie gekauft. Er will dort die Kleingärtner vertreiben und einen Gewerbepark einrichten. Die BVV Tempelhof-Schöneberg hat dies bisher vergeblich versucht zu verhindern. Lieber Herr Laatsch, liebe CDU, ist das sozial?

Frau Klose (CDU-Fraktion):
Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Laatsch, wir sind zwar aus den Wahlen als stärkste Fraktion hervorgegangen, aber leider nicht mit absoluter Mehrheit, was Sie als aufräumen verstehen, wo ich mir sicherlich noch vieles vorstellen könnte in diesem Bezirk und dazu aber leider die nötige Mehrheit fehlt. Für uns ist aber klar, dass wir das Bürgerbegehren achten und dass wir nicht vorher Fakten schaffen möchten, die dieses unterlaufen. Das heißt für uns hier Politik zu machen für die Bürgerinnen und Bürger und mit ihnen.

Herr Gusy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Laatsch, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herr Laatsch, Ihre Fragen sind sehr zugespitzt und ich finde es schade, dass ich jetzt eine Frage für die Grünen habe, wo ich auf die anderen Fragen doch so gerne eingehen würde und das werde ich auch machen.
Zum Ersten aber mal zu Ihrer Information, zur Bezirksverordnetenversammlung am 25. Oktober 2012 wurde den Fraktionen die Nachfragen zum Finkelnburggutachten übergeben. Das haben Sie ja in Ihrer vierten Frage gefragt. Damit ist klar, also zur BVV im Oktober haben wir dieses bekommen.
Zu Frage 5: „Planungsbefangen“, „chancenlos“ von einer konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen, ich zitiere jetzt die Frage bitte, Frau Vorsteherin, – so beschreibt Prof. Finkelnburg das Areal der Kolonie Oeynhausen und die Basis für einen Entschädigungs- und Übernahmeanspruch. Ich frage die Fraktion, wie kann solch wertloses Gelände 25 Millionen Euro wert sein? Glauben Sie, das habe ich mich auch gefragt. Und ich konnte es zu Anfang auch gar nicht glauben. Wie durch ein Land, wo es zwei konkurrierende Planungen gibt, man durch ein kleines Erschließungskonzept, welches ich für ein paar tausend Euro, jetzt hätte ich fast gesagt, an jeder Straßenecke kaufen kann, lassen wir mal lieber. Was man jetzt relativ leicht machen kann, plötzlich aus einem Kleingartenland, welches ökologisch wertvoll aber im Preis dankenswerter Weise nicht so hoch, plötzlich Bauland machen kann, welches enorm teuer ist. Das gibt leider die Gesetzeslage her, durch ein Erschließungskonzept, wenn das vorgelegt ist und zumutbar ist, kann der Bezirk nicht ablehnen. Plötzlich wird das Ganze so teuer. Das ist nicht in Ordnung, vor allen Dingen, dass das natürlich Gewinne sind, die jetzt wenigen Leuten zu Gute kommen, das muss geändert werden. Das können wir nicht in der BVV ändern, das kann nur der Bundesgesetzgeber ändern. Es ist aber wirklich eine Sauerei.
Ja, wir haben Probleme diesem zuzustimmen. In unserer Partei wird heftigst darum gerungen, heftigst gestritten. In unserer Fraktion auch. Wir sehen in unserer Mehrheit für Oeynhausen keine Chance so bestehen zu bleiben, ohne Schadensersatzforderungen, die keiner leisten kann. Also, der Senat könnte sie leisten. Der Senat hat sich geweigert, der Senat baut lieber einen Flughafen.
Das Sie jetzt die CDU anrufen und sagen, liebe CDU räumt doch auf. Macht doch den Bock zum Gärtner, also das kann man doch nicht anders sagen. Herr Gröhler hätte das festsetzen können, als es noch Kleingartenland war, dann hätten wir ein/zwei Millionen Entschädigung gehabt, das hätte das Land tragen können, das hätten die KleingärtnerInnen tragen können, Sie hatten es ja auch angeboten zwischendurch und dann wäre es gelungen. Aber jetzt zu sagen, jetzt liebe CDU, mach doch, diese ganze Sauerei läuft doch zwölf Jahre und sie hätte viel früher gemacht werden müssen. Danke.

8. Einwohnerfrage Michael Roeder Kolonie Oeynhausen und Klima- und Umweltschutz
Laut Landschafts- und Artenschutzprogramm der Senatsverwaltung für Umweltschutz (2006) gehört die Kolonie Oeynhausen als „Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes“ zum „Vorranggebiet Klimaschutz“; außerdem ist der Fortbestand der Kolonie erforderlich zum „Erhalt der außerordentlich hohen biotopischen Vielfalt“: Gibt es irgendwelchen Protest Ihrer Abteilung gegen die Absicht, eine Teilbebauung zuzulassen, womit eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten klima- und umweltschützenden Funktionen der Kolonie einhergehen würde? Wo ist Ihr Protest für die Öffentlichkeit nachlesbar?

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Roeder,
zur Einwohneranfrage von Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:
„Das Landschaftsprogramm ist ein behördenverbindliches Programm“, das „wichtige Beiträge zur vorsorgenden Umweltplanung auf allen Ebenen räumlicher Planung enthält. Dieses Dokument beinhaltet Vorgaben, Ziele und Anforderungen, die bei allen weitreichenden räumlichen Planungen und Abwägungsverfahren einzubeziehen sind. Die Maßnahmen und Darstellungen des Landschaftsprogramms beziehen sich“ – aus der naturschutzfachlichen Logik heraus „immer auf die vorhandenen Nutzungen“ (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/).
Damit ist das Landschaftsschutzprogramm einschließlich Artenschutzprogramm eine fachlich aus den Zielen des Naturschutzes abgeleitete Programmplanung.
Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm der (damaligen) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz von 1994 (aktualisierte Veröffentlichung 2006) enthält im Programmplan Naturhaushalt in der Tat die Darstellung „Vorranggebiet Klimaschutz“ (u. a. den Grunewald, für die nicht bebauten oder locker bebauten Bereiche des Ortsteiles Grunewald, von Teilen von Schmargendorf, wie z. B. die große Kleingartenfläche Mecklenburgische Straße/Forckenbeckstraße). Stadtweit umfasst diese Vorrangfläche für Gebiete mit klimatischer Entlastungsfunktion ca. 75 % der Fläche Berlins. Im Programmplan Biotop- und Artenschutz ist die Kolonie Oeynhausen – wie große Teile Schmargendorfs und von Bahnflächen – Bestandteil der Darstellung „Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen“: Eine der dortigen Maßnahmen ist der „…Erhalt der außerordentlich hohen biotischen Vielfalt“ Diese Maßnahme gilt aber für alle dort einbezogenen Nutzungsarten, also auch für Siedlungsbereiche. Die Legende enthält auch den Hinweis: „Die jeweiligen Maßnahmebündel gelten nicht in ihrer Gesamtheit für alle Flächenteile. Dargestellte Schutz- und Vorranggebiete sind nicht flächenscharf“.
Die Problematik der Bebauung der Kolonie Oeynhausen einschließlich der planungsrechtlichen Voraussetzungen wurde im Bezirksamt wiederholt erörtert. Die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt hält es für erforderlich, in einem geordneten Verfahren die Belange des Umwelt- und Naturschutzes fachlich fundiert zu ermitteln, aufzubereiten und in die Abwägung einzubringen und spricht sich daher für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die vorgesehene Teilbebauung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin

BVV 21. März 2013 DS 0562/4
1. Einwohnerfrage: Peter Kachlicki Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Kachlicki,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Kachlicki teile ich Folgendes mit:
Auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen sollen nach dem Willen von SPD und den Grünen 700 hochpreisige Wohnungen entstehen. Wenn man mit 3 Personen pro Haushalt rechnet, sind plötzlich auf beengtem Raum 2100 Menschen mehr vorhanden. Weiterhin kann man in diesem Fall von 2 Autos pro Wohneinheit ausgehen. Das wären dann 1400 Autos zusätzlich in einem von kleinen engen Straßen beherrschten Bereich. Es ist kaum damit zu rechnen, dass hier eine Tiefgarage mit 1400 Parkplätzen entsteht.
1. Wie soll der ruhende und fließende zusätzliche Verkehr eigentlich bewältigt werden?
In den engen Straße gibt es jedenfalls keine Parkmöglichkeiten mehr. Zudem befinden sich in der Forckenbeckstraße ein Freibad, ein Sportverein, das Kardiozentrum, ein Sportplatz und diverses Gewerbe. In der Cunostraße eine Sporthalle und ein Tennisplatz. Das alles in einem Bereich von ca. 250 m.
2. Wo also bleiben die Fahrzeuge?
3. Hat sich jemals einer der Verantwortlichen oder eines der Parteimitglieder die Mühe gemacht, sich das Umfeld (zu Fuß) mal anzusehen? Sicherlich nicht!
Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Verkehrsgutachten wird zu untersuchen sein, wie künftig ruhender und fließender Verkehr geregelt werden kann.
Erste Gespräche hierzu mit der Straßenverkehrsbehörde haben bereits stattgefunden.
Weiterhin befinden sich in einem Umkreis von ca. nur 600 m 4 Schulen und zwei Kindergärten mit dem entsprechenden Fußgänger- und Fahrzeugverkehr.
4. Ist ALLEN Mitgliedern der BVV Wilmersdorf Charlottenburg bewusst, welche Belastung hier für Umwelt, Natur und die jetzigen Anwohner entsteht, zumal die unmittelbare Nähe der Stadtautobahn und von Vattenfall (Heizkraftwerk) schon eine erhebliche Umweltbelastung darstellt? Hier sind besonders die GRÜNEN angesprochen.
5. Ist es den Verantwortlichen Parteien egal, wenn die jetzigen Anwohner (ca. 180 Wohneinheiten) plötzlich hinter einer sechsgeschossigen Mauer wohnen, abgeschnitten von Licht und Sonne?
Die Fragen 4 und 5 richten sich nicht an das Bezirksamt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

2. Einwohnerfrage Stephan Merfort Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Merfort,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Merfort teile ich Folgendes mit:
1. Wie groß (prozentual) ist der Geländeteil, der im alten Plan für die Postnutzung ausgewiesen und nicht “allgemeines Wohngebiet” ist?
Das gesamte Gelände ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
2. Wo genau befindet sich dieser Teil und würde er eine 100%-ige Bebauung nicht sowieso unmöglich machen?
Entfällt.
3. Warum wird darüber nichts berichtet, da diesbezügliche Informationen erhebliche Bedeutung für die in Rede stehenden Schadenersatzbehauptungen des Investors haben könnten?
Entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

3. Einwohnerfrage Susanne Raab-Feimer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Raabe-Feimer,
zu der Einwohneranfrage der Frau Raab-Feimer teile ich Folgendes mit:
1. Der Vergleich mit anderen Projekten und ein Blick in den StEP Wohnen legt folgende Frage nahe: welche (mittlerweile berlinweit geltenden) Vorgaben von Herrn Müller (Senat) und dem Investor wurden bei den “Verhandlungen” hingenommen?
Die Verhandlungen mit der Firma Hudson als Bevollmächtigte der Firma Lorac wurden zu einem Zeitpunkt geführt, an dem noch kein Entwurf des StEP Wohnen vorlag.
Für die Gespräche gab es keine Vorgabe von dritter Seite.
2. Trifft die Behauptung, dass der Investor den Baustadtrat zu Verhandlungen nach London und Brüssel eingeladen hat, zu oder wurden die Reisekosten aus Steuergeldern bezahlt?
Nein. Es gab keine Verhandlungen in London und Brüssel, an denen ich hätte teilnehmen sollen
3. Wurden bei der Diskussion um Schadenersatz auch mögliche Forderungen von Anwohnern und Eigentümern bereits vorhandener Bauten berücksichtigt, wenn ja, in welcher Höhe?
Die Freimachung betroffener Parzellen einschließlich der Zahlung von Entschädigungen an die Kleingärtner obliegt dem Eigentümer. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nachbareigentümer haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

4. Einwohnerfrage Helmut Feimer Bebauung von Grünflächen
Die Groth-Gruppe scheint sich auf Bebauung von Grünflächen spezialisiert zu haben. Sie haben uns verkündet, dass Sie in zähen Verhandlungen folgendes mit dem Investor ausgehandelt haben:
- 50 % des Geländes wird bebaut, 50 % werden dem Bezirk übertragen.
- Eine Kita mit 40 Plätzen soll entstehen.
- Eine verdichtete Bebauung mit sechs Geschossen wird ermöglicht.
- Bei Nichtzustandekommen des Bauvorhabens soll ein Entschädigungsanspruch von bis zu 50 Millionen entstehen.
Bei Recherchen in Sachen Bebauung „Mauerpark“ und „Freudenberg-Areal“ habe ich die gleichen „Verhandlungsergebnisse“ vorgefunden. (Kita 40 Plätze, Austausch und/oder Schenkung des Grundstücks, höhere Bebauung, ansonsten Schadenersatzforderungen von 50 Millionen…)
1. Ist Ihnen aufgefallen, dass die Vorgehensweise des Investors immer gleich ist? (Ein Schelm, der Böses dabei denkt)
2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei verschiedenen Verhandlungen unterschiedlicher Partner die Ergebnisse auf das Gleiche hinauslaufen?
3. Wurde tatsächlich verhandelt, oder wird das Angebot des Investors hier als Eigenleistung des Bezirksamtes verkauft?
Bitte äußern Sie sich zu diesen merkwürdigen Parallelen.

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Feimer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Feimer teile ich Folgendes mit:
Zu 1.-3.:
Die Gespräche wurden mit der Firma Hudson geführt. Der Kaufvertrag mit der Groth-Gruppe wurde durch Lorac zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem die Gespräche abgeschlossen waren.
Die Größe der Kita wurde fachlich durch die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

5. Einwohnerfrage Martina Kelz Gutachten
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. Der Beschluss des Bezirksamtes Drucksache 450/4 lautet: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Gutachten samt Nachbearbeitung im Internet zu veröffentlichen.“ Als Nachbearbeitung gibt es das Schreiben von Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011, Schreiben vom 18.08.2011 und 24.08.2011, in Drucksache 184/4 genannte Schriftstücke sowie evtl. weitere Dokumente. Akteneinsicht wurde bisher lediglich der Investorenseite, nicht aber sonstigen Betroffenen und Interessierten (trotz vorliegender Anträge) gewährt. Warum wurde dem Beschluss der BVV hinsichtlich der Veröffentlichung der Nachbearbeitung bisher nicht entsprochen und wann wird die Nachbearbeitung veröffentlicht?
In einer rechtlichen Betrachtung wurden die als „Nachbearbeitung“ bezeichneten Vorgänge als nicht einsichtsfähig nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingestuft. Damit entfällt die Möglichkeit einer Veröffentlichung im Internet, da hier keine Rechtsgrundlage vorliegt.
2. In Drucksache 0493/4 Frage 10, wurde gefragt, ob für eine Teilbebauung das Landschafts- und Artenschutzprogramm (LaPro) in einem formalen Verfahren geändert werden muss. Es ist nicht ersichtlich, warum diese Frage erst während eines B-Planverfahrens beantwortet werden kann, es geht um formale Abläufe, die Feststellungen des LaPro zu Oeynhausen sind bekannt. Ich bitte deshalb nochmals um Beantwortung der Frage bzw. um Begründung, warum diese erst während eines B-Planverfahrens beantwortet werden kann.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, bzw. der Flächennutzungsplan ist anzupassen. Weil es um formale Abläufe geht, wird das Landschaftsprogramm nicht bereits jetzt geändert. Die Entscheidung über die Änderung des Landschaftsprogramms liegt nicht beim Bezirksamt, sondern bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Das Naturschutzgesetz selbst trifft zu der von Ihnen gestellten Fragestellung keine präzisen Regelungen. Aus der Einschätzung des Bezirksamtes zu den vergleichbaren Änderungen des FNP in anderen Verfahren kann jedoch die Einschätzung getroffen werden, dass eine Änderung des Landschaftsprogramms erst dann erfolgen würde, wenn der Planungsstand in einem B-Planverfahren eine gewisse Verfestigung erreicht hat. Es ist außerdem davon auszugehen, dass eine Änderung des Landschaftsprogramms mit einer Berichtigung bzw. Änderung des FNP abgestimmt wird.
3. In DRS 0493/4 Frage 8 haben Sie geäußert, dass das Bezirksamt dem Investor eine Umweltvoruntersuchung empfohlen hat. Die Gutachten zur Entschädigungshöhe haben gezeigt, dass Gutachtenergebnisse von dem Willen des Auftraggebers beeinflusst sein können. Das Bezirksamt hat einen Abschlag von 50% bzw. 25 Millionen auf den Wert des Investorengutachtens vorgenommen und gibt darüber hinaus zu, weder beurteilen zu können, ob ein Entschädigungsanspruch überhaupt besteht noch wie hoch dieser sei. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Ergebnisse der Umweltprüfung nicht vom Auftraggeber beeinflusst sind und kann sich das Bezirksamt vorstellen, selbst eine Prüfung zu beauftragen?
In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren – wie es die BVV beschlossen hat – obliegt es dem Vorhabenträger, die erforderlichen Gutachten beizubringen. Die fachliche Prüfung erfolgt durch die zuständigen Ämter des Bezirksamtes. Gutachten zu Umweltfragen folgen einer rechtlichen und fachlichen Grundlage (incl. einem Methodengerüst), so dass der Spielraum für eine „freie Interpretation“ von Gutachten- inhalten sehr begrenzt ist. Relevante Ergebnisse derartiger Gutachten sind zudem Bestandteil des Planungsverfahrens und unterliegen den dortigen Prüf- und Bewertungsschritten.
4. Oeynhausen ist im Arbeitsentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen, Stand Februar 2013, ausgewiesen. Seit wann ist Oeynhausen als potenzieller Standort für den SteP Wohnen im Gespräch?
In einer ersten Abfrage zum StEP Wohnen am 28. August 2012 war die Kolonie Oeynhausen nicht als Fläche enthalten. Ein Entwurfsplan, der die Fläche beinhaltete, ging dem Bezirksamt mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 25. Februar 2013 zu.
5. Gab es bereits vor Herausgabe des 2. und 3. Gutachtens an die BVV-Fraktionen am 26.09.2012 eine oder mehrere Immobilienmessen/ Veranstaltungen mit Investoren, auf denen Oeynhausen als möglicher Wohnungsbaustandort durch Verantwortliche im Bezirk oder im Senat thematisiert wurde und wenn ja, durch wen, wann und wo?
Eine entsprechende Thematisierung durch das Bezirksamt erfolgte nicht. Ebenso sind keine Aktivitäten von Seiten des Senats bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Hildegard Teschner Entschädigungsanspruch
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Teschner,
zu der Einwohneranfrage der Frau Teschner teile ich Folgendes mit:
1. Ich möchte vorschlagen, Herrn Prof. Finkelnburg zur Einwohnerversammlung am 23.4.2013 einzuladen. Was halten Sie davon?
Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.
2. Wie würde Herr Schulte entscheiden, wenn sich herausstellen sollte, dass der Entschädigungsanspruch unter 2,3 Mio. € läge und dieser Betrag von Seiten der Kleingärtner aufgebracht würde?
Da die Frage über einen Entschädigungsanspruch nicht vorab endgültig geklärt werden kann, macht es keinen Sinn hierauf zu antworten. Wäre das Risiko durch die Senatsverwaltung für Finanzen oder durch Haftungsausschluss von dritter Seite rechtsverbindlich getragen worden, wäre in der Tat eine andere Lösung vorstellbar gewesen.
3. Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bürgerbegehren?
Gegen den Bescheid der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien vom 3. Januar 2013, welcher die Legitimation für den Start des Bürgerbegehrens darstellt, wurde seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens am 11. Januar 2013 Widerspruch erhoben. Der Widerspruchsbescheid wurde mit Datum vom 5. Februar 2013 erlassen. Seitens der Initiatoren wurde am 7. März 2013 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Der Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens bleibt abzuwarten, jedoch wurde seitens der Initiatoren bislang keine Unterschriftensammlung gestartet.
4. Im Bezirk Wilmersdorf ist ein nennenswerter Teil der vorhandenen Wohnungen nicht vermietet und steht z. T. längere Zeit leer. An diesem Wochenende werden bei Immobilienscout 24 allein für die Postleitzahl 14199 (Schmargendorf) 1261 Vermietungsangebote aufgeführt. Ist Ihnen dies bekannt?
Das Bezirksamt hat keine konkreten Leerstandszahlen, nimmt jedoch wahr, dass der Vermietungsstand von Wohnungen im Bezirk sehr hoch ist. Die Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt ist kein Indikator für Leerstand.
5. Die Anwohner halten den vorgestellten Entwurf „Masterplan Forckenbeckstraße“ des Architekturbüros Nöfer für völlig überdimensioniert. Welche Meinung hat Herr Schulte dazu? Halt er den Entwurf für geeignet und unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes (Anwohnerschaft, Verkehr, Ökologie) für zumutbar?
In den beschlossenen Bebauungsplanverfahren sind alle Belange zu ermitteln und sachgerecht abzuwägen. Das Bezirksamt wird sich hierzu nicht vorab festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

7. Einwohnerfrage Ingrid Staege Ergebnisse nach der Einwohnerversammlung
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Staege,
zu der Einwohneranfrage der Frau Staege teile ich Folgendes mit:
1. Ich würde gern wissen wie viele Gespräche seit der Bürgerversammlung am 30. Januar 2013 zwischen der Fa. Lorac und Herrn Baustadtrat Schulte stattgefunden haben, welchen Grund diese Gespräche hatten und welche Ergebnisse dabei herausgekommen sind?
Am 12. März gab es ein kurzes Telefonat mit einem Vertreter der Firma Hudson, in dem vermittelt wurde, dass man weiterhin mit der Groth-Gruppe verhandelt, um die sich aus dem BVV-Beschluss ergebenden Konditionen in den Vertrag aufzunehmen.
2. Falls die Fa. Lorac aus Luxemburg, Tochter des Investmentfonds Lone Star Texas, ihr Interesse aufgegeben haben sollte mit der Groth Gruppe eine hälftige Bebauung der Kolonie Oeynhausen anzustreben, frage ich den Baustadtrat, welche weiteren Schritte zur sofortigen Sicherung der Kleingartenanlage von ihm eingeleitet bzw. er der BVV vorgeschlagen hat?
Die dann folgenden Schritte werden stark davon abhängen, welche rechtlichen Schritte die Firma Lorac dazu ankündigen wird. Über die weiteren Schritte würde dann mit der BVV zu beraten sein.
3. Was hat die Groth Gruppe bisher in der Angelegenheit unternommen?
Die Groth-Gruppe hat vorbereitende Arbeiten für ein künftiges Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die Beantragung einer Verfahrenseinleitung wird nach Bekunden des Anwaltes der Groth-Gruppe erst erfolgen, wenn die privatrechtlichen Vereinbarungen mit Lorac auf die Konditionen des BVV-Beschlusses abgestellt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

10. Einwohnerfrage Günter Knüppel Erschließungsangebot
1. Ich frage Herrn Dr. Heise: In Ihrer Pressemitteilung vom 25.02.2013 führen Sie – wie auch in persönlichen Gesprächen – an, dass durch das Erschließungsangebot eine 100%-Bebauung droht. In dem Ihnen bekannten Schreiben von Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011 führt dieser aus, dass selbst bei vorliegendem zumutbarem Erschließungsangebot der Unterschied der Verkehrswerte vor und nach Festsetzung des B-Planes zu entschädigen wäre. Dem Verkehrswert kommt also entscheidende Bedeutung zu, zumal die Kleingärtner eine Beteiligung an der Summe mehrmals angekündigt haben. Warum haben Sie dann am 13.03.2013 (Drucksache 0531/4) gegen eine Verkehrswertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter gestimmt?
2. Ich frage Herrn Gusy, wie vereinbart sich ihre Aussage in der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.10.2012, ich zitiere:
„ Die Planungsabsicht der Bezirks und des Senats waren lange bekannt, sie wollten dort kein Wohnland, sie wollten seit den 50iger Jahren dort die Kleingärtner festsetzen. (…)Was wir immer betonen sollten, dieses Land ist Kleingartenland und dazu sollten wir stehen und ich denke dafür sollten wir nicht nur auf das Recht gucken sondern auch auf die politische Lösung und dafür sollten wir den Mut haben, eine politische Lösung für die KleingärtnerInnen zu finden“, mit der von ihnen unterstützten Vernichtung von 50 Prozent der Kleingartenfläche?
3. Ich frage die BVV-Fraktion der Grünen, warum haben sie in ihrem Antrag vom 17.01.2012 in dem die 50-prozentige Bebauung der Kolonie Oeynhausen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisiert werden soll, nicht ausdrücklich die Abwicklung nach § 12 BauGB gefordert der alle Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt?
4. Ich frage die Fraktion der SPD ob sie darauf bestehen wird, dass derjenige Teil des Kompromisses, der den Erhalt der Kleingartenfläche betrifft zum selben Zeitpunkt die Sicherung durch den B-Plan erhält, in dem der Investor auf der anderen Hälfte Baurecht bekommen soll und wenn ja, wie sie das sicherstellen möchte? Dass also nicht erst Baurecht geschaffen wird und erst später (oder dann auch gar nicht, weil es in Vergessenheit gerät und der Investorendruck weg ist) eine Sicherung des übrigen Teils per B-Plan erfolgt.
5. Wie ist die Klassifizierung von Herrn Stadtrat Schulte zu dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft ASJ, der Juristen in der SPD, zu verstehen, ich zitiere: “Das sind ja keine Bau-Juristen, die haben ja keine Ahnung vom Baurecht”?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Knüppel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:
Die Fragen 1 bis 4 richten sich nicht an das Bezirksamt.
Zu 5.
Wie ist die Klassifizierung von Herrn Stadtrat Schulte zu dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft ASJ, der Juristen in der SPD, zu verstehen, ich zitiere: “Das sind ja keine Bau-Juristen, die haben ja keine Ahnung vom Baurecht”?
Da die Äußerung so nicht getätigt wurde, ist eine Kommentierung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

Schriftliche Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Sehr geehrter Herr Günther Knüppel,
zu Ihrer Einwohnerfrage vom März dieses Jahres verweise ich auf die Erklärung der Fraktion, die den Sachverhalt zusammenfasst.
Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet:
Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind
- juristische, speziell baurechtliche Fragen
- finanzielle Risiken für den Bezirk.
Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen.
Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept.
Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 – Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin: – Eine Garantie für einen 100% – Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
- Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt.
- Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt.
Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind.
Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin – und Mitglied der BVV – nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld – unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich – verständlicherweise – immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen – um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV – dessen Mitglied ich bin – ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% – Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 – Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung. Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung. Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar:
In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden:
Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet. Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte – während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war – jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen – eine Bebauung der gesamten Fläche drohte.
2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD)
in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des
Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen,
bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in
Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde
Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung. Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.
Für den gesamten Entscheidungsprozess ist wichtig, dass auch unter Einbeziehung des Senats für den Bezirk keine Möglichkeit gefunden werden konnte, die Erhaltung aller Kleingärten zu sichern.
Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Gusy Dr. Volker Heise

12. Einwohnerfrage Jürgen Reichert Masterplan Forckenbeckstraße
Kolonie Oeynhausen – Entwurf „Masterplan Forckenbeckstraße 6 –geschossig“ des Architekturbüros Nöfer

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Reichert,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Reichert teile ich Folgendes mit:
Kolonie Oeynhausen – Entwurf „Masterplan Forckenbeckstraße 6 –geschossig“ des Architekturbüros Nöfer
1. Welche Traufhöhe, Oberkante über NHN, Abstandsflächen von den neuen Gebäuden zu den Grundstücksgrenzen sind vom Bezirksamt vorgegeben bzw. wurden zwischen Bezirksamt, Bauinvestor und Lone Star vereinbart? Wenn nichts vereinbart wurde, nach welchen Kriterien, Ermittlungsvorgaben (z. B. Berliner Bauordnung §6) sind diese im Vorhaben- und Erschließungsplan nach Gesetz vorzusehen?
Die Abstandsflächen nach § 6 BauO Bln sind in einem künftigen Bebauungsplan einzuarbeiten. Maßlich sind sie mit 0,4 H (entspricht 40 % der Traufhöhe und Oberkante) definiert und auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.
2. Sind öffentliche Anlagen, Bereiche (Straßen, Plätze, Grünanlagen) zwischen der neuen Wohnanlage und den unmittelbar angrenzenden Wohngrundstücken geplant/ gesetzlich vorzusehen/ im Gespräch (Stichwort: „Nenndorfer Str.“)?
Die Erschließung des geplanten Baugebietes soll mittels Privatstraßen auf den Flächen erfolgen, die bereits nach geltendem Recht Straßenverkehrsflächen sind. Eine solche Fläche liegt in örtlicher Nachbarschaft der vorhandenen Bebauung.
3. Wurden die Eigentümer/ Hausverwaltungen der angrenzenden Wohngrundstücke über die Bebauungsabsichten zur Kolonie Oeynhausen und den sie berührenden Erschließungsideen (Straßen, Wege, Ver- und Entsorgung Wasser, Abwasser, Strom, Kommunikation) einbezogen, beteiligt oder zumindest informiert?
Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach den gesetzlichen Vorgaben.
4. Sehen die Fraktionen der BVV CW dringenden Handlungsbedarf Maßnahmen zu beschließen, die einer zu erwartenden Gentrizifierung des betreffenden bürgerlichen Schmargendorfer Wohnbereiches durch den gefassten Beschluss einer Bebauung der Kolonie Oeynhausen mit 700 6 – geschossigen Luxuseigentumswohnungen mit einem Preis von 4000-45000 € /qm entgegenwirken?
Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 18. April 2013 DS 0587/4
2. Einwohnerfrage Jürgen Reichert Masterplan Luxuswohnungen Kol. Oeynhausen: Feinstaub-, Stickstoffdioxid – und Lärmbelastung
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Reichert,
zur Einwohneranfrage von Herrn Reichert teile ich Folgendes mit:
1. Wurde hinsichtlich der Durchführung einer Umweltschutzprüfung bzw. Umweltvoruntersuchung der Investor vom Bezirksamt oder den BV informiert, dass durch die große Nähe des in Planung befindlichen Objekts zu den Stadtautobahnen/ Bahngleisen mögliche Luftverschmutzungs- und Lärmgrenzwertüberschreitungen entstehen können?
Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Emissions- und Immissionsgutachten wird zu untersuchen sein, wie mit derartigen Fragen umgegangen werden kann.
2. Werden aufgrund des vorhersehbar entstehenden Lärms durch die Betriebsaufnahme des Güterverkehrs auf den Bahngleisen der Deutschen Bahn AG plus des vorhandenen Autobahnlärms ein Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen (z. B.: Aufstellen von Wänden) ggf. zwischen den Autobahnen/ Bahngleisen und den Wohngebieten in Schmargendorf beraten?
Diese Fragen stellen sich – sofern sie aufgrund der Rechtslage zum Tragen kämen – ggf. erst nach Vorlage der zu 1. genannten Gutachten. Das Bezirksamt steht hinsichtlich des Lärmschutzes bei der Wiederinbetriebnahme des südlichen Innenrings aufgrund eines BVV-Beschlusses (Drucksache 0530/4) in Kontakt mit verschiedenen beteiligten Stellen.
3. Ist dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten die gängige wissenschaftliche Untersuchung (Atemluftstudie von Gaudermann, USC aus The Lancet) zur Luftbelastung an Autobahnen und erwiesenen Schädigungen der Lungenfunktion von heranwachsenden Kindern insbesondere im Nahbereich von 500 Metern an Autobahnen bekannt und wurden deren Ergebnisse bei den Beschlüssen zu Oeynhausen berücksichtigt?
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass Luftbelastungen an viel befahrenen Straßen negative Auswirkungen auf die Gesundheit, besonders die von Kindern, haben können. Die zitierte Studie wurde in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17.05.2010 bekannt gemacht.
Die Entscheidung des Bezirksamtes ist in Kenntnis der örtlichen Situation erfolgt. Sie stellt sich nicht anders dar, als in anderen vergleichbaren innerstädtischen Gebieten.
4. Ist dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten bekannt, dass trotz des heute noch vorhandenen grünen Schallschutz- und Staubfilter-Blattwerkgürtels „Kolonie Oeynhausen“ ein oft erheblicher Lärmpegel und eine Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Luftbelastung von den Autobahnen nahe den heute schon vorhandenen 900 Meter entfernten Wohngebäuden festzustellen ist?
Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt.
5. Wann wurden zuletzt Messungen im Bereich der Kleingartenanlage Oeynhausen zu Luftbelastung durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und Lärm durchgeführt und welche Ergebnisse liegen vor?
Derartige Messungen liegen dem Bezirksamt nicht vor. Sie sind weder in Bezug auf die vorhandene (Kleingärten) noch in Bezug auf die geplante Nutzung (z. T. Wohnen, z. T. Kleingärten) prinzipiell rechtlich zwingend. Hierzu verweise ich auch auf meine Antwort zu Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin

3. Einwohnerfrage: Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
1. Hat das Bezirksamt vor dem Grundstückskauf von Oeynhausen Nord von der Post AG an Lorac ein Negativzeugnis an den Notar mit der Bitte um Information des Erwerbers des Grundstückes abgegeben, dass eine stadtplanerische Zustimmung zu einer baulichen Verwertung des Grundstücks nicht in Aussicht gestellt werden kann, weil es seit 1986 planungsbefangen ist und durch ein im Juni 2000 eingeleitetes B-Planungsverfahren nach dem BauGB in Dauerkleingärten umgewidmet werden soll. Wenn nein, warum nicht und wer trägt dafür die Verantwortung?
Das Bezirksamt hat bereits im Jahr 2004 (also 4 Jahre vor dem tatsächlichen Verkauf) Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksverbände der Kleingärtner Wilmersdorf und Charlottenburg sowie der Deutschen Post AG zu sich eingeladen, um einen möglichen Ankauf der betroffenen Grundstücke zu erörtern.
Bekanntermaßen ist dann nach langen Verhandlungen im Jahr 2007 ein Ankauf durch eine Eigentümergemeinschaft der Kolonien Ruhwald und Golfplatz in Charlottenburg zustande gekommen.
Hingegen haben die Vertreter des Bezirksverbandes Wilmersdorf und die damaligen Vorsitzenden der Kleingartenkolonie Oeynhausen das Angebot der Deutschen Post zu Verkaufsverhandlungen von vornherein abgelehnt.
Das Bezirksamt hat der Deutschen Post die Planungsabsicht zur Sicherung der Kolonie Oeynhausen durch das Bebauungsplanverfahren IX-205a in der Folge immer wieder verdeutlicht.
Die Deutsche Post hat das Bezirksamt nicht von dem bevorstehenden Verkauf im April 2008 in Kenntnis gesetzt. Erst durch den Antrag des Notars auf Erteilung des
Negativzeugnisses hat das Bezirksamt nachträglich vom Verkauf Kenntnis bekommen und dabei erstmals den Namen des Käufers (Lorac) erfahren. Das Negativzeugnis musste erteilt werden, weil die Voraussetzungen zum Vorkaufsrecht nicht gegeben waren. Hierzu zählen u. a. ein festgesetzter Bebauungsplan und eine öffentliche Zweckbestimmung der betroffenen Grundstücke.
2. Mit B-Plan IX-55-2A vom 10.10.1994 hat das BA Wilmersdorf die Kleingärtenkolonien Kissingen und Alt-Rheingau als Dauerkleingärten festgesetzt. Dieser Plan liegt im Geltungsbereich des am 17.03.1971 festgesetzten B-Plans IX-55-1, der als Textbebauungsplan Gewerbegebiet (u.a. Reemtsma) ausweist. Der BNP 1958/61 weist das Gebiet als beschränktes Arbeitsgebiet(Gewerbe) aus. Die Begründung und die Abwägungsentscheidung zur Umwidmung vom privaten Gewerbegebiet in Grünflächen(Dauerkleingärten) sind interessant. Danach wurde für den Entschädigungsanspruch nicht die ehemalige Baulandqualität (Gewerbegebiet) sondern die faktische Nutzung (Kleingärten) herangezogen. Die Festsetzung des B-Plans lässt deutlich erkennen, dass Grünflächen mit dem Symbol Kleingärten Vorrang vor Ausweisungen im BNP und im B-Plan von 1971 haben, weil sie im FNP 1994 so ausgewiesen sind und im Vorranggebiet Luftreinhaltung liegen sowie langjährig bestehen. Welche Gründe hindern das Bezirksamt, im Fall Oeynhausen nicht genau so zu verfahren, der Sachverhalt ist gleich, und den B-Plan IX 205 a unter Beachtung der og. Entscheidung festzusetzen?
Obwohl es sich in beiden Fällen um private Grundstücke handelt, unterscheidet sich das Beispiel des festgesetzten Bebauungsplans IX-55-2a in den rechtlichen Voraussetzungen erheblich vom laufenden Bebauungsplanverfahren IX-205a. Die beiden Verfahren sind daher nicht direkt miteinander vergleichbar. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage einer Entschädigung im B-Plan-Verfahren IX-55-2a eine erhebliche Rolle spielte und das Land Berlin zu einer Entschädigungszahlung in einer nicht unerheblichen Größenordnung im Millionenbereich verpflichtet wurde.
3. Lt. Aussage von Ihnen im Stadtentwicklungsausschuss am 10.4.13 besteht der Vorgang Oeynhausen aus fünf Aktenordnern. Sind alle Seiten der Ordner paginiert und befindet sich das Schriftstück von Lorac vom November 2010 (angebliches Erschließungsangebot) in den Akten?
Alle Seiten der Ordner sind paginiert. Die Original-Akten mussten aufgrund der Klage von Lorac dem Verwaltungsgericht übergeben werden. Kopien der Akten liegen in der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten vor.
Das Erschließungsangebot von Lorac als textliche Beschreibung befindet sich in den Akten. Lediglich der großflächige Lageplan liegt im Original beim Gericht. Sein Inhalt ergibt sich aber aus dem Text.
4. Die Verschlusssachenanweisung schreibt vor, wenn ein Schriftstück als Verschlusssache einzustufen ist und welchen Geheimhaltungsgrad es erhalten muss. Im Stadtentwicklungsausschuss am 10.4.13 erklärten Sie, dass Sie Kopien von Schriftstücken aus den Aktenordnern Oeynhausen, die nicht als VS-Sache eingestuft sind, als Verschlusssache einstuften, um diese Vorgänge Bezirksverordnete vorlegen zu können. Ist Ihnen die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns bewusst und verweigern Sie aus diesem Grund den Kleingärtnern die Akteneinsicht?
Bezirksverordnete haben gemäß § 11 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes das Recht zur Akteneinsicht, das umfassender ist als das Recht der Akteneinsicht im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, unterliegen jedoch in dieser Hinsicht der Verschwiegenheitspflicht.
Damit die an Bezirksverordnete ausgehändigten Kopien nicht weiter verteilt werden können, wurden diese mit dem Stempel „Nur für den Dienstgebrauch“ versehen. Hierbei handelt es sich um den im § 45 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) vom 18. Oktober 2011 geregelten Umgang mit Schriftstücken. In der vom Fragesteller erwähnten Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss floss irrtümlich der Begriff VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ein, der nach der Verschlussanweisung zu verwenden ist und hierbei keine Rolle spielt.
5. Der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen DS-Nr. 0559/4 ist zu entnehmen, dass die Darstellung von Wohnungsbaupotentialen auf Kleingartenflächen im Entwurf des STEP Wohnen im Dissens zur bezirklichen Haltung erfolgt. Was unternimmt das Bezirksamt gegen diese Darstellung und ist diese Haltung nicht widersprüchlich angesichts der Bebauungsplanung für Oeynhausen Nord?
Das Bezirksamt kann seine Haltung in der Erörterung zum STEP Wohnen einbringen, die Entscheidung ist jedoch dem Senat überlassen.
Die Beschlussfassung zu Oeynhausen erfolgte, um eine vollständige Bebauung zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

4. Einwohnerfrage Ingrid Staege Masterplan Forckenbeckstraße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Staege,
zu der Einwohneranfrage der Frau Staege teile ich Folgendes mit:
1. Ist der BVV überhaupt bewusst, wie viele Schmargendorfer Bürgerinnen und Bürger von diesem Masterplan in welcher Form negativ betroffen sind (Kleingärtner, Anwohner)? In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde von Frau Schmitt-Schmelz die völlig sinnferne Zahl von 300 genannt.
2. Waren die Mitglieder der BVV überhaupt schon einmal vor Ort? Wenn ja, zu welcher Erkenntnis sind die Bezirksverordneten gekommen?
3. Ist die Forckenbeckstraße dem dann erhöhten Verkehrsaufkommen überhaupt noch gewachsen? Es gibt heute schon Probleme in der Forckenbeckstraße Zwischen Hohenzollerndamm und Cunostr. durch die Gestaltung für den Durchgangsverkehr und einer gleichzeitigen beidseitigen Parkplatzgestaltung (ständiges Stop und Go).
Die Fragen 1 und 2 richten sich nicht an das Bezirksamt.
Frage 3:
Gerne wiederhole ich die Beantwortung der 1. Einwohneranfrage vom 21. März 2013:
„Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Verkehrsgutachten wird zu untersuchen sein, wie künftig ruhender und fließender Verkehr geregelt werden kann. Erste Gespräche hierzu mit der Straßenverkehrsbehörde haben bereits stattgefunden.“
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

8. Einwohnerfrage Brigitte Schulz Oeynhausen
1. Werden sich die Politiker der BVV der Verantwortung für die jetzigen Berliner aber auch für die kommenden Generationen stellen und vor dem Hintergrund des Klimawandels und des immer wichtiger werdenden Naturschutzes für die ständig weiter reduzierten Naturgebiete die wissenschaftliche Ermittlung der existenziellen Wertigkeit des seit über 100 Jahren gewachsenen Biotops (inklusive der ökonomischen und ökologischen Werte) „Kolonie Oeynhausen“ für Berlin in Auftrag geben?
2. Wann besinnen sich die Politiker der BVV auf ihren eigentlichen Auftrag der „Volksvertretung“?
3. Ist ein Gedanken-/Faktenaustausch mit den SPD-Politikern Saleh, Schulz und Roland Schröder erfolgt, die den Erhalt von Kleingärten für notwendig erachten?
Gibt es Ergebnisse???
Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Sehr geehrte Frau Brigitte Schulz,
zu Ihrer Einwohnerfrage vom April dieses Jahres verweise ich auf die Erklärung der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die den Sachverhalt zusammenfasst und den Entscheidungsprozess verdeutlicht.
Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet:
Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind
- juristische, speziell baurechtliche Fragen
- finanzielle Risiken für den Bezirk.
Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen.
Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept.
Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 – Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin: – Eine Garantie für einen 100% – Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
- Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt.
- Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt.
Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind.
Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin – und Mitglied der BVV – nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld – unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich – verständlicherweise – immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen – um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV – dessen Mitglied ich bin – ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% – Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 – Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung.
Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung.
Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar:
In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden: Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet. Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte – während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war – jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen – eine Bebauung der gesamten Fläche drohte.
2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD) in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen, bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde. Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung.
Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.
Daraus wird deutlich, dass eine politische Lösung zur Rettung aller Kleingärten auf Senatsebene nicht gefunden wurde.
Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Gusy
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

10. Einwohnerfrage Angelika Thieme-Eitel Bebauungspläne der Kleingartenkolonie Oeynhausen
Ist den Abgeordneten bewusst wie wertvoll fruchtbarer Boden ist? Die Verramschung von Boden an gierige Investoren zum Bau von Luxuswohnungen ist wohl mit staatlich gefördertem Land-Grabbing zu bezeichnen. Wenn nicht alles versucht wird, die die sich verselbstständigen “Teufelskreise” endlich zu durchbrechen, ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie ohnmächtig Politik ist. Was gedenken Sie zu tun?? Gekauft wurde von der Lone Star doch kein Bauland. Dafür war der Preis zu niedrig. Sie haben es dazu gemacht.
Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Sehr geehrte Frau Angelika Thieme-Eitel,
zu Ihrer Einwohnerfrage vom April dieses Jahres verweise ich für meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, auf die folgende Stellungnahme, die den Sachverhalt zusammenfasst und den Entscheidungsprozess verdeutlicht.
Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet: Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind
- juristische, speziell baurechtliche Fragen
- finanzielle Risiken für den Bezirk.
Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen.
Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept.
Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 – Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin: – Eine Garantie für einen 100% – Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
- Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt.
- Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt.
Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind.
Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin – und Mitglied der BVV – nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld – unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich – verständlicherweise – immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen – um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV – dessen Mitglied ich bin – ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% – Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 – Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung.
Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung.
Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar:
In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden: Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet. Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte – während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war – jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen – eine Bebauung der gesamten Fläche drohte. 2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD)
in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des
Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen,
bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in
Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung. Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.
Daraus wird deutlich, dass eine politische Lösung zur Rettung aller Kleingärten auf Senatsebene nicht gefunden wurde.
Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Gusy
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

BVV 16. Mai 2013 DS 0628/4
1. Einwohnerfrage Siegfried Nenstiel Kleingartenanlage Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Nenstiel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Nenstiel teile ich Folgendes mit:
1. Hat das Bezirksamt geprüft, ob der BNP 1958/61, der die Grundstücke „Oeynhausen Nord“ als Allgemeines Wohngebiet der Baustufe III/3 mit der nach dem FNP vom 30.07.1965 zugeordneten Zweckbestimmung „Gemeinbedarfsfläche Post“ ausweist, funktionslos geworden ist, weil die Bundespost/Post AG als Träger öffentlicher Belange diese planungsrechtliche Standortsicherung aufgegeben hatte, die wiedervereinigte Stadt mit dem FNP 1994 andere Prioritäten setzte und die nicht erschlossenen Grundstücke seit 1904 als Kleingartenland genutzt werden. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Ja, selbstverständlich hat solch eine Prüfung stattgefunden.
Der Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 setzt in Verbindung mit den 1901 bzw. 1904 förmlich festgesetzten Fluchtlinien ein „allgemeines Wohngebiet“ der Baustufe III/ 3 fest. Er weist von seiner Systematik nur Baugebiete aus, jedoch keine Standorte des Gemeinbedarfs. Der Baunutzungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan und hat dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und hat „nur“ eine behördeninterne Verbindlichkeit. Die Zweckbestimmung als Standort des Gemeinbedarfs wurde in der Vergangenheit im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche (Post) verdeutlicht. Im Flächennutzungsplan 1994, der 1998 in Kraft trat, wurde diese Standortplanung für Zwecke der Post nach Überprüfung des Bedarfs aufgegeben und der Bereich als Grünfläche (Kleingarten) dargestellt.
Durch die Aufgabe des Poststandortes im FNP ist der Baunutzungsplan nicht automatisch funktionslos geworden. Eine Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans läge nur dann vor, wenn einzelne Regelungen bereits von Beginn an wegen entgegenstehender tatsächlicher Umstände auf Dauer nicht realisierbar gewesen wären oder später auf dem betreffenden Grundstück eine Entwicklung stattgefunden hätte, welche die Verwirklichung des Bebauungsplans dauerhaft ausschließt.

Von einer Funktionslosigkeit wird man vorliegend nicht ausgehen können, da nicht ersichtlich ist, dass die westlich angrenzende Wohngebietsnutzung nicht auf das Plangebiet hätte ausgedehnt werden können, solange die Kleingartenpachtverhältnisse befristet waren bzw. deren Kündigung möglich war.
2. Handelt es sich beim dem gut 275.000 m² großen Areal zwischen Forckenbeckstraße, Gewerbegebiet Reemtsma, Mecklenburgische und Friedrichshaller Straße sowie der hinter der Bebauung der Cunostraße liegenden „Bedarfsstraße“ bau- und planungsrechtlich um einen unerschloh, der issenen Außenbereich Innenbereich liegt, weil die von Bebauung umgebene Fläche so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint. Kann das Bezirksamt diese Auffassung bestätigen? Wenn nein, warum nicht?
Die Frage bezieht sich auf das gesamte Kleingartenareal zwischen Forckenbeckstraße und Mecklenburgische Straße/ Friedrichshaller Straße. Aufgrund des vorhandenen Baunutzungsplans für den Bereich Oeynhausen-Nord und Mannheim bzw. anderer festgesetzter Bebauungspläne für den Bereich Oeynhausen-Süd, Friedrichshall, Kissingen und Alt Rheingau, handelt es sich um einen beplanten Bereich im Sinne des § 30 BauGB. Dies schließt eine Einstufung als Außenbereich gemäß § 35 BauGB aus.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

3. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenanlage Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. Auf der letzten Einwohnerversammlung haben Sie erwähnt, dass die Groth-Gruppe einen Antrag auf ein vorhabensbezogenes Bebauungsplanverfahren eingereicht hat. Welche Grundfläche wird dabei zu Grunde gelegt und mit wie viel m² werden dabei wie viele unterirdische Parkplätze angesetzt? Sollten die Parkplätze nicht mitgezählt werden, aufgrund welcher Vorschrift erfolgt dies nicht?
Die beantragte Grundfläche beträgt 13 967 m² gemäß § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Grundfläche einschließlich der Tiefgarage beträgt 29 262 m² gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO. Es sind ca. 500 Stellplätze beantragt.
2. Welche weiteren Verfahrensschritte müssen nun durchgeführt werden und wer hat diese jeweils zu beschließen?
Das Bezirksamt wird als Nächstes die „Mitteilung der Planungsabsicht“ gemäß § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 5 AGBauGB sowie Artikel 13 Landesplanungsvertrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und an die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg richten.
Die Behörden haben eine Frist von einem Monat zur Rückäußerung. Das weitere Verfahren ist vom Inhalt der Stellungnahmen abhängig. Der nächste Schritt wäre dann der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
3. Nach welchem in § 13a Abs 1 Satz 1 genannten Kriterium (1. Wiedernutzbarmachung von Flächen, 2. die Nachverdichtung oder 3. andere Maßnahmen der Innenentwicklung) wird die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 13a begründet?
4. Welche Inhalte des vom Investor ausgearbeiteten Bebauungsplans können in einem Verfahren nach §13a von der BVV beeinflusst werden oder kann die BVV den Plan lediglich annehmen oder ablehnen? Ist eine Ablehnung durch die BVV an besondere Anforderungen gebunden oder reicht der politische Wille aus, andere Akzente in der städtebaulichen Entwicklung setzen zu wollen?
Die Zulässigkeit der Anwendung eines Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ist Gegenstand der Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Bezirk im Rahmen der Rückäußerung zur Mitteilung der Planungsabsicht mitgeteilt.
5. Welche Dokumente hat die Groth-Gruppe bisher mit Bezug auf den vorhabensbezogenen Bebauungsplan eingereicht und in welcher Form sind diese wann und für wen einsehbar?
Die Groth-Gruppe hat mit Schreiben vom 18. April 2013 und Nachtrag vom 24. April 2013 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt.
Die Anlagen des Antrages enthalten das städtebauliche Konzept, das bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung am 16. Januar 2013 öffentlich vorgestellt wurde. Neben der Beschreibung des Projektes und einer Reihe von Kennwerten wie Grundfläche, Geschossfläche, Anzahl der Wohnungen, usw. liegt dem Antrag eine Anfrage zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Teilflächen der Kleingartenkolonie Oeynhausen-Nord als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB bei.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, haben nur die Bezirksverordneten gemäß § 11 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes das Recht zur Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Joachim Neu Bebauungspläne Kleingartenkolonie Oeynhausen Und das Verhalten des Stadtrates Gröhler
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:
Als für den Bereich Stadtentwicklung zuständiger Stadtrat habe ich meinen Vorgänger um Stellungnahme gebeten. Sie lautet wie folgt:
„ 1. Warum hat Herr Gröhler in seiner damaligen Eigenschaft als Baustadtrat die Bebauungspläne IX-150-von 1986 und IX-250- von 2000 in seiner Amtszeit 2001-20011 planungsrechtlich nicht festgesetzt?
Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan-Entwurf IX 150 stammt aus dem August 1986. Er wurde am 20. Juni 2000 – also vor Beginn meiner Amtszeit – durch Beschluss des BA Wilmersdorf eingestellt. Zeitgleich wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan IX 205 und nicht für den B-Plan IX-250, wie es in der Frage fälschlicherweise heißt, gefasst.
Während meiner Amtszeit wurde intensiv an dem B-Plan-Entwurf gearbeitet. Zur Festsetzung kam es u. a. durch den Widerspruch des damaligen Eigentümers (Deutsche Post AG) und die fehlende Bereitschaft des Finanzsenators zur Bereitstellung von Mitteln nicht.
Während meiner Amtszeit hatte der B-Plan –leider- nicht das Stadium erreicht, das eine Festsetzung ermöglicht hätte.
2. Warum hat er nach dem Verkauf des Grundstückes von der Post an den Investor 2008 keine Veränderungssperre verhängt?
Die Voraussetzung zum Erlass einer Veränderungssperre lag nach Übereinstimmender fachlicher Beurteilung durch den Leiter des Stadtplanungsamtes, des Baujuristen und des Baustadtrates nicht vor. Eine Veränderungssperre kann nur erlassen werden, wenn der Plangeber sicher sein kann, dass der in der Bearbeitung befindliche
B-Plan auch zur Festsetzung gelangt. Da aber letztlich nicht klar war, ob z. B. der B-Plan-Entwurf die Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überstehen würde, hätte eine Veränderungssperre ein erhebliches Entschädigungsrisiko auslösen können. Auf dieser Grundlage hatte sich z. B. auch das Bezirksamt als Kollegialorgan im Juni 2011 gegen eine Veränderungssperre entschieden.
3. Warum wurde im Wahlsommer 2011 die Frist für die Bauanfrage des Investors nicht eingehalten?
Es handelte sich nicht um eine Bauanfrage, sondern um einen Antrag auf Vorbescheid, für den es formal keine Frist gibt.
4. Auf dem Sommerfest der Kleingartenkolonie Oeynhausen kündigte Herr Gröhler an, den Bebauungsplan iX-250 zu unterschreiben. Warum wurde dieser nicht unterschrieben noch dem Bezirksamt zur Beschlußfassung vorgelegt?
Auf dem Sommerfest habe ich keine Versprechen gemacht. Ich habe den Kleingärtnern dargestellt, dass es nach wie vor mein Wille sei, sie, ebenso wie die Charlottenburger Kleingärtner in Ruhwald planungsrechtlich zu sichern, dass aber die Festsetzung des B-Plan-Entwurfs nicht sicher sei, weil sich das Bezirksamt erheblich juristischen Problemen ausgesetzt sähe. Das Kollegialorgan Bezirksamt war von mir über alle Schwierigkeiten laufend – auch vor dem Wahltag im September 2011 – unterrichtet worden, u. a. auch durch Verteilung von zusammenfassenden Darstellungen des Stadtplanungsamts zur Problematik.
5. Warum wurde also in der Zeit 2002-2011 vom Baustadtrat nichts unternommen, was einer Bebauung des nördlichen Teils der Kleingartenkolonie im Wege stehen konnte?
Das Bezirksamt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der damaligen Bauabteilung und ich selbst haben alles erdenklich Mögliche unternommen, um eine Bebauung zu verhindern, bis hin zur dringenden Bitte an den Bezirksverband der Kleingärtner Wilmersdorf, das Gelände von der Post zu kaufen, was bekanntlich leider abgelehnt worden ist. Ich hätte sehr gern den Erfolg der Sicherung der Kleingärten erfahren, doch dazu hätte ich u. a. von Seiten des damaligen Senats mehr Unterstützung benötigt.“
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 19. Juni 2013 DS 0660/4
3. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
Die Groth-Gruppe hat eine Teilbebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen Nord gem. § 13a BauGB beantragt und führt in seinem Antrag aus, dass es sich bei der Bebauung um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt.
Zu 1.
Ist Ihnen bekannt, dass die geplante Bebauung keine Nachverdichtung sein kann, da es sich nicht um eine Baulückenschließung, Betriebserweiterung oder Bebauung eines rückwärtigen Grundstücks handelt?
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da sich das Bezirksamt der in der Frage implizierten Wertung nicht anschließen kann. Eine rechtliche Bewertung der aufgeworfenen Fragestellungen erfolgt gerade durch die zuständige Senatsverwaltung.
Zu 2.
Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt das zu bebauende Grundstück im Außenbereich im Innenbereich. Ist Ihnen bekannt, dass rechtlich unter Außenbereich im Innenbereich Flächen verstanden werden, die weder brachgefallen sind noch der Nachverdichtung dienen, sondern erstmalig für eine Bebauung in Anspruch genommen werden sollen?
Die Rückäußerung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Mitteilung der Planungsabsicht des Bezirks auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens steht noch aus. Insofern kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.
Zu 3.
Nach dem Handlungsleitfaden für Stadtplaner und kommunale Entscheidungsträger “Innere Werte im Siedlungsbereich/ beschleunigte Planung mit § 13a BauGB“ der Ministerien für Umwelt, Klima u. Energiewirtschaft sowie für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden Württemberg darf § 13a BauGB nicht für eine Aufhebung von Bebauungsplänen eingesetzt werden. Sie wollen mit dem § 13a Verfahren den BNP 58/60 aufheben. Wie begründen Sie Ihre Planungsabsicht im Hinblick auf diese Planungsvorgabe des Landes Baden-Württemberg und gelten die Regelungen des Bundesgesetzes BauGB nicht in Berlin?
Eine Aufhebung des Baunutzungsplanes ist nicht vorgesehen, sondern die Überplanung mit einem neuen Bebauungsplan, der bei Festsetzung den Baunutzungsplan in diesem Geltungsbereich außer Kraft setzt.
Zu 4.
Sind Sie der Auffassung, dass der zu bebauende Teil von Oeynhausen Nord von drei Seiten mit einer Bebauung umschlossen ist und wenn ja, nennen Sie bitte diese Bebauungen?
Die Zielrichtung der Frage ist nicht nachvollziehbar. Da Sie den Masterplan kennen, wissen Sie, wie die geplanten Baukörper aussehen und wie diese liegen.
Zu 5.
Es gibt eindeutige Forschungsergebnisse (www.uni-stuttgart.de /ireus/forschung/ forschungsprojekte/abgeschlossen/innenentwicklung/www.rem-berlin.de/docs/ forschung/rem-dp_004_weise_baugb-novelle2007.pdf), wonach bei größeren Grünanlagen das beschleunigte Verfahren nicht angewendet werden kann, da es sich dabei weder um eine Nachverdichtung noch um eine Wiedernutzbarmachung handelt. Bei Kleingartenflächen ist eine Überplanung nach §13a BauGB deshalb nicht zulässig.
Es gibt viele rechtliche Einschätzungen, deswegen erfolgt ja auch eine rechtliche Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zudem hat der Europäische Gerichtshof aktuell die Zulässigkeit des § 13a BauGB bestätigt. Das Handeln des Bezirksamtes orientiert sich deswegen lieber an die Rechtssprechung als an die Ergebnisse von vermeintlich eindeutigen Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

5. Einwohnerfrage Siegfried Nenstiel Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Nenstiel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Nenstiel teile ich Folgendes mit:
1. Ist bei Festsetzung des BNP 1958/60 eine Abwägung der kleingärtnerischen Belange vorgenommen worden?
2. Wenn ja: Welcher Plangeber hat diese Abwägung mit welchem Ergebnis durchgeführt, und wo ist dieses Ergebnis dokumentiert?
Dieses kann das Bezirksamt nicht nachvollziehen. Plangeber des Baunutzungsplans war die damalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen.
3. Wenn nein: Kann der BNP 1958/60 den Kündigungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BKleingG erfüllen? Denn der Bundesgesetzgeber hat bei der Reform des Kleingartenrechts 1982/83 bestimmt, dass nur solche Bebauungspläne diesen Tatbestand erfüllen, die die kleingärtnerischen Belange durch die im BBauG (BauGB) vorgeschriebene Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gebührend berücksichtig hat (vgl. amtliche Begründung zum BKleingG, BT-Drs. 9/1900, 9/2232).
Diese Frage ist im privatrechtlichen Verfahren zu klären. Es ist unstrittig, dass der Baunutzungsplan bundesrechtlich als Bebauungsplan übergeleitet wurde. Im Zusammenhang mit förmlich festgestellten Fluchtlinien gilt er als qualifizierter, ansonsten als einfacher Bebauungsplan.
4. Der Pachtvertrag vom 20./25.10.1965 idF. des 2. Nachtrags vom 02./11./23.11.2009 zur kleingärtnerischen Nutzung des Areals „Oeynhausen Nord“ regelt, dass eine Kündigung nach den Vorschriften des BKleingG durch den Verpächter nur möglich ist, wenn das Grundstück von ihm „für eigene und sonstige im Gemeinwohl liegende Zwecke gebraucht wird“. Da die Vorschriften des BKleinG vertraglich ausdrücklich anerkannt sind, dürfte eine hälftige oder gar 100%ige Bebauung auf der Grundlage des BNP 1958/60 ausgeschlossen sein. Wie beurteilt das Bezirksamt diese Sach- und Rechtslage?
Der zweite Nachtrag zum Pachtvertrag aus dem Jahre 2009 liegt dem Bezirksamt nicht vor.
5. Ist das Bezirksamt bereit, öffentlich zu erklären, dass eine Bebauung von Oeynhausen Nord wegen der gegebenen vertraglichen und bundesgesetzlichen Regelungen allein auf der Grundlage des BNP 1958/60 ausgeschlossen ist?
Eine Bebauung auf der Grundlage des Baunutzungsplans ist nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. In Einwohnerfrage 1 der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.05.2013 wurden Sie gefragt, ob das Bezirksamt geprüft hat, ob der Baunutzungsplan von 1958/1960 funktionslos geworden ist und damit ein Baurecht aufgrund dieses Plans nicht existiert. In Ihrer Antwort haben Sie wortwörtlich 2 Absätze aus dem ersten Gutachten zitiert (Groth, Seite 12; http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/org/stadtplanung/bebauungsplan/gutachten.html), wobei Sie eine Einschränkung ausgelassen haben.
Direkt nach den von Ihnen zitierten Absätzen heißt es in dem Gutachten: „Auftragsgemäß (vgl. Angebotsschreiben der Rechtsanwälte [GGSC] vom 05.11.2008) soll die Frage der Funktionslosigkeit im Rahmen des Gutachtens jedoch nicht abschließend geprüft, sondern für die nachfolgende Stellungnahme unterstellt werden, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen des Baunutzungsplans 1960 für das Grundstück fortgelten.“ Da Sie auf die Frage mit „ja selbstverständlich“ geantwortet haben frage ich, wer diese Prüfung durchgeführt hat und ob diese Prüfung in den Akten dokumentiert ist oder ob die einzige Grundlage für Ihre Antwort ein Gutachten ist, welches diese Frage nicht geprüft hat?
Das Bezirksamt bleibt bei seiner Aussage und bestätigt damit die Bewertung im Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer. Die Aussage dort ist plausibel, (Zitat) „… da nicht ersichtlich ist, dass die westlich angrenzende Wohngebietsnutzung nicht auf das Plangebiet hätte ausgedehnt werden können, solange die Kleingartenpachtverhältnisse befristet waren bzw. deren Kündigung möglich war.“
Eine darüber hinaus gehende Prüfung der Frage der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans war damit nicht notwendig
2. Falls es eine Prüfung der Funktionslosigkeit gegeben hat: Welche rechtliche Argumentationskette hat zu welchem Ergebnis geführt und wie lauten die maßgeblichen Rechtsquellen (Urteile/Fachliteratur) dafür?
Die Prüfung der Funktionslosigkeit ist in dem eben genannten Rechtsgutachten mit dem zitierten Ergebnis erfolgt.

3. Wie beurteilen die Fraktionen der CDU und der Grünen die Tatsache, dass auf eine Einwohnerfrage mit einem Zitat aus einem Gutachten geantwortet wird und dieses Gutachten sich mit der Fragestellung explizit nicht befasst hat?
——
4. „Investoreninteresse versus Gemeinwohl und Demokratieprinzip – Der Paradigmenwechsel im Bauplanungsrecht“, „Mit der Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Interessen der Investoren wird die Chance verpasst, ja sogar die Pflicht versäumt, mit Hilfe der Bauleitplanung die Stadt im Interesse ihrer Bürger und künftiger Generationen, also im Gemeinwohlinteresse, zu gestalten.“ Dies sind Originalzitate der Mai-Ausgabe des Infodienstes der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Berlin e.V.. Darin wird mit Blick auf die anstehenden Wahlen detailliert über die SPD-Ziele zu den Themenbereichen Stadtentwicklung, Wohnen und Baurecht informiert. Gelten diese Aussagen nicht für die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf oder warum handeln Sie hier entgegen dieser öffentlich verkündeten Standpunkte der SPD und wollen §13a BauGB unbedingt anwenden?
Das Bezirksamt handelt nach Recht und Gesetz. Die von der genannten Partei formulierten Ziele könnten leichter umgesetzt werden, wenn entsprechende Gesetze geändert würden. Dazu bedarf es aber Mehrheiten in den jeweiligen Parlamenten. Wie die Anwendung des § 13 a BauGB in diesem Verfahren erfolgt, liegt an uns, insofern gelten die genannten Grundsätze, sofern sie rechtlich umsetzbar sind, auch in diesem Verfahren als Maßstab im politischen Handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 24. Oktober 2013 DS 0750/4
3. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Mir liegt ein Vermerk Ihres Stadtplanungs- und Vermessungsamtes vom 25.02.2004 – Bau II B -6142 über eine Besprechung in Ihrem Haus am 16.01.2004 vor, in welcher Herr Baustadtrat Gröhler und Herr Latour die planungsrechtliche Situation und die finanziellen Auswirkungen bei Festsetzung der Bebauungspläne IX-205 und VII-240a den Kleingärtner –Vertretern der Bezirksverbände Charlottenburg und Wilmersdorf erläutern. Danach würde mit der Festsetzung der Bebauungspläne eine Umwidmung von derzeitiger Baufläche in Grünfläche erfolgen. Der den Eigentümern entstandene Vermögensverlust in Höhe der Differenz der Bodenrichtwerte für Bauland und Grünfläche (Kleingärten) ist nicht entschädigungspflichtig, weil die in § 42 Abs. 2 und 3 BauGB genannte Frist von 7 Jahren bereits im Jahre 1984 abgelaufen ist. Ein Planungsschaden wird somit nicht entstehen. Da somit nicht mehr die planungsrechtliche zulässige Nutzung gilt sondern die ausgeübte Nutzung, nennen Sie mir bitte die Gründe, weshalb Sie die Bearbeitung des B-Plans IX 205a nicht fortsetzen.
2. In einem Schreiben vom 11. September 2013 an eine Unterpächterin unserer Kolonie vertritt SenStadtUm die Auffassung, dass das Kleingartengelände Oeynhausen Nord schon bei Erlass des BNP 58/60 hinreichend erschlossen war und die Siebenjahresfrist damit bereits 1984 abgelaufen war.
Ist es nicht eine Amtspflichtverletzung, wenn Sie mit Blick auf den FNP die Einwendung des Fristablaufs gegenüber Lorac nicht erheben?
3. In dem Gespräch bei der SPD-Fraktion am 25.09.2013 haben Sie erklärt, gegen das unter 2. genannte Schreiben bei SenStadtUm schriftlich remonstriert zu haben.
Ist nun das Gelände erschlossen, was Sie stets behaupten, oder ist es nicht, wie Sie an SenStadtUm geschrieben haben und wie es sich auch aus der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB im B-Plan -Verfahren IX 205 a vom Mai 2012 ergibt?
4. Warum beantworten Sie Schreiben von Unterpächtern (Schreiben vom 08.12.2012 von Frau Kelz und Herrn Laatsch) und des Vereinsvorstands vom 25. und 31.8. 2013 nicht? Sieht so eine bürgernahe Verwaltung aus?
5. Lorac hat Widerspruch gegen die Zurückweisung ihres Vorbescheidantrages vom 1.2.2011 erhoben. Nach der seinerzeitigen erteilten Rechtsmittelbelehrung ist die Zurückweisung rechtswirksam. Weshalb haben Sie den Widerspruch wegen Fristablauf nicht zurückgewiesen und an SenStadtUm zur Bearbeitung abgegeben.? Haben Sie SenStadtUm mitgeteilt, dass der Architekt Wittmer sehr wohl im Namen von Lorac tätig wurde, wie sich zweifelsfrei aus dem Schreiben Ihrer Verwaltung vom 14.2.2011 an Hudson Advisors ergibt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Die Rechtsauffassung bestand, bis sie aufgrund der gutachterlichen Bewertungen der Erschließung aus 2009 bzw. 2011 revidiert wurde. Aufgrund der abweichenden Lage der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie, der Grundstücksgrenze und dem Ausbaustand der Forckenbeckstraße ist aus Sicht der damals zu Rate gezogenen Gutachter die maßgebliche tatsächliche Erschließung nicht gegeben.
Zu 2.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt in dem zitierten Schreiben in der Tat die Ansicht, dass die öffentlich-rechtliche Erschließung gegeben sei. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 habe ich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, diese Einschätzung zu überprüfen und formuliert:
„Sollte Ihre Verwaltung aber bei der genannten Rechtsansicht bleiben, so wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen würden, dass die Aussage dann auch bezüglich der finanziellen Risiken für das Land Berlin im weiteren Verfahren belastbar bleibt.“
Zu 3.
Ich habe weder erklärt, schriftlich remonstriert zu haben, noch dass das Gelände erschlossen ist.
Vielmehr habe ich erklärt, dass ich um die Überprüfung der Rechtsposition bitten werde. Das ist passiert. Eine Beantwortung des Schreibens vom 2. Oktober 2013 ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch nicht erfolgt.
Und ich habe in der Vergangenheit auch von dieser Stelle erklärt, dass für das Gelände aus meiner Sicht ein zumutbares Erschließungsangebot vorliegt. Somit ist das Gelände also nicht erschlossen.
Zu 4.
Das Schreiben vom 8. Dezember 2012 stellte Ihre Rechtsauffassung ausführlich dar und wurde von uns als Informationsschreiben gewertet, zumal das Thema ja in allen Facetten in den bezirklichen Gremien dargestellt wurde. Daher erfolgte auch keine Beantwortung. Das Schreiben vom 27. August 2013 wurde am 9. September 2013 beantwortet, das Schreiben vom 31. August 2013 erreichte mich aufgrund einer falschen Adressierung erst im September und wurde dann am 21. Oktober 2013 beantwortet, da zwei Gespräche mit Ihnen verabredet waren, deren Ergebnisse ich in der Beantwortung berücksichtigt habe.
Zu 5.
Der Zurückweisungsbescheid zum Bauvorbescheidsverfahren wurde im Juli 2012 erlassen und der Widerspruch fristgerecht im August 2012 eingelegt. Die rechtliche Würdigung der letzten Frage ist Teil der Widerspruchsbearbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

5. Einwohnerfrage Günter Knüppel Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Mir liegt ein Schreiben der Kanzlei Probandt & Partner vor, in welchem Herr Dr. Haass Handlungsempfehlungen an die Kolonie Mannheim gibt. Er bezieht sich dabei auf Informationen über das voraussichtliche Verhalten des Bezirksamtes die „der Baujurist des Bezirksamtes ihm informell bestätigt hat“. Herr Dr. Haass vertritt die Interessen von Lorac in Bezug auf Oeynhausen. Hat er auch hier „informell“ durch den Baujuristen des Bezirksamtes Informationen erhalten und bekommt er sie noch?
2. Wann wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von den BVV-Beschlüssen über den Einwohnerantrag vom 15.08.2013 informiert und wann, mit wem und mit welchem Ergebnis haben die beschlossenen Verhandlungen zum STEP-Wohnen stattgefunden?
3. Bei einer Bebauung im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind Abweichungen vom BNP vorher zu beantragen. Auf die Zulassung von Abweichungen besteht kein Rechtsanspruch. Ohne Ausnahmeerteilung ist exakt nach BNP-Vorgaben unter Realisierung der festgesetzten Straßenfluchtlinien zu bauen. Wie ist eine Erschließung nach den Fluchtlinien von 1891/1901 über die Kissinger und die Reichenhaller Str. ohne Erteilung von Ausnahmen möglich und wie soll das Problem überwunden werden, dass hierfür Flächen der Gemeinde benötigt werden, die laut Beschluss des Bezirksamtes von dem benachbarten Eigentümer genutzt werden?
4. Wie können die Straßenfluchtlinien nach alter Planung realisiert werden, obwohl die Verlängerung der Reichenhaller Str. auf dem Senatsteil von Oeynhausen liegt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Knüppel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Das Schreiben ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Was dort unter „informell bestätigt“ zu verstehen ist, kann von hier nicht gedeutet werden, da der Begriff sowohl informierend als auch formlos meinen kann, aber auch durch den Begriff „Informeller Mitarbeiter“ belastet ist. Vielmehr steht zu vermuten, dass im Rahmen der üblichen Erörterung juristischer Positionen zwischen den Parteien seitens des Rechtsanwaltes möglicherweise Rückschlüsse gezogen und auf andere Verfahren übertragen wurden.
Zu 2.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mit Schreiben vom 29. August 2013 über den Beschluss informiert und um Stellungnahme gebeten, diese liegt noch nicht vor. Der StEP Wohnen wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Dialog mit den wesentlichen wohnungswirtschaftlichen Akteuren erarbeitet. Er soll noch in diesem Jahr vom Senat zur Kenntnis genommen und danach in den Rat der Bürgermeister gegeben werden. Erst nach Abschluss der Beratungen auf der bezirklichen Ebene wird eine Beschlussfassung durch den Senat erfolgen. Welcher Zeitraum den Bezirken für diese Beratung zur Verfügung gestellt wird, ist noch nicht bekannt.
Zu 3. und 4.
Nach den dem Bezirksamt vorliegenden Planungen ist eine Erschließung über Kissinger Straße und Reichenhaller Straße nicht geplant. Das vorliegende Erschließungsangebot fußt auf einer Anbindung des Baugrundstücks an die Forckenbeckstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Lorac hat Widerspruch gegen den abgelehnten Bauvorbescheid eingelegt. Nach Ihrer Auskunft verlangt Lorac, auch diejenigen Ausnahmen zu genehmigen, die im Rahmen der Antragstellung zurückgezogen wurden. Begründung: „der Architekt sei nicht zur Streichung von Fragen aus dem Antrag bevollmächtigt gewesen“. Lorac wurde jedoch mit Schreiben vom 14.02.2011 an die Bevollmächtigten (Hudson Advisors) durch das Bezirksamt darüber informiert, dass der Architekt Änderungen vorgenommen hat. Wieso sollte es nun, 2 Jahre später und trotz dieser Mitteilung für das Bezirksamt bzw. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erheblich sein, dass der Architekt angeblich nicht beauftragt war, die Fragen zu streichen?
2. Der Bauvorbescheidsantrag aus dem Jahr 2011 sowie der daraufhin ergangene Bescheid des Bezirksamtes hatten lediglich die Ausnahme von der geschlossenen Bauweise zum Gegenstand. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die 4 gestrichenen Fragen nun Gegenstand des Widerspruchs sein können und wenn ja, warum?
3. Herr Dr. Haass behauptet im Widerspruchsverfahren gegen den Bezirk genau das Gegenteil seiner Behauptung aus der Klage gegen den Bezirk (die ursprünglichen 4 gestrichenen Fragen sind Gegenstand des Bauvorbescheides vs. nur die Ausnahme der geschlossenen Bauweise ist Gegenstand des Bauvorbescheides). Anwälte unterliegen der Wahrheitspflicht (§ 43 BRAO). Wie bewertet das Bezirksamt die gegensätzlichen Aussagen von Dr. Haass zum Gegenstand des Bauvorbescheides und erwägt der Bezirk hierüber die Anwaltskammer zu unterrichten?
4. Laut Auskunft des Bezirksamtes wurden die Unterlagen zum Widerspruch von Lorac am 04.10.2013 an SenStadt, Herrn Gothe, persönlich gegeben. Enthielten diese Unterlagen auch die folgenden Dokumente: 1. Schreiben des Bezirksamtes an Hudson Advisors vom 14.02.2011 mit der Mitteilung, dass der Architekt die Fragen entsprechend der Anforderungen geändert hat, 2. Telefonnotiz der Bauaufsicht vom 14.02.2011 über das Beratungsgespräch mit dem Architekten 3. Telefonnotiz der Bauaufsicht vom 15.06.2012 mit dem Vermerk, der Architekt sehe hier keine Chance einen positiven Bauvorbescheid zu erlangen und fragte deshalb nach den Kosten für die Zurückziehung des Bauvorbescheidantrages 4. die Untätigkeitsklage 5. den Vermerk des Tiefbauamtes vom 10.10.2011?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
Zu 1. bis 4.
Diese Sachverhalte sind im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu klären und können daher nicht von hier beantwortet oder bewertet werden. Die Akten wurden vollständig abgegeben. Interessant ist zudem, dass die Fragestellung in Teilfrage 3 ohne sehr genaue Aktenkenntnis auch der aktuellen Unterlagen nicht möglich gewesen ist. Da aber die Fragestellerin keine Akteneinsicht hierzu genommen hat, bleibt die Frage, wie diese Informationen Frau Kelz erreicht haben. Das Bezirksamt wird dieser Fragestellung nachgehen, da ein Bruch der Vertraulichkeit von anderen, die Akteneinsicht genommen haben, nicht ausgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 21. November 2013 DS 0780/4
2. Einwohnerfrage Siegfried Nenstiel Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Nenstiel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Nenstiel teile ich Folgendes mit:
1.
Müssten für die Realisierung der zulässigen Nutzung und der Anlage und Herstellung bzw. den Ausbau der Forckenbeck-, Nenndorfer -, Oeynhauser-, Pyrmonter-, Kissinger- und Reichenhaller Straße auf der Grundlage der Festsetzungen BNP 1958/60 i.V.m. den f.f. Straßenfluchtlinien auf den Grundstücken Forckenbeckstr. 64 bis 75 und Kissinger Str. 27 („Oeynhausen Nord“) weitere Grundstücke, die nicht dem Eigentümer der vorgenannten Grundstücke gehören, oder Rechte Dritter in Anspruch genommen werden?
Ja, es wäre eine Inanspruchnahme öffentlicher Flächen notwendig.
2.
Wenn ja, um welche Grundstücke/Rechte Dritter handelt es sich, wie sind ihre Eigentumsverhältnisse und mit welchen Rechten Dritter sind sie ggfs. belegt bzw. belastet?
Es handelt sich im Bereich der Forckenbeckstraße um den Streifen zwischen der Grundstücksgrenze und dem tatsächlichen Ausbaustand der Straße. Dieser Streifen, auf dem sich die Böschung befindet, gehört dem Land Berlin.
3., 4. u. 5.
Beabsichtigt der Bezirk, die zulässige Nutzung durch Ausnahmen von den Festsetzungen des BNP und der f.f. Straßenfluchtlinien zu ermöglichen, obwohl ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Ausnahmen/Befreiungen nicht besteht und sie den Festsetzungen des FNP widersprechen würden?
Diese Fragen sind hypothetischer Natur, sie zielen offenbar auf den Umgang mit dem Vorbescheidsantrag von 2011 ab. Das Widerspruchsverfahren dazu ruht jedoch bis zum Vorliegen der beauftragten Expertise zur Erschließung des Geländes.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

3. Einwohnerfrage Günter Knüppel Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Knüppel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:
1. Verfolgt der Bezirk sein Planungsziel weiterhin, die langjährige kleingärtnerische Nutzung auf der Fläche „Oeynhausen Nord“ durch den vollzugsreifen BPlan-Entwurf IX-205 a als Dauerkleingarten festzusetzen und somit zu sichern, wenn das behauptete finanzielle Risiko nicht bestehe?
Über das weitere Verfahren soll nach Vorliegen der neuen Rechtsexpertise entschieden werden.
2. Welchen Erkenntnisgewinn erhofft sich das Bezirksamt von der durch die von Bezirksstadtrat Schulte initiierte und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene „Expertise“ zur Frage der Erschließung von Grundstücken und dem Ablauf der 7-Jahresfrist, obwohl dazu eine eindeutige Auskunft der Senatsverwaltung bereits vorliegt und auch das VG Berlin in seinem Urteil vom 29.08.2013 –VG 2K 50.13- festgestellt hat, dass die Frage des finanziellen Risikos vielmehr davon abhängt, wie die zuständigen Zivilgerichte die offene Sach- und Rechtsfrage beurteilen werden?
Insbesondere zur Frage der gesicherten Erschließung des Grundstücks Forckenbeckstraße 64-75 / Kissinger Straße 27 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Auffassung vertreten, die im Widerspruch zu den drei Rechtsgutachten steht. Die weitere Expertise soll hier eindeutige Erkenntnisse liefern.
3. Ist der Beschluss der BVV vom 15.08.2013 zu dem Einwohnerantrag (Drs. 0662/4) solange und soweit für das Bezirksamt bindend, bis die BVV nach Abschluss des Bürgerbegehrens „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes entschieden hat?
Der Beschluss ist für das politische Vorgehen im Bezirk bindend. Er kann aber nicht die rechtlichen Folgen von Verwaltungsverfahren hemmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

4. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
Ich bin Pächter in der Kleingartenkolonie Oeynhausen und stelle folgende Einwohneranfragen für die BVV-Sitzung am 21.11.13:
Mir liegt eine Besprechungsunterlage von Herrn Prof. Finkelnburg v. 18.08.2011 für eine Besprechung am 24.08.2011 im Bezirksamt CW beim Baustadtrat Gröhler vor.
Darin wird u.a. festgestellt:
Das Grundstück Oeynhausen Nord ist kein Bauland sondern nur Bauerwartungsland. Eine Erschließung als Wohngebiet ist nicht vorhanden. Eine künftige Erschließung ist nicht gesichert.
Die beabsichtigte Ausweisung des Gebiets als Grünfläche/private Dauerkleingärten greift nicht in eine „zulässige Nutzung“ ein, sondern nur in Bauerwartungland, was entschädigungslos möglich ist. Es besteht kein Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB.
Ziel des Eigentümers muss es sein, vor der Festsetzung des BPlans IX 205a zu erreichen, das Bauerwartungsland in Bauland umgewandelt wird. Dazu wäre es erforderlich, dass es ihm gelingt, die Erschließung als Wohngebiet zu sichern.
Aus dieser Besprechungsunterlage und aus dem Schreiben von Herrn Prof. Finkelnburg vom 28.11.2011 an das BA CW-Abt. Bauwesen geht hervor, daß der Eigentümer zwar ein Erschließungsangebot eingereicht hat, dieses aber bisher als nicht zumutbar bezeichnet wird.
Ich frage Herrn Stadtrat Schulte:
1. Sind Ihnen die erwähnten Schreiben bekannt und teilen Sie die Aussagen des Herrn Prof. Finkelnburg?
Ja, die Schreiben sind bekannt.
2. Haben Sie nach dem 28.11.2011 Gespräche mit Lorac über deren Erschließungsangebot vom 2.2.2011(Eingang beim Bezirksamt) geführt und wenn ja mit welchen Ergebnissen? Liegen Ihnen hierzu schriftliche Zusagen von Lorac vor?
Zum Erschließungsangebot vom 2. Februar 2011 besteht Einvernehmen, dass für eine vertragliche Regelung detaillierte Abstimmungen erforderlich sind. Diese wurden zurückgestellt, um den Kompromiss der Teilbebauung zu ermöglichen.
3. Bei Verneinung der Frage 2, wieso können Sie dann vom Vorliegen eines zumutbaren Erschließungsangebots in Ihrer Antwort auf meine Einwohneranfrage vom 24.10.2013 sprechen?
Nach den Aussagen im Gutachten von Herrn Prof. Dr. Finkelnburg ist ein Erschließungsangebot nicht dadurch unzumutbar, dass die Gemeinde eine Änderung ihrer Planung betreibt.

4. Kennen Sie das Urteil des OVG Münster vom 15.06.1988-7A 675/87, welches die Annahme eines der Neuplanung entgegenstehenden Erschließungsangebots von vornherein für unzumutbar und welches Ihr Baujurist Gloge-Faltus in seinem Vermerk vom 20.06.2011 an BauAbtl. für stringent und nachvollziehbar hält?
Ja.
5. Kennen Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.1985 -4 C 48/81 und haben Sie es gelesen, in welchem das Gericht ausführt, dass es im vorliegenden Fall bereits an einer im förmlichen Sinne hinreichenden Planungsabsicht der Gemeinde fehle, da die Gemeinde keinen Beschluss gefasst habe, den BPlan zu ändern bzw. neu aufzustellen? Wenn ja, mit welcher Begründung halten Sie den vom Gericht behandelten Fall dennoch mit der baurechtliche Situation unserer Kolonie für vergleichbar?
Wie schon mehrfach in früheren Anfragen berichtet, ist das Bezirksamt den Empfehlungen von Herrn Prof. Dr. Finkelnburg gefolgt, der die zur Verfügung stehende Rechtsprechung gewürdigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

5. Einwohnerfrage Thorsten Laatsch Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Laatsch,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Laatsch teile ich Folgendes mit:
1. Im Stadtplanungsausschuss haben Sie letzte Woche berichtet, dass Staatssekretär Gothe ein weiteres Gutachten zu Oeynhausen beauftragen will. Welcher Gutachter ist/wird damit beauftragt?
Zur Sicherung eines unbeeinflussten Begutachtungsverfahrens wird der Name nicht veröffentlicht.
2. Welche Fragestellungen sollen Gegenstand des Gutachtens sein?
Es geht um die Klärung der Frage, ob das Gelände erschlossen ist oder nicht.
3. Bis wann soll das Gutachten vorliegen?
Das Gutachten soll bis zur 49. Kalenderwoche vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. In Drucksache 0562/4 haben Sie auf die 12. Einwohnerfrage geantwortet, dass die Erschließung durch Privatstraßen erfolgen soll, die bereits nach geltendem Recht Straßenverkehrsflächen sind. Welche Straßen haben Sie damitgemeint?
und
2. Laut Baunutzungplan ist eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,9 zulässig. Daraus ergibt sich bei 100%-Bebauung nach Abzug der an das Land abzugebenden Straßenflächen eine maximale Geschossfläche von 64.000m². Der von Ihnen verhandelte Kompromiss sah eine Geschossfläche für Lorac von 79.000 m² vor (Geschossflächenzahl rd. 2,2). Inwiefern sehen Sie einen Kompromiss darin, dass Sie Lorac bei 50%-Bebauung 123% der eigentlich möglichen Geschossfläche zugestehen?
und
3. Welchen Verkehrswert hat die Kompromissfläche von rd. 46.000 m² laut dem von Ihnen verhandelten Kompromiss und wie berechnet sich dieser?
Diese Fragen beziehen sich auf den durch die geltende BVV-Beschlusslage hinfällig gewordenen Kompromiss. Die Aushandlung der Details des Kompromisses wären Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens gewesen.
4. Am 12.07.2012 haben Sie den Bauvorbescheidantrag von Lorac aus dem Jahr 2011 zurückgewiesen. Die Begründung lautete, dass es sich um ein genehmigungsfreigestelltes Verfahren handele, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 BauO Berlin vorliegen und für ein derartiges Verfahren kein Vorbescheid erteilt werden kann. Liegt hier nicht ein Widerspruch zu Ihrer Aussage vor, dass das Gelände nicht erschlossen sei? Wenn nein, warum nicht?
Ein Vorbescheid beantwortet Einzelfragen und Abweichungen. Die Frage der Erschließung war nicht Gegenstand einer Vorbescheidsfrage.
5. Ist Ihnen bekannt, ob Lorac bzw. die Groth-Gruppe demnächst einen Bauantrag einreichen will oder das Verfahren nach § 63 BauO Berlin einleiten möchte und werden Sie in diesem Fall die BVV so rechtzeitig darüber informieren, dass diese ggf. Maßnahmen beschließen kann um sicher zu stellen, dass der BVV-Beschluss aus Drucksache 0662/4 vom 15.08.2013 (über die städtebauliche Entwicklung wird erst nach Abschluss des Bürgerbegehrens entschieden) nicht unterlaufen wird und werden Sie selbst solche Maßnahmen unterstützen bzw. eigeninitiativ veranlassen?
Über die kurzfristigen Absichten seitens des Investors oder Eigentümers ist hier nichts bekannt. Sollte ein Bauantrag gestellt werden, wird die BVV darüber unterrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 12. Dezember 2013 DS 0799/4
2. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
1. Liegt dem Bezirk das von SenStadtUm in Auftrag gegebene Gutachten bereits vor?
Nein. Damit entfällt eine Beantwortung der Fragen 2 bis 4.
2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Erschlossenheit und wie lautet die Begründung?
3. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis in Bezug auf den Ablauf der 7-Jahresfrist und wie lautet die Begründung?
4. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis auf die Frage, ob die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des § 30 BauGB zur Errichtung von Wohngebäuden der Baustufe III/3 des Baunutzungsplans von 1960 vorliegen?
5. Wird das Gutachten veröffentlicht oder von wem kann das Gutachten eingesehen werden?
Das Bezirksamt hat das Gutachten nicht in Auftrag gegeben. Diese Frage wäre an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

3. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. Liegt dem Bezirksamt der Kaufvertrag zwischen Lorac und der Post vor?
Ja.
2. Liegen dem Bezirksamt der Kaufvertrag zwischen der Groth-Gruppe und Lorac sowie ggf. ergänzende Vereinbarungen dazu aus 2013 vor?
Nein.
3. Hat das Bezirksamt das an mich persönlich gerichtete Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 11.09.2013, Abteilung GenRef (welches auch direkt von der Senatsverwaltung an den Bezirk geschickt wurde) an Lorac/Groth oder die Kanzlei Probandt gegeben oder hat das Bezirksamt eine Idee, wie es dorthin gelangt ist?
Nein. Das Bezirksamt beteiligt sich auch nicht an Spekulationen darüber, wie es dort bekannt geworden sein könnte.
4. Lorac bzw. die Kanzlei Probandt & Partner behaupten, Preis und Wert des Grundstückes würden weit über dem vom 1. Gutachter genannten Kaufpreis von rd. 600.000 EUR liegen. Ist dem Bezirksamt bekannt, auf welchen Wert Lorac Grunderwerbsteuer gezahlt hat und wäre das Bezirksamt bei Kenntnis des von Lorac/Probandt selbst behaupteten höheren Wertes verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt zu veranlassen, da hier womöglich eine Schenkung vorliegt und/oder zu geringe Steuern erhoben wurden?
Über die Vertragsabwicklung und ihre steuerliche Beurteilung liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Mitteilungspflichten an die Finanzbehörden entstehen auf Grundlage der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV). Der in der Fragestellung behauptete Sachverhalt wäre davon nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

2014

BVV 7. Januar 2014 DS 0822/4
3. Einwohnerfrage Frank Sommer Kolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
Durch Akteneinsicht SenStadtUm erhielten wir u.a. Kenntnis von einem Schreiben von Prof. Finkelnburg v. 24.08.2011 und von einem Vermerk von Stadt III E -Herrn Unger- Bezirksamt CW vom 6.2.2012. Beide Schreiben befanden sich nicht in den Akten des Bezirks, die das Bezirksamt dem Verwaltungsgericht in der Klage “ Bürgerbegehren -Nennung des Schadensrisikos von 26 Mill €” übersandt hatte?
1. Warum stehen auf dem Schreiben von Prof. Finkelnburg die Bemerkungen Notizen! vertraulich! nicht zitierfähig! ?
Herr Professor Finkelnburg hat dieses Schreiben zum Gespräch mit dem damaligen Bezirksstadtrat am 24. August 2011 vorgelegt und selbst um Vertraulichkeit gebeten, da die Aussagen als Notizen anzusehen und in dieser Form nicht zitierfähig seien.
2. Wurden dem Verwaltungsgericht deshalb beide Schreiben nicht übersandt, um eine Entscheidung zugunsten der Kleingärtner zu verhindern? In seinem Vermerk vom 6.2.2012 revidiert Stadt III E seine bisherigen Grundstücks-Entschädigungswert-Feststellungen und nennt nunmehr einen aktuellen Marktwert von rd, 870.000,00 € für das Kleingarten-Pachtland.
Nein. Der Vermerk vom 6. Februar 2012 wurde nicht in die Bebauungsplanakte aufgenommen, weil die Aussagen nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung waren. Die erwähnte Wertermittlung wurde aufgrund eines Szenarios entwickelt, das sich leider rechtlich als nicht tragfähig erwies.
3. Wieso beziffern Sie seit dem 6.2.2012 wider besseren Wissens und unter Täuschung der BVV und der Öffentlichkeit das Entschädigungsrisiko mit bis zu 26 Mill. €?
Meine Verwaltung und ich bewerten das Entschädigungsrisiko seit dem 06. Februar 2012 nicht „wider besseren Wissens“ und unter „Täuschung“ der BVV und der Öffentlichkeit auf einen Wert von bis zu 26 Millionen Euro.
Ein solches Entschädigungsrisiko besteht, wenn eine Festsetzung als Dauerkleingarten erfolgen würde.
Das aktuelle Gutachten von Dr. Scharmer bestätigt die bezirkliche Auffassung, dass in der Entschädigungsfrage § 42 Abs. 2 und nicht Abs. 3 BauGB anzuwenden wäre.
4. Welche Gründe sprechen gegen eine Festsetzung des BPlans IX-205a, wenn das von Stadt III E festgestellte Entschädigungsrisiko von uns Kleingärtnern getragen wird?
Mir ist nicht bekannt, dass die Kleingärtner der Kolonie „Oeynhausen“ dem Land Berlin eine Zusage gegeben haben, nach der sie das volle Entschädigungsrisiko abdecken würden. Bei einem Entschädigungsrisiko von bis zu 26 Millionen Euro dürfte dies wohl auch nicht im Bereich des Möglichen liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

4. Einwohnerfrage Wolfgang Mahnke Kolonie Oeynhausen
Zu der Einwohneranfrage des Herrn Mahnke teile ich Folgendes mit:
1. Zur Frage, ob das Areal Oeynhausen Nord für eine Wohnbebauung hinreichend erschlossen sei, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im November 2013 in Abstimmung mit dem Bezirk ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
a) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das bezirkliche Justitiariat hierzu zuvor
- mit dem Vertreter des Widerspruchsführers und Gegners des Landes in der Klage auf positiven Vorbescheid korrespondiert und
- dessen Vermerk zur Rechtsproblematik an SenStadt als Aufgabenstellung weitergeleitet und
- als Gegenstand der Aufgabenstellung empfohlen hat?
In die Entscheidungsfindung über den Widerspruch gegen den Zurückweisungsbescheid zum Bauvorbescheidsverfahren wurde und wird seitens des Bezirksamtes nicht eingegriffen. Die rechtsstaatliche Entscheidungsfindung hierüber liegt ganz allein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es ist jedoch ein ganz normaler Vorgang, dass das Bezirksamt das Verfahren unter Anmerkung der eigenen Rechtsauffassung begleitet, woran die Entscheidungsbehörde selbstverständlich in keiner Weise gebunden ist.
Da die Rechtsauffassungen der Bezirksebene und der Senatsebene durch das Schreiben aus dem Herbst 2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an Frau Kelz vollkommen konträr auseinanderfielen, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit über diese Frage herbeizuführen. An der Ausformulierung der Gutachterfragen war das Bezirksamt beteiligt; auch dies stellt einen ganz normalen Verwaltungsvorgang dar.
b) Hält es das Bezirksamt grundsätzlich für unbedenklich, bei strittigen Rechtsfragen in rechtshängigen Angelegenheiten die Gegenseite unmittelbar in Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen?
Nein. Die Gegenseite ist selbstverständlich auch nicht in die Entscheidungsfindung über den Widerspruch einbezogen worden. Darüber befindet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt autark und nach Recht und Gesetz. Die Gegenseite hat lediglich eine zügige Bearbeitung angemahnt, was ihr in einem solchen Verfahren auch zusteht.
Auch war die Gegenseite selbstverständlich nicht beteiligt an der Vergabe des Gutachtens an Dr. Scharmer und entsprechend auch nicht an der Ausformulierung der Gutachtenfragen.
2. Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Bauvorbescheid hat Lorac Widerspruch erhoben. Die Widerspruchsstelle möchte der bezirklichen Auffassung – kein Bauvorbescheid bei einem genehmigungsfreigestellten Vorhaben – beitreten. Dies hat der Vertreter von Lorac zum Anlass genommen, von der Widerspruchsstelle die unverzügliche inhaltliche und positive Bescheidung der Bauvoranfrage zu verlangen. Er führt hierzu auch an, dass bei einer anderweitigen, also nicht inhaltlichen Bescheidung des Widerspruchs, die Entscheidungskompetenz wieder beim Bezirk läge und dieser dann wegen der hemmenden Wirkung des Bürgerbegehrens zum Erlass des BPlans (§ 45 Abs. 9 BezVG) vorläufig keine Dispositionen treffen könnte. Der Prozessvertreter des Widerspruchsführers verbindet damit die Androhung von Amtshaftungsansprüchen gegen Mitarbeiter der Widerspruchsstelle.
a) Ist dem Bezirksamt diese Intervention bekannt?
Nein.
b) Hält es das Bezirksamt rechtlich für unbedenklich, Gesichtspunkte der Sperrwirkung des § 45 Abs. 9 BezVG in eine Entscheidung darüber einzubeziehen, ob ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist?
Nein. Die Sperrwirkung des § 45 Abs. 9 BezVG entfaltet sich aber nur dann, wenn es für ein dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung bzw. dem Beginn eines Vollzuges solch einer Entscheidung keine rechtliche Verpflichtung gibt. Insofern wäre das Bezirksamt rechtlich gebunden, wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung käme, die nicht der Intention des Bürgerbegehrens entspricht.
c) War die Zurückweisung unsachlicher Einflussnahme des Widerspruchsführers Gegenstand des Gesprächs zwischen Herrn Senator Müller, Herrn Staatssekretär Gothe und Herrn Bezirksstadtrat Schulte am 11. Dezember 2013?
Nein. Bei diesem Gespräch, an dem auch der Bezirksbürgermeister teilgenommen hat, ging es einzig und allein darum, wie die Vorabergebnisse des Gutachters zu bewerten sind und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Das Gutachten lag zum Zeitpunkt des Gespräches noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

5. Einwohnerfrage Martina Kelz Kolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. Es gibt einen Vermerk von Herrn Unger (Stadt E III) vom 06.02.2012, in dem als Folge eines klarstellenden Gespräches am 01.02.2012 mit Prof. Finkelnburg festgehalten ist: „Die Festsetzung der im Entwurf befindlichen B-Planung IX-205a löst nach seiner Ansicht (gemeint ist Prof Finkelnburg) keinen Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB aus. Im Falle eines Übernahmeanspruchs (…) bemisst sich der Marktwert des Grundstücks anhand der derzeit ausgeübten kleingärtnerischen Nutzung.“ Herr Unger erklärt dann im Weiteren sein Szenario 3 des Vermerkes vom 29.09.2011 (die 26 Mio) als „hinfällig und überholt“. Und weiter „Demzufolge beläuft sich der aktuelle Marktwert des Grundstücks auf rd. 870.000 EUR.“ Warum befand sich dieser Vermerk, obwohl er dem Bezirksamt vorlag, nicht in den Akten, die an die Gerichte im Zuge der Untätigkeitsklage bzw. der Klage zum Zusatztext des Bürgerbegehrens gesandt wurden?
2. Wann haben Sie den o.g. Vermerk vom 06.02.2012 den Bezirksverordneten zur Kenntnis gegeben?
Zu 1. und 2.:
Zur Beantwortung wird auf die Beantwortung der Einwohneranfrage 3, Teilfrage 2 verwiesen. Es ist nicht Aufgabe eines Stadtrates, der BVV sämtliche Schreiben und Vermerke, die einen Vorgang betreffen, unaufgefordert vorzulegen, zumal wenn sich diese als sachlich unvollständig erweisen.
3. Warum haben Sie die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses am 11.12.2013 nicht über Ihr Gespräch am selben Tag mit Senator Müller und Staatssekretär Gothe zum weiteren Vorgehen, insbesondere bzgl. des Widerspruchsverfahrens bei SenStadt informiert und Ihren Wunsch an Senator Müller, einen Bescheid in der Sache zu treffen, nicht vorher mit der BVV bzw. den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses abgestimmt?
4. Am 15.08.2013 hat die BVV beschlossen, erst nach dem Bürgerbegehren über die städtebauliche Entwicklung von Oeynhausen entscheiden zu wollen und damit den Bürgerwillen zu respektieren. Am 11.12.2013 haben Sie sich in einem Gespräch mit Senator Müller und Staatssekretär Gothe dafür eingesetzt, dass „über den Widerspruch in der Sache entschieden wird“, damit „das bestehende Baurecht herausgestellt wird“ und „die politische Durchsetzbarkeit des Kompromisses“ damit unterstützt wird. Warum bitten Sie gegenüber SenStadt um Maßnahmen, die dem BVV-Beschluss vom 15.08.2013 entgegenstehen und die die Position der Gemeinde für den Fall verschlechtern, dass das Bürgerbegehren erfolgreich ist?
Zu 3. und 4.:
Anders als Sie ausführen wurde im Ausschuss mitgeteilt, dass ein Gespräch mit Herrn Müller stattgefunden hat.
In dem Gespräch habe ich deutlich gemacht, dass es nicht sein kann, dass die Verantwortung lediglich wieder von der Senats- auf die Bezirksseite geschoben wird, wenn man sich in der rechtlichen Einschätzung einig ist. Deswegen habe ich die Bitte geäußert, dass es wichtig sei im Widerspruchsbescheid nicht nur auf formelle Fragestellungen einzugehen.
Bei dem Gespräch wurden verschiedene Szenarien besprochen. Die Sicherung von Kleingartenflächen hat dabei aus Sicht des Bezirksamtes Priorität. Falls eine hundertprozentige Sicherung nicht möglich ist, droht bei der jetzigen rechtlichen Situation und der aktuellen Beschlusslage eine hundertprozentige Bebauung.
Das halte ich für politisch unklug, habe aber im Gespräch auf die bestehende Beschlusslage der BVV verwiesen. Auf die Frage, ob es möglich sei, auf den ausgehandelten Kompromiss zurückzukommen, habe ich gesagt, dass ich dies für nahezu aussichtslos halte, eine inhaltliche Bewertung im Widerspruchsbescheid hierzu aber bestimmte im Raum stehende Vorstellungen gerade rücken könnte.
Die Email eines Mitarbeiters der Senatsverwaltung zitiert mich somit falsch und aus dem Zusammenhang gerissen. Dass diese Email auch keinerlei Protokollcharakter hat, wird alleine daraus deutlich, dass zum Beispiel der Bezirksbürgermeister als Teilnehmer dieses Gesprächs nicht mit aufgeführt wird.
Und eins will ich noch einmal erneut hier unterstreichen: Sollte der Bürgerbescheid erfolgreich sein bzw. die BVV das Bürgerbegehren mehrheitlich übernehmen, wird das Bezirksamt erneut an die Senatverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung und Umwelt herantreten, um eine finanzielle Absicherung des Entschädigungsrisikos zu erreichen. Sollte diese Zustimmung aber erneut nicht erreicht werden können, darf der Bezirk trotz einer entsprechenden Beschlusslage durch einen Bürgerentscheid aufgrund der allgemeinen Haushaltslage keinen Bebauungsplan festsetzen.
5. Warum beschuldigen Sie in Ihrer Antwort auf die Einwohnerfrage Nr 6 der BVV vom 24.10.2013 Bezirksverordnete des Vertraulichkeitsbruchs, obwohl Ihnen bekannt sein musste, dass Sie selbst uns in einer Besprechung am 25.09.2013 gesagt haben, dass Lorac im Widerspruchsverfahren die Entscheidung über die ursprünglichen Fragen des Vorbescheidantrages verlangt, weil die Streichung angeblich ohne Billigung von Lorac erfolgt sei und dies auch in einem Protokoll unsererseits, welches Frau Schmitt-Schmelz und Herrn Wuttig am 07.10.2013 per Mail zugegangen ist, festgehalten wurde?
Die Formulierungen in der Einwohneranfrage entsprachen nahezu den wörtlichen Text des entsprechenden Schreibens, das mir in der Besprechung aber nicht vorlag, im Rahmen einer Akteneinsicht aber Bezirksverordneten zugänglich war. Vielleicht ist es mir aber gelungen, die Formulierung bei der Besprechung fast wortgenau aus dem Gedächtnis heraus zu zitieren und Ihnen, dieses entsprechend zu protokollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 20. Februar 2014 DS 0827/4
2. Einwohnerfrage Frank Sommer Oeynhausen
1. Auf meine 2. Einwohneranfrage in der BVV-Sitzung am 16.01.2014 antworteten Sie, dass der Vermerk des Vermessungsamtes vom 6.2.2012 nicht in die Bebauungsplanakte genommen wurde, weil die Aussagen nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung waren. Wie kam dieser Vermerk in die Akten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung u. Umweltschutz, welche Dienststelle Ihrer Abteilung hat ihn übersandt und weshalb wurde er SenStadtUm übersandt, wenn er nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung war?
2. Das Scharmer –Gutachten nennt keine Entschädigungshöhe. Es enthält lediglich Aussagen über das Entstehen eines Entschädigungsanspruchs nach § 42 Abs. 2 BauGB.
Wieso behaupten Sie in den Januar- Sitzungen der BVV wider besseres Wissens, dass Herr RA Scharmer in seinem Gutachten das Entschädigungsrisiko auf 26 Mill. € einschätzt?
3. Prof. Finkelnburg hat in seinen Schreiben vom. 24.08. und 28.11.2011 geprüft, in welcher Höhe ein Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 2 BauGB entsteht, wenn ein zumutbares Erschließungsangebot seitens Lorac vorliegt. Er kommt aufgrund der Vorwirkungsrechtsprechung zu dem Ergebnis, dass der Anspruch sich auf „Null“ beläuft, da der Verkehrswert zu den maßgeblichen Bewertungszeitpunkten vor und nach dem Erlass des BPlans nicht differiert. Lt. Vermerk von Stadt III E vom 6.2.2012 bestätigt Prof. Finkelnburg in einem Gespräch am 1.2.2012 in Ihrem Hause seine Rechtsausführungen
Wieso gelten nunmehr für Sie diese Feststellungen des Prof. Finkelnburg nicht mehr, nachdem Sie sich bis zur Veröffentlichung des Scharmer-Gutachtens stets auf dessen Feststellungen berufen haben?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Sommer,
die Einwohneranfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt (es gilt das gesprochene Wort):
Zu 1.:
Der genannte Vermerk beruht auf eines von mehreren betrachteten Szenarien, das aber später wieder verworfen werden musste. Es wurde daher nicht in die Bebauungsplanakten aufgenommen, sondern verblieb in der Akte zum Rechtsgutachten.
Mit Schreiben von mir vom 1. März 2012 sind die restlichen Vorgänge zum Bebauungsplanverfahren IX-205a und zu den drei Rechtsgutachten als Anlagen an Staatssekretär Gothe übersandt worden.
Zu 2.:
Ein Entschädigungsrisiko bedeutet immer, dass es eine Bandbreite gibt, innerhalb derer sich diese Entschädigung abbilden könnte. Letztendlich muss aber davon ausgegangen werden, dass ein Eigentümer auf die Durchsetzung des höchstmöglichen Wertes setzen würde, wenn seine Möglichkeit zu bauen eingeschränkt würde. Da auch Herr Scharmer ein Entschädigungsrisiko nicht ausschließt, kann dieser Betrag von bis zu 26 Millionen Euro nicht einfach weggeredet werden. So heißt es auch im Schreiben aller Fraktionen dieses Hauses an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses: „Auch nach dem Gutachten von Dr. Scharmer ist ein erhebliches Entschädigungsrisiko nach wie vor nicht auszuschließen, wobei die Höhe nicht sicher absehbar ist.“
Zu 3.:
Die Feststellungen Prof. Dr. Finkelnburgs beruhen auf einem Szenario, das so nicht umsetzbar war und war Gegenstand etlicher Anfragen der letzten Monate.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat

3. Einwohnerfrage Siegfried Nenstiel Kolonie Oeynhausen
1. Sind die Vorgaben des BNP 1958/60 in Verbindung mit den f.f. Straßenfluchtlinien von 1901/1904 für und gegen alle verbindlich?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann von den verbindlichen Festlegungen und Feststellungen des BNP und der Fluchtlinienpläne wie und in welchem Umfang abgewichen werden und wer entscheidet darüber?
3. Ist auf Grund der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse, insbesondere die vollständige Herstellung bzw. die Weiterführung der Pyrmonter-, Kissinger- und Reichenhaller Straße, sowie der übrigen Straßen auf der Grundlage der Fluchtlinienpläne realisierbar?
4. Wenn ja: Müssten dafür Grundstücke in Anspruch genommen werden, die sich nicht im Eigentum von Lorac befinden?
5. Wenn ja: Um welche Grundstücke handelt es sich (bitte Angabe der Buchgrundstücke)?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Nenstiel,
die Einwohneranfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt (es gilt das gesprochene Wort):
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Der Baunutzungsplan wurde durch Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes übergeleitet und bildet in Verbindung mit den förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien einen qualifizierten Bebauungsplan. Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans sind nach § 31 Baugesetzbuch in das Ermessen der Genehmigungsbehörde gestellt, der zulässige Umfang müsste im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ermittelt werden.
Zu 3.:
Die vollständige Herstellung bzw. Weiterführung der genannten Straßen würde Flächen beanspruchen, die an das Grundstück angrenzen.
Zu 4.:
Ja.
Zu 5.:
Es handelt sich um das nördlich gelegene Flurstück 175, einen östlich angrenzenden Geländestreifen des Grundstücks Friedrichshaller Straße 1 / Mecklenburgische Straße 44, den südlich angrenzenden Geländestreifen der Kolonien Friedrichshall und Oeynhausen sowie den westlich angrenzende Geländestreifen Forckenbeckstraße 63 E, Flurstück 96/25.
Das vorliegende Erschließungsangebot sieht jedoch nur die Erschließung von der Forckenbeckstraße, Flurstück 175, vor, das dem Land Berlin gehört und auf dem die Böschung liegt.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat

BVV 21. Februar 2014 DS 0493/4
5. Einwohnerfrage Peter Kachlicki Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Wurde den Bezirksverordneten bekannt gegeben, dass hinsichtlich des Vorgangs einer beabsichtigten Bebauung auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen Entschädigungsansprüche gegenüber den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durch die Änderung des noch bestehenden Bebauungsplanes pro vorgesehenem zusätzlichen Geschoß in nicht unerheblicher Höhe dem Bezirk entstehen könnten?
2. Ist den Bezirksverordneten bewusst, welch ein unzumutbarer Betonklotz für die Anwohner dort entsteht?
3. Auf Grund der geringen Entfernung zu den geplanten sechsgeschossigen Bauten werden wir hier dann in einer Schucht wohnen.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Kachlicki,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Kachlicki teile ich Folgendes mit:
Die BVV hat beschlossen, „für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung […] im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen“. Die vom Fragesteller aufgeworfene Frage der Abstandsflächen wird im Rahmen eines solchen Verfahrens selbstverständlich geprüft und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

6. Einwohnerfrage Birgit Jachmann Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Wurde den Bezirksverordneten bekannt gegeben, dass hinsichtlich des Vorgangs einer beabsichtigten Bebauung auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen Entschädigungsansprüche gegenüber den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durch die Änderung des noch bestehenden Bebauungsplanes pro vorgesehenem zusätzlichen Geschoß in nicht unerheblicher Höhe dem Bezirk entstehen könnten?“
2. Es wird sicher straßenverkehrsmäßig zur erheblichen Mehrbelastung der Reichenhaller Straße, der Cunostraße und der Forckenbeckstraße kommen, sowohl durch den fahrenden, als auch durch den ruhenden Verkehr.
Was gibt es da für eine Lösung?
3. Für die Mieter entsteht durch die eventuelle Bebauung erst einmal während der Bauzeit eine unglaubliche Belastung, und anschließend durch die Sichtbehinderung eine gravierende Wohnwertminderung, die durch die Mieten, die jetzt schon ausgerufen sind, nicht mehr gerechtfertigt sind.
4. Was überhaupt nicht richtig zur Sprache gekommen ist, dass die grüne Lunge verloren geht, Ein sehr wichtiger Aspekt, denn Berlin muss luftverschmutzungsärmer werden!
5. Ältere und kranke Mieter sind den kommenden Belastungen gar nicht gewachsen, müssen vielleicht umziehen, obwohl ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Existenzbedrohungen! An wen können sich die Mieter wenden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Jachmann,
zu der Einwohneranfrage der Frau Jachmann teile ich Folgendes mit:
Die BVV hat beschlossen, „für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung […] im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist“. Die vom Fragesteller aufgeworfene Fragen der Abstandsflächen, der Emissionen und der Erschließung werden im Rahmen eines solchen Verfahrens selbstverständlich geprüft und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
Bezirksstadtrat

8. Einwohnerfrage Wilko Jachmann Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen der beabsichtigten Bebauung der Kolonie Oeynhausen durchgeführt?
2. Wurde die extreme Minderung der Wohnqualität der Anwohner wegen der zu hohen und zu engen Bebauungspläne der Cuno/ Reichenhaller Str. berücksichtigt?
3. Wie soll die Parkplatzsituation und das hohe Verkehrssaufkommen gelöst werden? Tiefgaragen reichen nicht. Starkes Verkehraufkommen.
4. Bestehen Entschädigungsansprüche von Eigentümern der angrenzenden Grundstücke hinsichtlich der Änderung der Geschoßhöhe vom noch gültigen Bebauungsplan?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter HerrJachmann,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Jachmann teile ich Folgendes mit:
zu 1.
Soweit das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, bedarf es keiner Umweltverträglichkeits(vor)prüfung.
Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger jedoch den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten (Verkehr, Immissionen, Emissionen, Natur- und Artenschutz, Klima) dringend empfohlen.
Zu 2. – 4.:
Die BVV hat beschlossen, „für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung […] im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist“. Die vom Fragesteller aufgeworfene Fragen der Abstandsflächen, der Emissionen und des Verkehrs werden im Rahmen eines solchen Verfahrens selbstverständlich geprüft und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen. Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
Bezirksstadtrat

9. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Hat der Investor bereits einen Vorhabens- und Erschließungsantrag für das vorhabenbezogene B-Planverfahren eingereicht?
2. Wird dieses B-Planverfahren nach § 12 oder § 13a BauGB durchgeführt?
Falls ein Vorhabens- und Erschließungsantrag bereits vorliegt:
• Wird der Niveauunterschied zu den angrenzenden Häusern abgetragen oder ist dieser bei Betrachtung des Höhenunterschieds zu den angrenzenden Häusern zusätzlich zur Traufhöhe zu berücksichtigen?
• Wie groß ist der Bauabstand zu den Nachbarhäusern in Meter?
• Wie groß ist die geplante Geschossfläche in qm?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
zu 1.
Der potentielle Vorhabensträger hat noch keinen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die im bisher veröffentlichten Konzept vorgesehene Erschließung folgt den geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen. Zur Realisierung der Erschließung durch den Vorhabensträger und auf dessen Kosten ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Maßgeblich für den Verfahrensablauf ist die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.
Zu 2.
Angestrebt wird ein Verfahren nach § 13 a BauGB. Über die Unterschiede zu einem Verfahren nach § 12 BauGB soll auf der nächsten Ausschusssitzung am 27. Februar informiert werden.
Falls ein Vorhabens- und Erschließungsantrag bereits vorliegt:
• Wird der Niveauunterschied zu den angrenzenden Häusern abgetragen oder ist dieser bei Betrachtung des Höhenunterschieds zu den angrenzenden Häusern zusätzlich zur Traufhöhe zu berücksichtigen?
• Wie groß ist der Bauabstand zu den Nachbarhäusern in Meter?
• Wie groß ist die geplante Geschossfläche in qm?
Diese Fragen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu klären sein.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

10. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
1. Laut Auslegungsbegründung des Bezirksamtes für den B-Plan IX-205a ist für das Gebiet der Kolonie Oeynhausen im Umweltatlas zum Schutzgut Boden angegeben: „Böden besonders schutzwürdig, Eingriffe prioritär vermeiden. Standortalternative suchen. Kein Nettoverlust an Fläche und Funktionen zulassen.“ Wie darf man die Antwort von Bezirksstadträtin Jantzen auf die Einwohnerfrage vom 17.01.2013 verstehen, dass laut Legende des Landschafts- und Artenschutzprogramms die Schutz- und Vorranggebiete nicht flächenscharf seien? Wollen Sie damit andeuten, dass die Angaben des Bezirksamtes in der Auslegungsbegründung, die sich konkret auf die Fläche der Kolonie beziehen, nicht zutreffend sind?
2. Zum Schutzgut Klima- und Lufthygiene ist in der o.g. Auslegungsbegründung des Bezirksamtes erwähnt: „Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktion; Vorranggebiet Klimaschutz: Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume, Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches, Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung“. Welche Gewichtung hat eine solche Charakterisierung im Abwägungsprozess von Bebauungsplanverfahren im Gegensatz zu den Verwertungsinteressen des Investors?
3. In der Auslegungsbegründung heißt es „Die Festsetzung privater Dauerkleingärten schützt somit die günstigen Umweltbedingungen im Plangebiet und entspricht den Zielen der übergeordneten Flächennutzungsplanung sowie den Zielen des Landschafts- und Artenschutzprogramms. Muss für eine Teilbebauung das Landschafts- und Artenschutzprogramm in einem formalen Verfahren nach Berliner Naturschutzgesetz geändert werden? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viel Prozent des Bodens, gemessen an der Größe der Teilfläche (46.668m²) werden durch die Bebauung versiegelt und welche Art von Ausgleich ist dafür in welchem Umfang und wo geplant? Welche Kosten entstehen dem Bezirk dadurch oder werden diese durch den Investor getragen?
Eine Festsetzung der gesamten Fläche als Dauerkleingärten wäre aus vielerlei Gründen wünschenswert. Da aber keine Absicherung der finanziellen Risiken möglich und auch nicht absehbar ist, kann die Gesamtfläche aber nicht in Gänze als Dauerkleingärten gesichert werden. Deswegen sollen durch den vorgeschlagenen Weg zumindest mindestens 50 % der Parzellen gesichert werden.
In einem Bebauungsplanverfahren werden die verschiedenen, darunter auch ökologischen Argumente abgewogen und daraufhin eine Entscheidung getroffen. Die gestellten Fragen 3 bis 5 können daher erst im Rahmen des weiteren Verfahrens beantwortet werden.
Die Fragen 1 und 2 beantworte ich wie folgt:
Nein, das ist nicht zutreffend interpretiert. Die zitierte Passage aus dem Umweltatlas beschreibt eine fachlich (aus dem vorsorgenden Bodenschutz) abgeleitete Zielvorstellung; also etwas aus Sicht des Bodenschutzes wünschenswertes, den Erhalt des natürlichen, gewachsenen Bodens. Diese Zielvorstellung war Grundlage für das Bebauungsplanverfahren IX-205a, lässt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse aber nicht (vollständig) realisieren.
Kollegin Jantzen hat lediglich aus der Legende zum Landschaftsprogramm – hier Programmplan Naturhaushalt – zitiert. Hier handelt es sich um ein Planwerk auf Landesebene, das mit diesem Hinweis in der Legende einen planerischen Spielraum eröffnet. Dieser ergibt sich aus der Systematik des Landschaftsprogramms. Die dort benannten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – wie z. B. Vorranggebiete u. ä. – beziehen sich auf die vorhandenen Nutzungen (in diesem Fall kleingärtnerisch genutzte Fläche). Bei einer Nutzungsänderung sind gleichwohl die naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Landschaftsprogramms zu beachten und Bestandteil des Planungs- und Abwägungsprozesses in nachgeordneten Planverfahren. Die von Ihnen getroffene Vermutung ist demzufolge unzutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
Bezirksstadtrat

11. Einwohnerfrage Hildegard Teschner Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Im Tagesspiegel wurde darüber berichtet, dass Herr Baustadtrat Schulte die eingegangene Kündigung an den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V. als Zwischenpächter für nicht gerechtfertigt hält. Wie begründet er diese Einschätzung, will er dagegen vorgehen und was folgt daraus für die BVV-Fraktionen?
2. Die Drucksache DS-Nr: 0450/4 enthält die Aufforderung an das Bezirksamt, Gutachten samt Nachbearbeitung zur Kolonie Oeynhausen im Internet zu veröffentlichen. Wo sind die Gutachten zu finden und was gehört zur Nachbearbeitung?
3. Unter welchen Bedingungen könnte es geschehen, dass in einer kommenden BVV-Sitzung über den Bebauungsplan in der Weise entschieden wird, die es dem Bezirksstadtrat, Herrn Gröhler, ermöglichen würde, seine angekündigte Unterschrift im Sinne des IX-205a zu leisten?
4. Haben sich die Mitglieder der BVV darüber informiert, dass ein nennenswerter Teil der bereits in Schmargendorf vorhandenen Wohnungen nicht vermietet ist und z. T. längere Zeit leer steht (z. B. in der Cunostraße, Kissinger Straße, Reichenhaller Straße oder auch in der Schlangenbader Straße)?
5. Halten die BVV-Fraktionen den vorgestellten Entwurf „Masterplan Forckenbeckstraße“ des Architekturbüros Nöfer für geeignet und unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes (Anwohnerschaft, Verkehr, Ökologie) für zumutbar?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Teschner,
zu der Einwohneranfrage der Frau Teschner teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Meine Einschätzung beruht auf die Erfahrung der ausgesprochenen Kündigung in dem Fall der Kolonie an der Württembergischen Straße. In dem nunmehr laufenden Kündigungsverfahren ist das Bezirksamt nicht eingebunden und bisher auch nicht um Unterstützung gebeten worden. Durch die öffentliche Aussage habe ich aber ganz bewusst eindeutig Position bezogen.
Zu 2.
Das Bezirksamt hat die Verfasser aller drei Gutachten gebeten, ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung im Internet zu geben. Die Gutachter Dr. Groth und Prof. Dr. Finkelnburg haben mittlerweile einer Veröffentlichung zugestimmt. Der für die Grundstückseigentümer arbeitende Rechtsanwalt Dr. Haas hat einer entsprechenden Veröffentlichung widersprochen.
Die Gutachten werden voraussichtlich ab dem 26. Februar 2013 über die Website des Bezirksamtes (Stadtentwicklungsamt/Fachbereich Stadtplanung/Bebauungspla-nung) zur Verfügung stehen.
Zu 3.
Die BVV müsste ihre Entscheidung vom 17. Januar revidieren, das Bezirksamt müsste eine neue Ressortverteilung vornehmen und das Bebauungsplanverfahren zu Ende geführt werden.
Unabhängig davon, dass ein zuständiger Stadtrat dem Bezirksamt eine Vorlage zur Beschlussfassung unterbreiten kann, bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses des Bezirksamtes, der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung sowie der Bestätigung der Festsetzungsfähigkeit des Bebauungsplans nach Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Zu 4. und 5.
Die Fragen richten sich nicht an das Bezirksamt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

12. Einwohnerfrage Angelika Thieme-Eitel Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Thieme-Eitel,
zu der Einwohneranfrage der Frau Thieme-Eitel teile ich Folgendes mit:
1. Gibt es überhaupt eine Garantie dafür, dass 150 Parzellen unversehrt für die jetzigen Pächter erhalten bleiben, wenn erst einmal mit dem Bau begonnen wird?
Die BVV hat am 16. Januar beschlossen „den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs IX-205 a auf eine östliche Teilfläche zu reduzieren, um für mindestens 50 % der Parzellen eine planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingärten zu erreichen und die Übertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin zuzustimmen.“ Dieser Punkt ist ein zentraler Punkt des Kompromisses. Ohne diese Absicherung wird der gewünschten Bebauung auf dem Westteil der Fläche nicht zugestimmt.
2. Können Sie bestätigen, dass das Gerücht von einer Teilbebauung des veräußerten Geländes einzig und allein das Ziel verfolgt, die Gruppe der Betroffenen in 3 Interessengruppen zu spalten und zwar in Pächter, die evtl. bleiben dürfen, Pächter die räumen müssen und Anwohner der Cunostr.?
Nein
3. Können Sie sich dafür einsetzen, dass eine Umweltprüfung unter Berücksichtigung des Wertes von Kleingärten für die Umwelt erfolgt?
Soweit das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, bedarf es keiner Umweltverträglichkeits(vor)prüfung.
Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger jedoch den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten (Verkehr, Immissionen, Emissionen, Natur- und Artenschutz, Klima) dringend empfohlen.
4. Eine eventuelle Bebauung mit Häusern in dieser Höhe, die obendrein auf einer Anhöhe stehen, ist nicht im Interesse der Bürger und Wähler des Bezirks Wilmersdorf Charlottenburg. Über 2000 Menschen auf so engen Raum machen weitere Baumaßnahmen in Folge nötig. Welche Möglichkeiten gibt es gegen die vorhabenbezogene Sondergenehmigung vorzugehen?
5. Woher leiten Politiker die Annahme ab, dass sie dafür gewählt wurden, gegen die Interessen von Bürgern gerichtete Entscheidungen zu treffen? Setzen Sie sich für das Bürgerbegehren ein und verhindern Sie es nicht!
Zu 4. – 5 .:
In einem Rechtsstaat sind Gesetze einzuhalten. Darauf zu achten ist die Aufgabe der Verwaltung. Da in unserem Gesellschaftssystem private Eigentumsinteressen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, sind zu treffende Entscheidungen manchmal unbefriedigend. Eine andere Entscheidung würde aber vor Gericht kassiert werden oder zu Schadensersatzleistungen führen können, die die Allgemeinheit zu tragen hätte. Da Politiker auch hierfür Verantwortragung tragen, wären kurzsichtige Entscheidungen nicht sinnvoll. Auch ein positiver Bürgerentscheid könnte nicht umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte

BVV 10. April 2014 DS 0891/4
2. Einwohnerfrage Siegfried Nenstiel Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Im Gutachten Scharmer/Blessing heißt es: „Ergänzend ist davon auszugehen, dass mit den Fluchtlinien auf Grundlage des Preußischen Fluchtliniengesetzes Verkehrsflächen (Straßen) mit öffentlicher Zweckbestimmung ausgewiesen worden sind“. Und: „die Festsetzung einer öffentlichen Erschließung für ein bestimmtes Baugebiet gehört regelmäßig zu den Grundzügen der Planung und ist nicht befreiungsfähig“. Stimmt das Bezirksamt dieser Aussage zu?
2. Wenn Nein: Auf Grund welcher Erkenntnisse sieht das Bezirksamt die Erschließung der Lorac-Grundstücke i.S. von § 30 BauGB als gesichert an?
3. Entgegen der Antwort zu Nr.5 meiner Einwohnerfrage vom 20.02.2014 bietet die Grundstückseigentümerin mit dem undatierten „Erschließungsangebot“ von November 2010/Februar 2011 nicht nur die plangemäße Erschließung ihrer Grundstücke von der Forckenbeckstraße an, sondern auch die plangemäße Herstellung der inneren Erschließungsstraßen einschließlich ihrer Anschließung an die Kissinger Straße und an die Reichenhaller Straße. Ist das richtig oder hat die Grundstückseigentümerin ihr „Erschließungsangebot“ zwischenzeitlich geändert?
4. Da die Anrainergrundstücke die planmäßige Herstellung der inneren und äußeren Erschließungsstraßen auf absehbare Zeit nicht zulassen (für die planmäßige Herstellung der Pyrmonter Straße war das schon vor Erlass des BNP 1958/60 nicht möglich) und eine Befreiung von der planmäßigen Herstellung wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzung unzulässig ist, wäre eine Wohnbebauung der Grundstücke nur durch Änderung des BNP möglich. Plant der Bezirk eine solche Änderung?
5. Wenn zu 4. Ja: Hat die Grundstückseigentümerin einen Rechtsanspruch auf Planänderung? Wenn zu 4. Nein: Welche Hinderungsgründe sieht der Bezirk noch, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan IX-205a festzusetzen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Nenstiel,
die Einwohneranfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Entfällt.
Zu 3.:
Das ist richtig. Die Eigentümerin hat ihr Erschließungsangebot nicht geändert. Allerdings hat sich Lorac darin bereit erklärt, das Angebot entsprechend den Vorgaben des Bezirksamtes zu modifizieren. Im Zuge der Verhandlungen zum Teilbebauungskompromiss wurde zwischen der Lorac und dem Bezirksamt Einvernehmen hergestellt, dass die verkehrliche Erschließung allein über die Forckenbeckstraße erfolgen würde.
Zu 4.:
Nein. Dieses ist auch nicht erforderlich.
Zu 5.:
Der Hinderungsgrund ist das erhebliche Entschädigungsrisiko. So heißt es auch im Schreiben der Fraktionen der BVV an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12. Februar 2014: „… auch nach dem Gutachten von Dr. Scharmer ist ein erhebliches Entschädigungsrisiko nach wie vor nicht auszuschließen, wobei die Höhe nicht sicher absehbar ist.“

Marc Schulte
Bezirksstadtrat