Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt, die beigefügte freiraumplanerische-stadtplanerische Konzeption für den Spreeraum im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als sonstige städtebauliche Planung nach §1 (6) Nr. 11 BauGB, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist und für die Planungen und Maßnahmen des Bezirksamtes in dem Raum zu Grunde zu legen ist. Darüber hinaus stellt sie als Planung des Bezirksamtes Grundlage für Planungen anderer Behörden, Dienststellen sowie Vorhabenträger:innen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren dar und ist als solche zu berücksichtigen.