Ehrengrabstätten des Landes Berlin sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben.
Die Anerkennung als Ehrengrabstätte erfolgt durch Senatsbeschluß frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat von Berlin kann in besonderen Fällen anschließend die Fortdauer der Anerkennung beschließen. Besondere Regelungen gelten für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger.
Auf den drei Wilmersdorfer Friedhöfen (Friedhof Grunewald, 10711 Berlin, Bornstedter Straße 11; Friedhof Schmargendorf, 14199 Berlin, Misdroyer Straße 51-53; Friedhof Wilmersdorf, 10713 Berlin, Berliner Straße 81-103) gibt es 23 Ehrengräber.
Bei einem Spaziergang fallen diese Ehrengräber durch eine Ehrengrabmarkierung auf. Die jeweiligen Grabstätten sind mit einem rötlichen Stein gekennzeichnet, der die zweizeilige Aufschrift „Ehrengrab, Land Berlin“ über dem Wappen der Stadt, den Berliner Bären, trägt.
Doch welche Verdienste hat der oder die Verstorbene für das Land Berlin erworben? Dies können Sie in dieser Broschüre kurz und bündig nachlesen.
Handlich im Taschenformat, begleitet Sie diese Broschüre bei Ihren Besuchen
auf den drei Wilmersdorfer Friedhöfen mit Informationen über die Persönlichkeiten der Ehrengrabstätten.
Ermöglicht wurde diese Broschüre durch Sachmittel für „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN), die das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin im Rahmen von „Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung“ zur Verfügung gestellt hat.
Wir danken allen Institutionen und Personen, die uns Informationen und Fotos zur Verfügung gestellt und damit diese Publikation auch möglich gemacht haben.
Dr. Oliver Kersten, Monika Thiemen