HIER WOHNTE
LUISE FISCHER
GEB. HERZHEIM
JG. 1875
GEDEMÜTIGT / ENTRECHTET
FLUCHT IN DEN TOD
3.4.1942
Luise Fischer, geb. Herzheim, wurde am 30. Januar 1875 in Paderborn als Tochter von Amalie Herzheim geboren. Über den Vater war nichts herauszufinden. Es ist aber bestätigt, dass Luise zwei Geschwister hatte: Albert, der den Holocaust überlebte, und eine Schwester, deren Namen und Schicksal nicht bekannt sind.
Sie war mit Dr. Hugo Fischer verheiratet, der im Dezember 1912 zum “Geheimen Justizrat” ernannt worden war. Mit ihm hatte sie vor 1939 in der Tauentzienstraße 7B in Schöneberg gewohnt. Wann genau das Ehepaar in die Duisburger Straße 5 zog, ist nicht überliefert. Nach dem Tod ihres Mannes am 18.Februar 1942 war sie gemäß eines gemeinsam verfassten Testaments dessen Alleinerbin. Das Vermögen umfasste u.a. Effekten, Bankkonten und verschiedene Sparbücher.
Luise Fischer wurde nach dem Tod ihres Ehemannes zwangsweise aus ihrer Wohnung in der Duisburger Straße 5 ausgewiesen und musste in die Brandenburgische Straße 42 in ein Untermietzimmer ziehen. Von dort wurde sie in das Jüdische Krankenhaus in der Iranischen Straße „verlegt“, das damals von den Nationalsozialisten als „Sammellager“ und Durchgangsstation für die Deportation jüdischer Menschen in die Vernichtungslager missbraucht wurde. Dort nahm sie sich das Leben.
Sie muss vor ihrem Suizid von ihrer bevorstehenden Deportation gewusst haben, denn sie hatte bei der Dresdner Bank Werte für die von allen jüdischen Menschen unabhängig von einer Fluchtabsicht zu zahlende “Reichsfluchtsteuer” verpfändet. Ebenso wurden die wenigen Tage vor einer Deportation auszufüllenden Formulare zur Vermögenserklärung in ihrem Zimmer auf dem Tisch gefunden. Sie hatte sie allerdings nicht ausgefüllt.
Zudem hinterließ sie ein Testament mit Angaben zum Vermögen und der Auflistung von Personen und Einrichtungen, die bedacht werden sollten. So war z. B. ein Teil des Geldes für die Jüdische Gemeinde und das Jüdische Waisenhaus bestimmt. Diese sollten dafür Sorge tragen, zehn Jahre lang das Kaddischgebet für Luise Fischer zu sprechen und die Grabpflege zu übernehmen. Trotz dieses Testamentes wurde ihr Vermögen als “dem deutschen Reich verfallen” beschlagnahmt. Die von Frau Fischer benannte Testamentsvollstreckerin wies die nationalsozialistischen Behörden mutig darauf hin, dass die Beschlagnahme aufzuheben sei, da ein Freitod nicht den Verlust der Staatsangehörigkeit bedeute, und nur das sei Voraussetzung für das Verfallen des Vermögens. Natürlich wurde die Bitte um die Aufhebung der Beschlagnahme abgelehnt und somit der rechtmäßige letzte Wille der Verstorbenen nicht erfüllt.
Wie viele jüdische Berlinerinnen und Berliner (allein 1942 sind bei der jüdischen Gemeinde ca. 900 Suizide verzeichnet) sah wohl auch Luise Fischer es in ihrer verzweifelten Lage als Teil ihrer Würde an, der Deportation zuvorzukommen und den Nationalsozialisten nicht zu gestatten, die Entscheidung über Zeitpunkt, Ort und Art ihres Todes zu treffen.
Luise Fischer nahm sich am 3. April 1942 im Jüdischen Krankenhaus zu Berlin das Leben.
Recherche und Text: Angelika Kaufel, Monica Schümer-Strucksberg
Quellen: – Volkszählung vom 17.5.1939 – Landeshauptarchiv Brandenburg, Potsdam-Golm – Gedenkbuch des Bundesarchivs – https://www.statistik-des-holocaust.de/stat_ger_ber.html – Jüdische Bevölkerung in Berlin (www.statistik-des-holocaust.de)