Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung (1) die Änderung des Belegungsplans C 10, Reihe 5 des landeseigenen Friedhofs Wilmersdorf dergestalt, dass die ehemaligen und untermaßigen Erdwahlgrabstätten C10, Reihe 5, Nr. 1 bis 13 in eine Abteilung mit 49 Partner-Urnenreihengrabstätten umgewidmet werden.