Damit die jungen Menschen zielorientiert arbeiten und ihre Wünsche umsetzen können, ist das KJP ein Parlament auf Bezirksamtsebene. Die Geschäftsführung koordiniert die Verwaltungsabläufe des KJP (von den Wahlen bis zur (teils auch hoheitlichen) Umsetzung der Anträge der jungen Parlamentarier*innen) gemeinsam mit den jeweiligen Abteilungen des gesamten Bezirksamts.
Alle Stadträt*innen und die/der Bürgermeister*in unterstützen das KJP. Dies gilt auch für alle Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) – in Berlin ist die BVV quasi der Stadt- oder Gemeinderat. Aus der BVV und den Stadträt*innen ergibt sich ein Rat, der für Sachfragen des KJP zuständig ist, da die KJP-Anträge in der BVV genauso behandelt werden, wie die einer Fraktion. Das KJP ist aber politisch neutral und hat somit einen ähnlichen Status wie parteilose Stadträt*innen. Alle politischen Fraktionen arbeiten mit dem KJP neutral zusammen. Die vom KJP beschlossenen Anträge, werden rechtswirksam durch die/den BVV-Vorsitzende*n in der BVV eingereicht. Das KJP hat Rederecht, kann hier aber nicht mit abstimmen. Über 90 % aller KJP-Anträge wurden in den letzten 18 Jahren positiv durch die BVV entschieden.
Nicht alle Anträge des KJP werden jedoch in der BVV entschieden. Dort werden nur “größere” Anträge behandelt. Für “alltägliche” Lösungen, die vom KJP gefordert werden, hat das Bezirksamt einen “kleinen Dienstweg” eingerichtet und erledigt dies – über die Geschäftsführung des KJP – mit den zuständigen Abteilungen (bspw. Spielplatzsicherheit, kaputte Ampeln vor Schulen, Austausch mit jungen Menschen aus Partnerstädten, Teilnahme an und Organisation von Veranstaltungen, usw.).
Für die Sach- und Facharbeit verfügt das KJP über Ausschüsse. Diese heißen dort Arbeitsgruppen (AGs). Über die AGs können (und sollen) auch andere Beteiligungsformate eingebunden werden, da eine Mitbestimmung hier nicht an ein KJP-Mandat gebunden ist. Das ist wichtig, da es auch viele junge Menschen gibt, die sich gerne nur punktuell für ein bestimmtes Ziel im Bezirk einsetzen, ohne langfristig im KJP selbst mitarbeiten zu können oder zu wollen.
Jede AG wird von erwachsenen Moderator*innen betreut, die entsprechend fachlich qualifiziert sind. Ihre Funktion ist vergleichbar mit der von Fachreferent*innen. Beispielsweise begleiten sie auch die jungen Menschen zu Veranstaltungen, um dort anderen Erwachsenen gegebenenfalls Sachen zu erklären, bei denen man nicht mehr weiterweiß. Sie reden aber nur dann, wenn sie dazu aufgefordert oder gefragt werden. Außerdem beraten sie die AG, helfen bei Veranstaltungen, Antragstellungen, Schriftverkehr, Richtlinien, klären Sachverhalte ab und/oder zeigen, wie und warum man etwas macht. Die Moderator*innen erhalten zwar ein kleines Honorar, ein großer Teil ihrer Arbeit erfolgt jedoch ehrenamtlich. Sie werden von der Geschäftsführung des KJP beauftragt und sind diesem disziplinarisch für die Dauer des Auftrages (geregelt durch einen Honorarvertrag) unterstellt.
Im Gegensatz zu den Moderator*innen sind jedoch ausschließlich alle jungen Menschen in der AG stimmberechtigt, diese wählen auch zwei Vorsitzende. Die Vorsitzenden koordinieren die Arbeit der AG mit ihrer/ihrem Moderator*in und den Mitglieder*innen. Entscheidungen werden von der AG gemeinsam abgestimmt (ohne Stimme der Moderator*innen). Für die Kandidatur im AG-Vorstand muss man kein KJP-Mitglied sein. So kann zum Beispiel auch ein junger Mensch, der sich über ein Beteiligungsbüro engagiert, Vorsitzende*r einer AG werden.
Außerdem hat das KJP einen ständigen Sitz im Jugendhilfeausschuss und ist auch in anderen Ausschüssen des Bezirksamts vertreten.