Auch Lore besuchte die Königin-Mathilde-Schule und erhielt in der 2. Klasse ebenfalls am 11. Oktober 1938 ein Zeugnis, das keine entsprechende Bemerkung aufwies, sondern besagte, dass es „zum Wiederbeginn des Unterrichts, am 20. X., von dem Erziehungsberechtigten unterschrieben” vorzulegen sei. Auch sie wird allerdings vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen worden sein, denn nach der Pogromnacht vom 9./10. November wurde das schon im April 1933 verabschiedete „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen” dahingehend ergänzt, dass ab dem 15. November 1938 jüdischen Schülern und Schülerinnen der Besuch öffentlicher Schulen komplett verboten wurde, „…da es keinem deutschen Lehrer …mehr zugemutet werden (könne) an jüdische Kinder Schulunterricht zu erteilen”.
Den Eltern war die Bedrohung durch das nationalsozialistische Gewaltregime durchaus bewusst, zumal die Töchter trotz der katholischen Taufe gem. den Nürnberger Gesetzen von 1935 von den Nazis als „Mischlinge ersten Grades” angesehen wurden. So trennten sie sich von ihren Töchtern, und beide Mädchen wurden mit einem der letzten Kindertransporte 1939 nach England geschickt und konnten gerettet werden. Sie wurden zu Krankenschwestern ausgebildet. Johannes und Hedwig Hörniss versuchten, Visa für die Flucht nach Argentinien zu bekommen und hatten bereits im April 1939 die sogenannte „Reichsfluchtsteuer” bezahlt – vergebens.
Das Haus an der Xantener Straße 4 wurde von den Nationalsozialisten 1938/1939 zu einem sogenannten „Judenhaus” gemacht, in das viele jüdische Menschen zwangsweise eingewiesen wurden, nachdem sie vorher aus ihren angestammten Wohnungen vertrieben worden waren. Auch die Familie Hörniss musste damals „Untermieter” bei sich aufnehmen. Mindestens 22 Menschen wurden aus diesem Haus deportiert. Vor der Deportation wurde das Ehepaar Hörniss selbst auch noch aus seiner Wohnung an der Xantener Straße 4 vertrieben und zwangsweise in eine sog. „Judenwohnung” an der Düsseldorfer Straße 65 eingesiedelt.