Den Rechnungshof von Berlin gibt es seit 1952 in seiner heutigen Form als unabhängige oberste Landesbehörde. Entsprechend der Landesverfassung hat er die Aufgabe, “die Rechnungslegung auf Grund des Haushaltsplans und der Haushaltsführung zu prüfen und das Prüfergebnis dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegen”. Sein Sitz befand sich früher in der Knesebeckstraße 59, 10719 Berlin.