BA-Beschlussprotokoll 2. Juli 2024

Beschluss Nr. 166

Öffentlich

Aufstellungsbeschluss
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-85 VE für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom 16. Mai 2024 aufzustellen. Die im Geltungsbereich bisher geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunutzungsplans (BNP) sollen ersetzt werden.

Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
– gemäß § 30 Abs. 2 BauGB –

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-85 VE soll nach § 30 Abs. 2 BauGB im Normalverfahren mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Umweltbericht) aufgestellt werden.
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
- gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung sowie im Internet Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.

Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
– gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AG BauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-85 VE und der Begründung aufzufordern.