Informelle Beteiligung

Informelle Bürger:innenbeteiligung: Was bedeutet das?

Neben den Möglichkeiten der Einwohneranträge und der formelle Beteiligung der verbindlichen Bauleitplanung, gibt es das breit angelegte Konzept der informellen Bürger:innenbeteiligung für Charlottenburg-Wilmersdorf. Diese greift für bezirkliche Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse, bei denen bisher keine gesetzliche Beteiligung vorgeschrieben ist. Sie dient dazu ein gemeinsames Verständnis für Beteiligung zu entwickeln, die Transparenz von Verwaltungsarbeit zu erhöhen und den Dialog zu den Bürger:innen im Bezirk zu stärken.
Um diese Ziele zu erreichen, unterstützen die folgenden Instrumente der Beteiligung den Ausbau von Informations- und Kommunikationskanälen und die Umsetzung von klar strukturierter Beteiligungsarbeit:

Raum für Beteiligung
Der Raum für Beteiligung unterstützt Bürger:innen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Bezirksverwaltung zum Thema Beteiligung in Charlottenburg-Wilmersdorf. In dem fünfköpfigen Team arbeiten Mitarbeiter:innen der Verwaltung gemeinsam mit Mitarbeiter:innen eines freien, gemeinwohlorientierten Trägers. Hier erhalten Sie in Zukunft Informationen rund um das Thema Beteiligung und über aktuelle Vorhaben des Bezirks. Darüber hinaus bietet der Raum für Beteiligung eine Plattform für Ihre Anliegen, berät über Möglichkeiten der Umsetzung und bietet Unterstützung zu aktiver Teilhabe an.

Vorhabenliste
Die Vorhabenliste für informiert die Menschen über laufende und zukünftige Vorhaben in Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Vorhaben werden hier mit kurzen Steckbriefen übersichtlich aufgelistet. Dies dient der ersten Information. Sie ist im Internet verfügbar und liegt bei der Anlaufstelle in gedruckter Form für die Öffentlichkeit aus.
Einige laufende und abgeschlossene Vorhaben finden Sie bereits jetzt auf mein.berlin.de

Beteiligungskonzepte
Zu jedem Vorhaben auf der Vorhabenliste gehört ein Beteiligungskonzept. Dieses stellt die Beteiligungsstufe des Vorhabens und den zeitlichen Ablauf dar. Hier sehen Sie beispielsweise, zu welchem Zeitpunkt öffentliche Informations- und Beteiligungsveranstaltungen stattfinden und wie die Ergebnisse in die Beteiligung einfließen.

Anregung von Beteiligung
Sollte bei einem bezirklichen Vorhaben, welches auf der Vorhabenliste aufgeführt ist, keine Beteiligung vorgesehen sein, können Bürger:innen diese anregen. Bei der Antragstellung unterstützt Sie der Raum für Beteiligung. Das zuständige Fachamt entscheidet dann zusammen mit der zuständigen Stadträtin bzw. dem zuständigen Stadtrat über den gestellten Antrag. Im Falle einer Ablehnung des Antrags muss dies schriftlich begründet werden.

Unser Verständnis von Beteiligung

Stufen der Beteiligung nach Hart & Gernert: Das Modell enthält 4 Stufen und der Grad der Beteiligung ist zunehmend. Die niedrigste und häufigste Stufe ist die Information, gefolgt von Mitwirkung und Mitentscheidung. Die höchste und seltenste Stufe der Beteiligung ist die Entscheidung.
Um die Leitlinien für Bürgerbeteiligung erfolgreich in die Praxis umzusetzen, ist ein gemeinsames Verständnis von guter Partizipation die Basis. Das im Folgenden dargestellte Stufenmodell verdeutlicht die verschiedenen Formen von Partizipation, die für die Arbeit des Büros für Bürgerbeteiligung relevant sind. Bereits die Information über geplante Vorhaben ist die erste Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit.

1. Stufe Information: Information ist die Basis für Beteiligung. Durch ausgewogene und objektive Informationen können alle Beteiligten ein Verständnis über ein geplantes Vorhaben und dessen Auswirkungen erlangen.

2. Stufe Mitwirkung: Interessierte und Betroffene können sich sowohl informieren als auch zu den vorgelegten Planungen Stellung beziehen. Bei der Mitwirkung können die Teilnehmenden Ideen und Hinweise einbringen. Sie können jedoch nicht über Inhalte entscheiden.

3. Stufe Mitentscheidung: Bei der Entwicklung von Vorhaben
können Betroffene und Interessierte mitbestimmen. Dabei können sie
gemeinsam mit den Verantwortlichen Ziele aushandeln und deren Ausführung und Umsetzung planen.

4. Stufe Entscheidung: Bei dieser Stufe können die Beteiligten ihre Stimme abgeben und damit eine verbindliche, gemeinsame und von vielen legitimierte Entscheidung treffen.

Stufen der Beteiligung nach Hart & Gernert: Das Modell enthält 4 Stufen und der Grad der Beteiligung ist zunehmend. Die niedrigste und häufigste Stufe ist die Information, gefolgt von Mitwirkung und Mitentscheidung. Die höchste und seltenste Stufe der Beteiligung ist die Entscheidung