Baudenkmal, 1905-07 als Königlich-Preußisches Oberverwaltungsgericht von Paul Kieschke und Eduard Fürstenau errichtet; neobarocker Baukomplex um mehrere Innenhöfe. Reicher Figurenschmuck auf der Balustrade des Mittelrisalits und beidseitig des Balkons über dem Hauptportal. Reich ausgestattete Sitzungssäle, nach 1950 teilweise Neuausstattung.
1953 wurde in dem Gebäude das Bundesverwaltungsgericht als oberster Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Die Wahl des Standortes Berlin wurde als demonstratives Zeichen der Bundespräsenz in Berlin gewertet. Im August 2002 zog das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig um.
Oberverwaltungsgericht Berlin
Bild: BACW