Öffentlich
Beschlüsse:
Änderungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-60 vom 28. November 2022 zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 4-60 vom 30.04.2024 erfolgen.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt für den Bebauungsplanentwurf 4-60 in der Fassung vom 30. April 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.