In diese Verkehrssonderzone darf an den Spieltagen nur einfahren, wer die erforderliche Berechtigung in Form einer Berechtigungskarte hierfür nachweisen kann. Eine Weitergabe der Berechtigungskarten an Dritte ist untersagt.
Ab dem 21. Mai 2024 werden die Anschreiben inklusive der entsprechenden Berechtigungskarten an alle in der Verkehrssonderzone gemeldeten Anwohnenden über 16 Jahre sowie an alle bekannten Gewerbetreibenden versandt. Diese Berechtigungskarte muss während der Sperrung der Verkehrssonderzone mitgeführt werden, um Zufahrt mit Fahrzeugen in den betroffenen Bereich zu erhalten. Es wird empfohlen das Anschreiben gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs zu legen.
Sollten Sie bis zum 31. Mai 2024 kein Berechtigungsschreiben inklusive der entsprechenden Berechtigungskarten erhalten haben, jedoch zum berechtigten Personenkreis zählen, wenden Sie sich bitte:
Als Anwohner:in:
- telefonisch an die Hotline der Bürgerämter (030) 9029-11960 (NUR für Anwohnende, besetzt zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts Heerstraße, Gewerbetreibende wenden sich bitte an das Ordnungsamt)
- per E-Mail an euro-anwohnende@charlottenburg-wilmersdorf.de
- oder persönlich ab dem 21. Mai 2024 zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts Heerstraße 12 an den Informationstresen (Platz 13-14).
Als Gewerbetreibende:r:
- per E-Mail an euro-gewerbe@charlottenburg-wilmersdorf.de. Bitte teilen Sie Ihren vollständigen Namen, ggf. den Namen Ihres Gewerbebetriebes, Ihre Anschrift (muss in der Verkehrssonderzone liegen), Ihre Erreichbarkeit sowie einen Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit. Sie erhalten dann schnellstmöglich die entsprechende Berechtigung auf dem Postweg oder im Wege der vorab terminierten Abholung im Ordnungsamt.
An die Bürgerämter können sich ebenso wenden:
- Schuleinrichtungen,
- Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegedienste sowie Tagesstätten,
- Sportvereine (insofern nicht auf dem Olympiagelände ansässig),
- Museen sowie sonstige Einrichtungen und Institutionen.
Gäste der Anwohnenden sowie der Einrichtungen werden gebeten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei mobilitätseingeschränkten Gästen, kann auf Antrag eine Berechtigungskarte ausgestellt werden. Der Grund ist glaubhaft zu belegen.
Eltern von Schüler:innen erhalten keine Berechtigungskarte, es sei denn, sie sind mit Wohnsitz in der Verkehrssonderzone gemeldet.