Margarete Hausdorff ist am 10. September 1891 als Margarete Wertheim in Berlin geboren. Sie war geschieden von ihrem Mann Magnus Hausdorff, der am 25. April 1891 in Berlin geboren und am 8. September 1940 verstorben war. Ihre Tochter Ingeborg Hausdorff, verheiratet Fischbein, und ihr Sohn Günther Hausdorff lebten bereits im Jahre 1943 in der Mountain Road 65, in Haifa (Palästina).
Sie hatte die Kennkarte „Berlin A 370 009“, war zuletzt als Stenotypistin und Sekretärin bei dem „Konsulenten“ (diese waren jüdische Rechtsanwälte, die ausschließlich für jüdische Mandanten tätig werden durften) Dr. Hans Gumpert in Berlin-Charlottenburg, Mommsenstraße 56, beschäftigt und hatte ein Gehalt von 195 RM im Monat.
Vermutlich 1941 wurde ihre Wohnung in der Nassauischen Straße 24 (die genaue Lage ihrer Wohnung ist nicht bekannt) konfisziert. Die großen Wohnungen, die von jüdischen Bürgern bewohnt waren, wurden in verschiedenen Aktionen nacheinander für „arische“ Familien (meist ausgebombte „Parteigenossen“) beschlagnahmt. Sie musste also ihre Wohnung verlassen und wurde zunächst Untermieterin bei der Familie Gottschalk (O. Gottschalk war im Adressbuch mit dem Beruf Vertreter eingetragen) in der Nassauischen Straße 24. Am 1. Februar 1943 zog sie ohne eigene Möbel als Untermieterin in ein möbliertes Zimmer in Berlin-Charlottenburg, Waitzstraße 20. Der Hauseigentümerin, Frau Döring, die in den Akten als „Arierin“ ausgewiesen war, bezahlte sie 30 RM Miete pro Monat. Dieses Zimmer wurde frei, weil die jüdische Vormieterin, Else Falk, im März 1943 „abgewandert“ war – eine Umschreibung der Nazi-Behörden für: deportiert.
Am 27. Mai 1943 musste Frau Hausdorff ihren Vermögensstand erklären. In dieser Erklärung teilte sie mit, dass sie kein flüssiges Vermögen, keine Liegenschaften und keine Kunstgegenstände besaß, lediglich die Wäsche, die sie am Leibe trug.
Am 1. Juni 1943 erfolgte gleichwohl von der Geheimen Staatspolizei – Staatspolizeileitstelle Berlin – aufgrund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 25. Mai 1933 – RGBl. I S. 293 -, in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 – RGBl. I S. 479 – und in Verbindung mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 25. Mai 1941 – RGBl. I S. 303 – die Verfügung, dass das gesamte Vermögen von Frau Hausdorff zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen wird.
Diese Verfügung wurde ihr per Zustellungsurkunde am 24. Juni 1943 von einem Obergerichtsvollzieher ausgehändigt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Frau Hausdorff bereits im Sammellager in Berlin-Mitte, Große Hamburger Straße 26, dem ehemaligen jüdischen Altersheim. Am 30. Juni 1943 ist sie im Alter von 51 Jahren mit 100 weiteren Personen in einem Güterzug vom Gleis 17 des Bahnhofs Berlin-Grunewald nach Theresienstadt deportiert worden.
Am 11. Oktober 1943 vermerkte der Obergerichtsvollzieher, dass Frau Hausdorff möbliert gewohnt und eigene Sachen nicht besessen habe. Für diese Bewertung erstellte er eine Kostenrechnung über 2,50 RM (Gebühr 1,00 RM, Fahrkosten 1,00 RM und Schreibkosten 0,50 RM).
Im September 1943 vermerkte die BEWAG in einer Mitteilung an den Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg, dass ihr früherer Abnehmer, Frau Hausdorff , „mit jetziger Anschrift: evakuiert“, eine Restschuld vom 1,03 RM hätte, die seit 31. August 1943 fällig sei. Die Schuld für Stromverbrauch sei lt. Rechnung vom 1.6. 1943 16,40 RM und lt. Rechnung vom 31.08.1943 14,88 RM. Unter Berücksichtigung des Betrages aus der hinterlegten Stromsicherheit über 30,00 RM und einer Zinsgutschrift bis zum 31.8.1943 über 0,25 RM ergäbe sich eine Restschuld von 1,03 RM.
Am 2. November 1943 hat das Hauptwirtschaftsamt des Oberbürgermeisters der Reichshauptstadt Berlin, Sitz in Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 45, festgestellt, dass aufgrund fehlenden Vermögens von Frau Hausdorff eine Schätzung erfolglos geblieben sei. Ebenfalls hat das Finanzamt Charlottenburg-Ost dem Oberfinanzpräsidenten von Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass Vermögenswerte von Frau Hausdorff nicht bekannt seien, weil Akten nicht (mehr) vorhanden seien.
Am 15. Mai 1944 wurde Frau Hausdorff von Theresienstadt nach Auschwitz ins Vernichtungslager Birkenau gebracht und dort ermordet. Ihr Todestag ist nicht bekannt.
Hulda Lipski ist am 28. November 1853 als Hulda Golde in Greifenberg/Pommern geboren. Sie war verwitwet. Über ihren Ehemann ist nichts bekannt. Ihr Sohn Siegfried Lipski war in die USA ausgewandert. Sie hatte die Kennkarte „Berlin A 441 161“ und war nicht mehr berufstätig.
Sie musste wohl im Jahre 1941 nach einer Beschlagnahme ihre Wohnung in der Nassauischen Straße 24 verlassen und zog zu ihren Verwandten, Familie Golde (E. Golde war Inhaber einer Buchdruckerei), die auch in der Nassauischen Straße 24 lebte. Später wohnte sie zur Untermiete in einem Leerzimmer in Berlin-Friedenau für eine monatliche Miete von 40 RM.
Am 1. September 1942 verfügte die Geheime Staatspolizei die Einziehung des Vermögens von Frau Lipski, was als Vorstufe für eine Deportation anzusehen war. Am 2. September 1942 füllte Frau Lipski eine ihr abverlangte Vermögenserklärung aus und vermerkte, dass sie kein eigenes Vermögen mehr besaß. Die Verfügung über die Vermögenseinziehung wurde ihr vom Obergerichtsvollzieher am 7. September 1942 im Sammellager im Jüdischen Altersheim in Berlin-Eichkamp, Gerlachstraße 18-21, ausgehändigt.
Am 14. September 1942 wurde Frau Lipski zusammen mit 1000 weiteren Juden vom Bahnhof Berlin-Grunewald nach Theresienstadt deportiert und kam dort am 15. September 1942 an. Sie starb im Ghetto bereits nach fünf Wochen, am 21. Oktober 1942, im Alter von fast 89 Jahren.
Am 3. November 1942 bewertete der Obergerichtsvollzieher das Vermögen von Frau Lipski. Hierfür hat er eine Kostenrechnung über 2,55 RM aufgestellt (Gebühr 1,00 RM, Fahrkosten 1,00 RM, Schreibgebühr 0,50 RM und Vordruck 0,05 RM). Es wurde festgestellt, dass keine Gegenstände mehr in ihrem Zimmer vorgefunden wurden.
Antonie Wiegand ist am 6. August 1876 in Berlin als Antonie Ehrenhaus geboren. Weitere persönliche Daten sind nicht bekannt. Unterlagen – auch Vermögensakten – sind nicht mehr vorhanden.
Frau Wiegand musste vermutlich im Jahre 1941 ihre Wohnung verlassen und fand – wie Frau Hausdorff – zunächst Unterschlupf bei Familie Gottschalk (O. Gottschalk war im Berliner Adressbuch mit dem Beruf Vertreter eingetragen). Später wohnte sie zur Untermiete bei Familie Daniel in Berlin W 35, Kurfürstenstraße 44.
Am 19. Februar 1942 wurde Frau Wiegand im Alter von 65 Jahren mit weiteren 1002 Juden ins Ghetto von Riga deportiert. Sie kam dort am 23. Februar 1942 an. Es ist anzunehmen, dass sie wie fast alle sofort nach der Ankunft in den Wäldern um Riga erschossen wurde.
Clara und Gottfried Wolff Frau Wolff ist am 23. Oktober 1888 in Berlin als Clara Szykier geboren. Sie war verheiratet mit Gottfried Wolff, der am 4. März 1873 in Mönchengladbach geboren wurde. Ihrer Tochter Edith Lehmantz, geb. Wolff, war die Flucht nach Palästina geglückt.
Herr Wolff hatte die Kennkarte „Berlin A 441 639“, Frau Wolff „A 441 616“. Gottfried Wolff war zuletzt Arbeiter in der Accumulatoren Fabrik AG in Berlin-Oberschöneweide, Wilhelmstraße 68/69, und verdiente dort 24 RM die Woche. Frau Wolff arbeitete als Arbeiterin bei der Firma Gradtke in Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 7a und verdiente 14 RM pro Woche. Zu vermuten ist, dass beide Zwangsarbeit verrichten mussten.
Das Ehepaar Wolff musste bereits 1940 nach der Beschlagnahme ihrer Wohnung umziehen. Sie wohnten seit 1. Januar 1940 zur Untermiete in Berlin-Halensee, Seesener Straße 50 bei Else Blumenthal und zahlten dort für ein Leerzimmer eine Miete von 49 RM pro Monat. Frau Blumenthal ist am 26. Februar 1943 nach Auschwitz deportiert worden.
Am 1. Oktober 1942 verfügte die Geheime Staatspolizei die Einziehung des Vermögens der Eheleute Wolff. Beide haben jeder für sich eine Vermögenserklärung am 17. Februar 1943 abgegeben. Darin wurde aufgeführt, dass sie über kein flüssiges Vermögen, keine Liegenschaften und keine Kunstgegenstände verfügten. Sie listeten jedoch ihr Wohnungsinventar und ihre Kleidungsstücke auf, unter anderem einen Kleiderschrank, ein Federbett, einen Nachttisch, eine Frisiertoilette, eine Stehlampe, eine Brücke, Küchengeschirr und Kochtöpfe.
Die Verfügung über die Einziehung ihres Vermögens erhielt das Ehepaar Wolff am 24. Februar 1943, persönlich per Zustellungsurkunde von einem Obergerichtsvollzieher. Zu diesem Zeitpunkt waren Clara und Gottfried Wolff bereits abgeholt und befanden sich in der Großen Hamburger Straße 25, dem ehemaligen Jüdischen Altersheim, das von der Gestapo als Sammellager missbraucht wurde.
Am 26. Februar 1943 wurden Gottfried Wolff im Alter von fast 70 Jahren und Clara Wolff im Alter von 54 Jahren nach Auschwitz ins Vernichtungslager Birkenau deportiert. Die Deportation erfolgte zusammen mit 1095 weiteren Juden mit einem Güterzug vom Bahnhof Berlin-Grunewald. Sie kamen am 27. Februar 1943 an und wurden dort ermordet. Ihre Todestage sind nicht bekannt.
Über deren schrecklichen Tod hinaus arbeitete die fürchterliche Nazi-Bürokratie unvermindert weiter, um an das vermeintliche Vermögen von Gottfried und Clara Wolff heranzukommen:
Am 15. April 1943 bewertete die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg das Wohnmobiliars in der Seesener Straße 50. Dabei wurde aufgelistet, welchen Wert das jeweilige Möbel hatte. Zum Beispiel wurde eine Bettstelle mit Matratze, Oberbett und Kopfkissen mit 30 RM bewertet, das Buffet (Nussbaum) mit 15 RM, die Frisiertoilette (weiß) mit 8 RM. In der Summe ergab sich ein Betrag in Höhe von 79 RM. Da für die Schätzung eine Kostenrechnung von 8 RM (Gebühr für Schätzung 5 RM, Schreibgebühr für 8 Seiten 2 RM, Fahrkosten 1 RM) aufgestellt wurde, konnten 10 % des Wertes abgezogen werden. So ergab sich eine Einnahme für das Deutsche Reich von 71,10 RM. Diese Summe wurde dann auch am 9. Februar 1944 bei der Oberfinanzdirektion verbucht.
In einem Schreiben des Hauptwirtschaftsamtes beim Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin vom 15. März 1944 an die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg – Vermögensverwertungsstelle – wurde mitgeteilt, dass die Räumung des Zimmers der Eheleute Wolff in der Seesener Straße 50 im Juni 1943 erfolgt sei.
Am 6. Mai 1943 ist bei der Oberfinanzkasse des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg in der Vermögensbeschlagnahmesache Az. 05205-44/26191 vermerkt worden, dass der noch ausstehende Lohn von Gottfried Wolff bei der Accumulatoren Fabrik AG in Höhe von 40,74 RM eingezahlt und „im Titelbuch 1 Teilband E … als dem Reich verfallen erklärte Vermögenswerte verbucht wurde“.
Der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg versuchte auch weitere mögliche Vermögenswerte der Eheleute Wolff zu vereinnahmen, indem er dem Finanzamt Wilmersdorf Nord am 2. Oktober 1944 mitteilte, dass das Vermögen des „Juden Gottfried Israel Wolff und seiner Ehefrau Clara Sara Wolff“ (alle Juden erhielten damals diese Zwangsvornamen) zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen worden sei. „Der Jude ist nach dem Osten abgeschoben“, wurde amtlich formuliert und um Miteilung gebeten, „welche Vermögenswerte … im einzelnen bekannt sind und festzustellen, ob noch Sicherheiten für die Reichsfluchtsteuer vorhanden sind“. Das Finanzamt Wilmersdorf Nord antwortete am 11. Oktober 1944, dass „der Pflichtige hier … nicht bekannt (ist). Die Akten und sonstigen Unterlagen des Finanzamtes sind am 22. November 1943 verbrannt“.
Ein Versuch, auch den ausstehenden geringfügigen Lohn von Clara Wolff zu vereinnahmen, ist in einem Schreiben des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg vom 23.11.1944 zu entnehmen. Der Firma Gradtke wurde mitgeteilt, dass sie „der Jüdin den Restlohn“ schulde und wurde aufgefordert, „den Schuldbetrag (mit Zinsen bis zum Zahlungstage) spätestens bis zum 20. Dezember 1944 … zu zahlen“. Über den Zahlungseingang gibt es dann jedoch keine Notiz mehr. Vermutlich ist das den Wirren zum Ende des Zweiten Weltkrieges und während der Kampfhandlungen um und in Berlin geschuldet.
Recherchen und Texte: Bernd und Doris Misch
Quellen: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Potsdam; Deportationskartei bei der Oberfinanzdirektion Berlin; Adressbücher Berlin, 1895 – 1943; Jüdische Gemeinde Berlin; Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Entschädigungsbehörde) Berlin
Bei der Verlegung der fünf Stolpersteine an der Nassauischen Straße 24 in Anwesenheit zahlreicher Hausbewohner/innen am 9. April 2013 hielt Bernd Misch eine Ansprache:
p(. „Wir sind heute zusammengekommen, um der vormaligen jüdischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner unseres Wohnhauses zu gedenken.
p(. Dass das möglich ist, verdanken wir einmal der kreativen Idee des Künstlers, des Herrn Gunter Demnig, zum Anderen der guten Unterstützung der beiden Koordinatoren des Bezirksamtes, der Herren Lölhöffel und Siebold, zum Dritten der heutigen tatkräftigen Mitwirkung der Steinsetzer des Lehrbauhofes und nicht zuletzt der großen Spendenbereitschaft unserer Nachbarn im Hause. Herzlichen Dank dafür!
p(. Frau Margarete Hausdorff, Frau Hulda Lipski, Frau Antonie Wiegand und die Eheleute Clara und Gottfried Wolff haben hier gelebt, gewohnt und verweilt, so wie wir auch heute hier ansässig sind und unsere Wohnung haben. Wir haben uns hier regelrecht eingerichtet, wir lieben unseren Kiez und fühlen uns wohl.
p(. Sie aber mussten ihre Wohnung verlassen, sie wurden später abgeholt, deportiert und ermordet.
p(. Das ist jetzt 70 Jahre her, dass die Nazi-Regierung ihr Versprechen einlösen wollte, Berlin bis zum 27. Februar 1943 „judenrein“ zu machen. Der Anfang dieser schrecklichen Ereignisse lag jedoch schon zehn Jahre zuvor im Jahr 1933, als Adolf Hitler am 30. Januar zum Reichskanzler ernannt wurde. Dieses Datum – was jetzt nach 80 Jahren Anlass für Erinnerungen und Gedenken an die vielen Vertriebenen und Opfer der Nazi-Herrschaft ist – war der Beginn einer bitteren Geschichte von viel Angst und Leid für die Verfolgten. Von einem Tag auf den anderen waren viele Nachbarn unerwünscht, ausgegrenzt, verhasst und verfolgt. Und das unter den Augen der damaligen deutschen Bevölkerung – es gab keinen entschiedenen Protest, keinen empörten Aufschrei, keinen generellen Aufstand der Anständigen!
p(. Auch das Schicksal unserer vormaligen jüdischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner war plötzlich besiegelt. Ihre ganzen Lebensumstände änderten sich zum Schlechten. Es folgte eine jahrelange Diskriminierung der übelsten Art. Ihre Verhältnisse wurden immer kritischer, die materiellen und gesundheitlichen Gegebenheiten wurden immer schlechter, ihre seelische und geistige Lage wurde immer bedrückender. Sie litten unsäglich – auch weil sie nicht wussten, wie es weiter geht.
p(. Wir gedenken dieser Menschen also nicht nur, weil sie ermordet wurden sondern auch weil sie bereits viele Jahre zuvor schwer und bitter haben leiden müssen.
p(. Wir setzen darum Zeichen, indem wir heute mit der Verlegung der Stolpersteine sicherstellen wollen, dass auch in Zukunft an diese 5 Personen gedacht wird. Eine neue Generation von Mitbewohner wächst auch in unserem Wohnhaus auf. Zeitzeugen werden immer weniger, die Nachkriegsgeneration tritt allmählich ab. Umso wichtiger ist es, dass unsere schlimme deutsche Geschichte nicht verdrängt wird, dass die Erinnerung und das Gedenken an sie nicht verloren geht. Wir wollen und werden nicht vergessen!
p(. Erinnern richtet sich gegen Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus!
p(. Erinnern bedeutet Vorsorge gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Anders-Denkenden und Anders-Lebenden!
p(. Erinnern ist ein Streich gegen Unanständigkeit und Gleichgültigkeit!
p(. Erinnern stellt ein Plädoyer dar für Zivilcourage und für eine offene und tolerante Gesellschaft.“