Stolpersteine Hardenbergstraße 31

Hausansicht Hardenbergstr. 31

Diese Stolpersteine wurden am 14.11. 2016 von dem Künstler Gunter Demnig im Beisein des Bezirksbürgermeisters Naumann und zahlreicher Angehöriger des Gerichts verlegt. Sie wurden vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gespendet.

Stolperstein Fritz Citron

HIER ARBEITETE
FRITZ CITRON
JG. 1876
ALS RICHTER
ZWANGSWEISE ENTLASSEN
29.8.1933
GEDEMÜTIGT/ENTRECHTET
FLUCHT IN DEN TOD
26.12.1938

Fritz Samuel Siegfried Citron wurde am 14. Januar 1876 in Berent/Westpreußen geboren.

Seit Beginn der Weimarer Republik war die wilhelminische Vorgabe, Juden sowie christlich getaufte „frühere Juden“ allenfalls ausnahmsweise in höhere Richterämter zu befördern, entfallen. So wurde Fritz Citron, der im Alter von 13 Jahren vom Judentum zum Christentum konvertiert war, 1920 zum Kammergerichtsrat und 1929 zum Oberverwaltungsgerichtsrat am Preußischen Oberverwaltungsgericht ernannt.

Nach Auswertung des Fragebogens zur Durchführung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (BBG) vom 7. April 1933 wurde „Euer Hochwohlgeboren“ Fritz Citron bereits Mitte August 1933 per Postzustellung darüber unterrichtet, dass er sofort vom Dienst entbunden war. Sein bisheriger Kollege Dr. Heinrich Schellen, jetzt im Preußischen Innenministerium zuständig für die Umsetzung des BBG, fertigte kurz darauf einen vernichtenden „Vermerk“ über ihn.

bq. Der Oberverwaltungsgerichtsrat C i t r o n ist rassisch Volljude und wurde als damaliger Kammergerichtsrat in das OVG. berufen. Er hat dem demokratischen Klub und dem repub-likanischen Richterbunde, letzterem vom Jahre 1922 ab bis zu seiner Auflösung angehört. Seine linke Einstellung ist auch in seiner Tätigkeit als OVG.Rat zum Ausdruck gekommen. Von ihm kann daher nicht angenommen werden, dass er in der Lage ist, sich bedingungs-los hinter die Regierung des nationalen Staates zu stellen. Seine Entlassung aufgrund des § 4…ist daher erforderlich.

Bereits am nächsten Tag verfügte Schellen unter „Sofort“ die umgehende Entlassung Citrons aus dem Dienst.
Danach bemühte sich Citron zunächst darum, deren finanzielle Auswirkungen abzumildern. Er sollte jetzt nur noch ungefähr 500 Reichsmark erhalten, etwa die Hälfte seines bisherigen Netto-Gehaltes, was für den gewohnten Lebenszuschnitt der fünfköpfigen Familie bei weitem nicht ausreichte. Auch an Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher Betätigung war nun nicht mehr zu denken.
Citrons außerberufliches juristisches Engagement hatte seit langem dem Genossen-schaftsrecht gegolten. Er war Herausgeber des Genossenschaftsgesetz-Kommentars „Pa-risius-Crüger“. Nachdem er 1934 noch mehrfach zitiert worden war, sah sich ein Berliner Rechtsanwalt, ein „alter Kämpfer und Pg.“, veranlasst, dies in der Juristischen Wochenschrift zu kritisieren. Dabei bezeichnete er ihn als „den vom nationalsozialistischen Staat schleunigst in den Ruhestand versetzten Juden OVGR C i t r o n …“. Diesem „Marxisten“ dürfe die Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes nicht länger gestattet werden Fritz Citron wehrte sich und erhob gegen den Anwalt Klage auf Unterlassung. Dies führte indes lediglich dazu, dass dessen Prozessvertreter, ein SS-Mitglied, dem Innenminister Göring empfahl, Citron in ein Konzentrationslager zu verbringen und ihm seine Pension zu entziehen.

Die Kommentierung des Genossenschaftsrechts lag bald darauf nicht länger in der „jüdisch-marxistischen Hand“ Fritz Citrons – der „Parisius-Crüger“ wurde vom Verlag de Gruyter zwei „arischen“ Bearbeitern überantwortet — auf welchem juristischen Weg auch immer… Damit war eingetreten, was Citron befürchtet hatte: Die diskriminierende Entlassung hatte ihm zusätzlich die Chance genommen, wenigstens noch als Genossenschaftsrechtler Einkünfte zu erzielen und sich juristisch zu betätigen.
Trotz aller Bedrängnis zog Fritz Citron in diesen Jahren eine Emigration nicht näher in Be-tracht. Für einen völligen Neuanfang im Ausland fehlte ihm neben finanziellen Ressourcen die Vitalität. Im Herbst 1938 rang er sich dazu durch, eine in England lebende Cousine zur Aufnahme seiner 18 jährigen Tochter, die ihm von seinen drei Kindern am nächsten stand, zu veranlassen.

Kurz nach der sog. „Reichskristallnacht“, am 15. November 1938 traf die Tochter in London ein. Am selben Tag „retteten“ Passanten Fritz Citron aus der Spree — er hatte sich das Leben nehmen wollen und kam nun in die geschlossene Abteilung der Psychiatrischen Klinik Berlin-Buch. Auf Betreiben seiner Frau wurde er bald darauf entlassen—mit der ärztlichen Prognose, dass er „es wieder tun“ werde. Man war sich darüber einig, dass er dazu auch allen Grund hätte. Am Morgen des 26. Dezember 1938 wurde er in seinem Untermietzimmer erhängt aufgefunden.

Für Fritz Citron liegt bereits ein Stolperstein in der Münchener Straße 2 in Schöneberg.

Text: Renate Citron-Piorkowski

Nähere Einzelheiten und Quellenangaben finden sich in dem Buch „Verjagt aus Amt und Würden – Vom Naziregime 1933 verfolgte Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichts“ von Renate Citron-Piorkowski und Ulrich Marenbach, Berlin 2017.

Stolperstein Dr. Ernst Isay

HIER ARBEITETE
DR. ERNST ISAY
JG. 1880
ALS RICHTER
ZWANGSWEISE ENTLASSEN
1.2.1934
FLUCHT 1940
BRASILIEN
TOT 17.7.1943
SAO PAULO

Ernst Isay wurde am 4. August 1880 in Trier geboren.

Dr. Ernst Isay galt in der Weimarer Republik als führender Spezialist auf den Gebieten des Fremden- und des Staatsangehörigkeitsrechts. Disziplinen, für die er die venia legendi an der Universität Bonn und später an der Universität Münster besaß.
Im Mai 1933 stand zunächst Isays Entlassung wegen seiner jüdischen Abstammung an. Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (BBG) waren Beamte, die „nicht arischer“ Abstammung waren, in den Ruhestand zu versetzen. Eine Ausnahme galt gemäß Absatz 2 u. a. für diejenigen, die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft hatten. Nach langem Schriftwechsel gelang es Isay, seine Frontkämpfereigenschaft während des Ersten Weltkrieges zu belegen.
Viel gewonnen war mit dieser Bestätigung allerdings nicht. Das Innenministerium stellte schließlich Ernst Isay vor die Alternative, sich gemäß § 5 Abs.1 BBG in ein geringerwertiges Amt — Regierungsrat in der Provinz — oder gemäß § 5 Abs. 2 BBG in den Ruhestand versetzen zu lassen.
Isay entschied sich trotz damit verbundener finanzieller Einbußen für den Ruhestand; si-cherlich ging er zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, weiterhin forschen und publizieren zu können.
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1933 wurde Ernst Isay in den endgültigen Ruhestand versetzt.
Parallel zu den Geschehnissen in Berlin wurde Ernst Isay von der Universität Münster ver-drängt. Im Herbst 1933 entzog man ihm dort seine Lehrbefugnis.
Im Jahr 1934 konnte noch Isays Buch „Internationales Finanzrecht“ im Kohlhammer-Verlag erscheinen.
Nach Vollendung dieses Buches hatte Isay auf Vorschlag des Kohlhammer-Verlages mit einem Werk über Internationales Privatrecht begonnen. Nachdem er bereits drei Jahre lang daran gearbeitet hatte, trat der Verlag vom Vertrag zurück.
Für derartige Vertragsauflösungen hatte das Reichsgericht mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 1936 das Muster vorgegeben: Die Richter hatten das „Jüdischsein“ eines Ver-tragspartners wegen der aus „rassepolitischen“ Gesichtspunkten eingetretenen völligen Rechtlosigkeit seiner Person dem (im Vertrag erwähnten) Rücktrittsgrund des Todes gleichgesetzt.
Eine Emigration kam für ihn zu jener Zeit jedoch noch nicht in Betracht: Da seine Bemü-hungen um eine Lehrtätigkeit im Ausland gescheitert waren, hätte er Deutschland ohne jede Perspektive verlassen müssen. Hierfür fehlte es ihm an finanziellen Ressourcen.
Hinzu kam, dass er inzwischen — offenbar wegen der seit 1933 erlittenen Kränkungen — schwer herzleidend geworden war.
So brachten die Isays nach dem Schock der „Reichspogromnacht “ zunächst nur ihre beiden 1922 bzw. 1925 geborenen Kinder in (vermeintliche) Sicherheit: Mit einem Kindertransport wurden Elisabeth und Herbert Isay im Januar 1939 in die Niederlande geschickt.
Ende April 1939 hatte die Schwester seiner Frau, die bereits 1936 nach Brasilien emigriert war, in Sao Paulo Einreisevisa zum Familiennachzug für Ernst Isay, seine Frau und die zwei in Holland befindlichen Kinder beantragt. Das brasilianische Außenministerium bewilligte die Erteilung der Visa nur infolge des Zufalls, dass Isays Schwager mit einem Professor für Internationales Privatrecht an der Universität von Rio de Janeiro zusammen getroffen war, der Bücher von Ernst Isay kannte und vermittelnd eingriff. Mitte Juni 1940 konnten Isay und seine Frau Deutschland verlassen. Über Russland (Sibirien) gelangten sie nach Japan und von dort aus Ende September 1940 nach Santos bei Sao Paulo. Ihre Kinder, damals 18 bzw. 15 Jahre alt, konnten erst ein halbes Jahr später als ihre Eltern nach Brasilien aufbrechen.
Die Aufregungen — insbesondere um das Schicksal der Kinder – und die Beschwerlichkeit des eigenen monatelangen Fluchtwegs hatten Ernst Isays ohnehin angeschlagene Ge-sundheit stark geschwächt. Das Exil war für ihn mit weiteren bitteren Erfahrungen verbunden. Isay durfte nur Gastvorlesungen halten, deren Bezahlung für den Lebensunterhalt aber nicht ausreichte. Das ihm seit der Entlassung zustehende Ruhegehalt wurde nicht ins Ausland überwiesen, sondern landete auf einem „Sonderkonto Versorgungsbezüge“ und entfiel Ende 1941 vollends. Die Familie war auf Wohltätigkeiten seitens der deutsch-jüdischen Gemeinde von Sao Paulo angewiesen.
Einen Tag, nachdem er die Korrekturen seiner letzten Veröffentlichung beendet hatte, erlitt er schwere Kreislaufstörungen, an denen er drei Tage später – am 17. Juli 1943 – verstarb.

Text: Renate Citron-Piorkowski
Nähere Einzelheiten und Quellenangaben finden sich in dem Buch „Verjagt aus Amt und Würden – Vom Na-ziregime1933 verfolgte Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichts“ von Renate Citron-Piorkowski und Ulrich Marenbach, Berlin 2017.

Stolperstein Dr. Wilhelm Kroner

HIER ARBEITETE
DR. WILHELM KRONER
JG. 1870
ALS RICHTER
ZWANGSWEISE ENTLASSEN
16.6.1933
DEPORTIERT 3.10.1942
THERESIENSTADT
ERMORDET 15.10.1942

Wilhem Kroner wurde am 14. August 1870 in Aurich geboren.

Als „Landgerichtsrat Kroner“ trat der Sohn eines promovierten Rabbiners erstmals am 30. Dezember 1921 an die Öffentlichkeit — und zwar mit dem Aufruf in der SPD-Zeitung „Vor-wärts“ und in der Juristischen Wochenschrift, dem Republikanischen Richterbund beizutreten. Zusammen mit zwei Berliner Kollegen plädierte er für ein Richtertum frei von Standesdünkel, „unabhängig nach oben wie nach unten“, ein von allen „kleinlichen und veralteten Methoden und Einflüssen der Justizverwaltung“ und von untergeordneten Aufgaben entlastetes und ein „politisch neu interessiertes Richtertum“. Der Aufruf hatte Erfolg. Wilhelm Kroner wurde Vorsitzender des Bundes.

Während des Jahres 1922 stieg die Mitgliederzahl auf etwa 500. Am 24. Juni 1922 war Walther Rathenau ermordet worden — ein Ereignis, das viele bis dahin eher passive Re-publikaner aufrüttelte und etliche Richter und Anwälte dazu veranlasste, sich deutlicher zu engagieren und dem Bund beizutreten.

Im Oktober 1925 erschien das erste Heft der justizpolitischen Zeitschrift „Die Justiz“, die Wilhelm Kroner zusammen mit den Professoren Mittermaier, Radbruch und Sinzheimer als Organ des Republikanischen Richterbundes herausgab. Wie Kroner selbst, gehörten viele Autoren der SPD an oder standen ihr nahe, aber auch die Zahl der DDP-Mitglieder ist ge-wichtig. „Die Justiz“ wurde zur „farbigsten und engagiertesten Rechtszeitschrift der Weimarer Republik“. Dort schrieben alle, die unter liberalen und linken Juristen Rang und Namen hatten, und auch Thomas Mann, Ernst Toller und Walter Gropius lieferten gelegentlich Beiträge. Kroner war als Herausgeber, Schriftleiter und Autor die treibende Kraft, redigiert wurde in seiner Wohnung im Hause Kurfürstendamm 146.

Ebenfalls im Oktober 1925 wurde Dr. Kroners Beförderung zum Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht beschlossen. Der Präsident des Preußischen Oberverwaltungsge-richts Bill Drews hörte erst Anfang Oktober 1925 das „Gerücht“ von Kroners bevorstehender Ernennung. Sofort setzte er alle Hebel in Bewegung, um diese Beförderung zu stoppen, und legte dem Minister des Innern persönlich seine „schweren allgemeinen Bedenken“ dar. Es gehe nicht an, eine Persönlichkeit zum Mitglied eines höchsten Gerichtshofs zu ernennen, die im politischen Kampf gegen einen Richter wegen seiner amtlichen Tätigkeit Vorwürfe wie „jammervoll, feige, schamlos, verächtlich“ usw. erhoben habe. Drews bezog sich dabei auf einen Artikel Kroners in der Vossischen Zeitung vom 24. Dezember 1924. Darin hatte Kroner ein am Vortag ergangenes Urteil im Prozess des als Nebenkläger beteiligten Reichspräsidenten Friedrich Ebert juristisch zerpflückt, dem in der Presse Landesverrat vorgeworfen worden war, und die Magdeburger Richter entsprechend bezeichnet. Drews’ Protest gegen Kroners Ernennung blieb ohne Erfolg.

Nach dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 stellte Präsident Bill Drews bereits Mitte Mai 1933, als hätte er schon seit langem auf diese Möglichkeit gewartet, Wilhelm Kroner (respektive „Ew. Hochwohlgeboren“) „anheim“, die Beurlaubung von seinen Amtspflichten selbst zu beantragen. Kroner lehnte „gehorsamst“ das Ansinnen ab und verwies u. a. auf seine Stellung als Sohn des 1907 in Berlin verstorbenen Rabbiners und Gymnasialprofessors Dr. Philipp Kroner, dem seinerzeit der König von Preußen den Roten Adlerorden vierter Klasse verliehen habe. Er wird nicht angenommen haben, wegen dieser Herkunft von Drews geschützt zu werden – vielleicht wollte er zeigen, dass sein Stolz ungebrochen war.

bq. Nachdem Sie meiner Anregung, um Urlaub nachzusuchen, nicht Folge geleistet haben, sehe ich mich auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. 4. 1933 genötigt, Ew. Hochwohlgeboren meinerseits bis auf weiteres zu beurlauben“ verfügte Drews – der „Hüter des Beamtenrechts

- am 19. Mai 1933, ohne hierzu etwa Paragraphen oder die für ihn maßgeblichen Gründe anzuführen. Diese Gründe teilte er hingegen unter demselben Datum dem Preußischen Minister des Innern — Hermann Göring — mit: Er verwies nicht etwa auf Kroners Position beim Republikanischen Richterbund oder auf dessen SPD-Zugehörigkeit, sondern nahm Bezug auf seinen Protest gegen Kroners Ernennung zum Oberverwaltungsgerichtsrat im Jahre 1925. „K. hat im Jahre 1924 durch Presseangriffe (Vossische Zeitung Nr. 610 vom 24. Dez.1924), deren Auswirkungen zu seiner Beförderung zum OVGRat geführt haben, national gesinnte Richter auf das schwerste beleidigt und sie geschädigt“, erläuterte er. Mit Bescheid vom 13. Juni 1933, unterzeichnet von Göring persönlich, wurde Wilhelm Kroner mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen.

Die drei Kinder Kroners waren 1933 noch Studenten. 1935 und 1938 gelang ihnen die Emigration. Im Frühjahr 1939 begannen Adelheid und Wilhelm Kroner endlich, ihre eigene Emigration zu planen. Zu dieser Zeit hatten sie gerade ihre Wohnung am Kurfürstendamm 146 aufgeben müssen. Das Gebäude war von der Total-KG erworben worden, einem Rüstungsbetrieb. Albert Speer hatte dafür gesorgt, dass der Betrieb die Genehmigung erhielt, die Wohnräume in Werk- und Büroräume umzuwandeln, und Egon Eiermann, später — in den 50er Jahren — „Stararchitekt“ von West-Berlin, projektierte den Umbau. Sämtlichen Mietern wurde gekündigt. Eine neue eigene Wohnung zu mieten, erwies sich für Kroners als unmöglich.

Unter diesem Zeitdruck entschieden sie sich für ein möbliertes Zimmer in Wannsee. Ihren Briefen an den im November 1938 in die Schweiz geflüchteten Sohn Fritz ist zu entnehmen, dass eine Flucht nach Kopenhagen (zum Sohn Ernst), nach Vaduz/Liechtenstein und insbesondere in die Schweiz erwogen wurde. Dort bemühten sich ihre Kinder Ruth und Fritz Kroner indes vergeblich, über die jüdische Gemeinde und christliche Freunde hierfür Geld aufzutreiben oder Unterstützungszusagen zu erhalten. Auch der nach Skandinavien geflohene Sohn Ernst Kroner blieb ohne Erfolg.

Am 3. Oktober 1942 wurden Wilhelm Kroner und seine Ehefrau Adelheid mit dem sog. Dritten Alterstransport nach Theresienstadt deportiert. Der 72 jährige Wilhelm Kroner verstarb dort laut Todesfallanzeige des Ältestenrats des Ghettos am 15. Oktober 1942 an einem Lungenödem im Verlauf eines Darmkatarrhs, der sog. „Theresienstädter Krankheit“. Adelheid Kroner, damals 55 Jahre alt, folgte ihrem Mann nur 16 Tage später: Sie starb am 31. Oktober 1942 in den „Zentralkrankenstuben“ an Lungenentzündung und Herzschwäche.

Für Wilhelm und Adelheid Kroner wurden am 8. Mai 2012 vor ihrem letzten frei gewählten Wohnhaus am Kurfürstendamm 146 Stolpersteine verlegt.

Text: Renate Citron-Piorkowski
Nähere Einzelheiten und Quellenangaben finden sich in dem Buch „Verjagt aus Amt und Würden – Vom Naziregime 1933 verfolgte Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichts“ von Renate Citron-Piorkowski und Ulrich Marenbach, Berlin 2017.