Öffentlich
Beschlüsse:
Beschluss des Sozialen Infrastrukturkonzeptes
Das Bezirksamt beschließt das vorliegende bezirkliche Soziale Infrastrukturkonzept (Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als fachlichen Teilplan zur Bereichsentwicklungsplanung gemäß § 4 Abs. 2 AG-BauGB i. V. m. AV-BEP Nr. I.3.
Beschluss zur Priorisierung der im SIKo dargestellten Flächen- und Maßnahmenplanung
Das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, eine politische Priorisierung der SIKo-Planungsflächen mit den dazugehörigen Maßnahmen vorzunehmen.
Die Merkmalsausprägungen erfolgen analog zu den SIKo-Bearbeitungsvorgaben und Hinweisen in –hoch, – mittel-, niedrig,- ohne.
Beschluss zur Überweisung der BVV-Vorlage Drs. Nr. 0571/6:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, das bezirkliche Soziale Infrastrukturkonzept (SIKo 2022) in der Fortschreibung 2020-2022 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung in Gestalt der DS-Nr. 0571/6:
gemäß § 12 (2) Nr. 10 BezVwG BE vorzulegen.