HIER WOHNTE
FANNY GOLDSCHMIDT
GEB. MÜLLER
JG 1882
DEPORTIERT 12.1.1943
ERMORDET IN
AUSCHWITZ
Fanny Goldschmidt geb. Müller ist am 3. April 1882 in Wien geboren. In der Kantstraße 46 wohnte sie im Seitenflügel im 1. Stock. Schon 1925 war sie hier im Adressbuch zu finden, und zwar als „Witwe“. Über ihr Leben ist nicht mehr viel herauszufinden, sie soll eine Tochter gehabt haben, die unter dem Namen Alica Fleischer nach Peru flüchten konnte. „Im Mai 1943 als flüchtig gemeldet“ registrierte merkwürdigerweise die Polizeibehörde, allerdings war Fanny Goldschmidt schon 12. Januar 1943 nach Auschwitz gebracht worden, wie die Deportationsliste ausweist. Schon am 20.12.1942 hatte sie ihre Vermögenserklärung ausfüllen müssen und sie wurde im Sammellager Hamburger Straße 26 für den Auschwitz-Transport eingeteilt. Zu dieser Zeit war sie Zwangsarbeiterin bei der Firma Riedel in Britz – für einen Wochenlohn von 18,50 Reichsmark.
Die Monate zuvor waren hektisch und unübersichtlich verlaufen. Am 1.8.1942 musste Fanny Goldschmidt mit ihrer Mutter Adelheid Müller in die Dresselstraße 3, 2. Stock, in die Wohnung von Martha Wolf ziehen, die zu diesem Zeitpunkt schon „abgewandert“ war, wie die NS-Bürokratie Deportationen umschrieb. Angeblich hatte Adelheid Müller hier schon gewohnt, der Mietpreis betrug 37,50 Reichsmark. Von ihr finden sich keine Spuren mehr.
Am 4.8.1942 wurde die Wohnung in der Kantstraße 46 zwangsweise durch die Jüdische Gemeinde geräumt und am 1.10.1942 an die Eheleute Bartz vermietet. Das Inventar wurde mit 161,50 Reichsmark bewertet und verkauft, allerdings blieben Reste in der Wohnung zurück, worüber es noch einen erregten Schriftwechsel gab. Die Leipziger Barmenia forderte den Oberfinanzpräsidenten auf: „Ich bitte Sie höfl. zu veranlassen, daß dieses Gerümpel schnellstens noch beseitigt wird, da wir eine Abfuhrmöglichkeit nicht haben und auch keinen Fuhrmann bekommen. Heil Hitler!…“ Später mahnte der Hausverwalter den Abtransport der Sachen an, die „im jüdischen Luftschutzkeller untergebracht“ seien. Außerdem stünden den Hauseigentümern noch „127,40 Mietrückstand“ zu.