Umwandlung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Zuständigkeit

Der Antrag auf Umwandlung muß beim Wohnsitzstandesamt einer/s der beiden Lebenspartner/innen gestellt werden. Die Umwandlung selbst, die Eheschließung, kann dann anschließend bei jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepaß der beiden Beteiligten
- jeweils eine aktuelle Abschrift des Geburtsregisters
- erfolgt der Antrag auf Umwandlung nicht bei dem Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister führt, eine aktuelle Abschrift desselben
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Im Einzelfall sind ggf. auch noch weitere Unterlagen erforderlich. Genaue Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Im Ausland geschlossen gleichgeschlechtliche Ehe oder Lebenspartnerschaft

Eine Umwandlung ist in diesen Fällen nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.