Direkte Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks an kommunalpolitischen Entscheidungen des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte eine umfassende Beteiligung der Einwohnerschaft an kommunalpolitischen Entscheidungen des Bezirks beschlossen, die im Siebenten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes am 15. Juli 2005 veröffentlicht wurden. Nunmehr ist die Wirksamkeit der einzelnen Elemente überprüft worden und führte mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zu einer Überarbeitung.
Bürgerbeteiligung
Einwohnerfragestunde
Einwohnerantrag
Bürgerbegehren
Bürgerentscheid
Ergebnis des Bürgerentscheids
Mitteilung von Einzelspenden
Spendenverbot
In der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung sind Regelungen über folgende plebiszitäre Elemente getroffen worde
§ 45 Unterrichtung der Einwohnerschaft
§ 46 Einwohnerversammlung
§ 47 Einwohnerfragestunde
§ 48 Einwohnerantrag
§ 49 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksverordneten-versammlung
Rathaus Charlottenburg
- Raum: 226a
- Tel.: (030) 9029-14901
- Fax: (030) 9029-14905
- E-Mail bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de
Verkehrsanbindungen
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Bus
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