HIER WOHNTE
GEORG PINKUS
JG. 1905
DEPORTIERT 2.3.1943
AUSCHWITZ
ERMORDET 22.4.1943
Georg Pinkus wurde am 26. Juni 1905 in Linde (Westpreußen) geboren. Sein Vater war Jakob Pinkus, geboren am 1. Mai 1868 in Flatow (Westpreußen), und Emma geb. Alexander, geboren am 21. Januar 1972 in Jastrow (Jastrowie, Westpreußen), die sechs Kinder hatten: Else (1896-1939). Leon (geboren 1893, deportiert), Georg, Kurt (geboren 1906), Johanna (1908-1942, ums Leben gebracht in einer „Heilanstalt“) und Isidor (geboren 1894, geflüchtet nach Montrael/Canada).
Georg Pinkus war ledig und wohnte als Untermieter bei Berta Ephraim in der Joachim-Friedrich-Straße 20 im Gartenhaus, parterre. Er studierte in Heidelberg und Bonn Rechtswissenschaften, sein „Lebenstraum“ war, Juriost zu werden. Jedoch wurde er kurz vor dem Examen gezwungen, sein Studium abzurechen. In den 1930er Jahren war Pinkus Vertreter der Firma Leopold Salomon, Meyerbeerstraße 10, für Scheuertücher, Seifen und Parfümwaren, die 1938 aufgelöst wurde. Er verdiente dort rund 500 Reichsmark im Monat. Zuletzt war er bei der Firma Tewes in Wittenau als Zwangsarbeiter verpflichtet, wo er für einen Hungerlohn Motorenteile montieren musste.
Am 28.2.1943 füllte Georg Pinkus seine Vermögenserklärung, die von allen Juden, deren Deportation bevorstand, verlangt wurde. Er gab darin allerdings keine Einzelheiten an, sondern machte überall Striche. In einem amtlichen Vermerk hieß es: „Der Pinkus hat keine Sachen zurückgelassen.“ In einem Entschädigungsverfahren gab sein Bruder Isidor allerdings an, er habe einiges in der Wohnung lassen müssen, unter anderem eine Schreibmaschine und „diverse Silbersachen“.
Am 2. März, einen Tag vor seiner 60-jährigen Vermieterin Berta Ephraim, wurde Georg Pinkus am Bahnhof Grunewald in einen Zug mit 1592 Menschen gesteckt, der nach Auschwitz fuhr. Dort ist er im Alter von 37 Jahren ermordet worden.
John Isidor Pinkus, der von Montreal aus bis in die 1960er Jahre das Entschädigungsverfahren führte, mahnte immer wieder die Rückzahlung von 4 000 D-Mark an. Dien wurden ihm aber von den deutschen Behörden unter Hinweis auf „die Rechtslage“ verweigert.