BA-Beschlussprotokoll 12. September 2023

Beschluss Nr. 85

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt das bezirkliche Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Charlottenburg-Wilmersdorf (BAFOK, Anlage 1) als konkretisierendes städtebauliches Konzept zum Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Das BAFOK ist daher bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Abwägungsprozess zu berücksichtigen.

Die Ziele des BAFOKs sollen auch im Baugenehmigungsverfahren sowie bei allen bezirklichen Baumaßnahmen bzw. Maßnahmen im öffentlichen Raum nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

  1. Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Abteilung Stadt und der Abteilung Bild sowie den entsprechenden Schulen die versiegelten Freiflächen an Schulen bis zum 31.12.2025 um 50% zu reduzieren. Priorität genießen Schulen, die in den folgenden Gebieten liegen: “Schwerpunkträume für Maßnahmen der Hitzeanpassung (Abb. 39)“ Maßnahme 1.3, 2 und 14
  2. Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, insbesondere in den Schwerpunkträumen für Maßnahmen der Hitzeanpassung (Abb. 39), bzw. den Lupenräumen ab 2023 jährlich mindestens 1000 qm zu entsiegeln. Hierbei sind vorrangig Baumscheiben zu vergrößern, Stellplatzflächen zu entsiegeln sowie faktisch versiegelte Unterstreifen wieder aufzubrechen. Das Regenwasser dieser Flächen soll im Wesentlichen Bäumen oder ggf. auch Straßenbegleitgrün zugeführt werden. Die (Teil-) Entsiegelung aller großen bezirklichen Stellplatzanlagen ist bis 31.12.2024 zu prüfen (Maßnahmen W 1.3, W 2, H 12, 13, Lupen 1 und 2).
  3. Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Abt. Bürgerdienste und Soziales bis zum 31.12.2024 auf den Wegen von Seniorenheimen (Abbildung 11) zu den jeweils nächstgelegenen beschatteten Grünanlagen (Parks, Pocket-Parks, zugängliche gestaltete Innenhöfe, Spielplätze, Friedhöfe) die Erreichbarkeit dieser Flächen für mobilitätseingeschränkte Personen durch den Aufbau von (im Regelfall schattigen) Bänken im Abstand von max. 150 m zu verbessern (Maßnahme H 17, Abb. 15, Ziel 6).
  4. Die Abteilungen OrdUm und Stadt erstellen im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bis 2027 ein Konzept für ein Netz von Grün- und Freiflächen. Optimal ist laut BAFOK (S. 18) ein Netz von Grün- und Freiflächen in der Größe von ein bis zwei Hektar in einem Abstand von ca. 400 m. Es sollten zumindest schattige Freiräume von 200 m2 in möglichst hoher Dichte erreicht werden. Zu prüfen sind hier zukünftige Potenzialflächen, die insbesondere aus dem Verkehrsraum herausgenommen werden (Ziel 5, Ziel 6, Maßnahme W. 1. 3, H 12, H 13, H 17, H 19, H 23).
  5. Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert bis zum 31.12.2024 ein Konzept zur Verbesserung der Wasserqualität und Erlebbarkeit und Nutzbarkeit der Ufer des Fennsees vorzulegen (S. 31, 32, 35, Ziel 3, Maßnahme W 7).
  6. Die Abteilung OrdUm wird aufgefordert ab 2023 jährlich jeweils für einen Vertiefungsraum konkrete Maßnahmenvorschläge zur unterbreiten. Dabei sollen jeweils öffentliche und private Potentiale ermittelt und für die öffentlichen Bereiche konkrete Maßnahmenpläne entwickelt werden.
  7. Die Sportanlagen des Stadions Wilmersdorf werden modellhaft im Sinne der Verbesserung der Hitzeentlastung entwickelt. Die Abteilung OrdUm wird in Abstimmung mit der Abt. Bild und dem bezirklichen Sportbund aufgefordert, eine entsprechende detaillierte Planung bis zum 31.12.2024 vorzulegen (Maßnahme H 15).
  8. Die Erlebbarkeit und Nutzbarkeit der Ufer am Mierendorffrundweg wird weiter verbessert. Die Abt OrdUm wird aufgefordert zu prüfen, ob für die weitere Umgestaltung BEK- oder BENE- Mittel in Anspruch genommen werden können (Maß-nahme W 7, 8).
  9. Insbesondere in hitzebelasteten Bereichen mit Handlungsbedarf (Abb. Nr. 9 und 10 BAFOK) sollen Nachverdichtungen bzw. Neubauten umfangreiche ökologische Kompensationsmaßnahmen aufweisen, die einen Ausgleich hoher baulicher Dichten sicherstellen. Hierbei sind neben der Einhaltung des Biotopflächenfaktors unversiegelte Flächen mit Bodenanschluss sowie weitere Retentionsflächen auf dem Grundstück oder auf den Dachflächen vorzusehen. Die Entsiegelung von oberirdischen Stellplätzen wird ausdrücklich angestrebt.
  10. Die Abteilung Stadtentwicklung erarbeitet zusammen mit der Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen einen Kriterienkatalog für entsprechende ökologische Kompensationsmaßnahmen im Neubau sowie Umbauten im Bestand, die mit einer Erhöhung der baulichen Dichte einhergehen.
  11. Bei größeren baulichen Veränderungen an öffentlichen Straßen und Plätzen wird eine Abkopplung von Flächen von der Kanalisation durch Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, Entsiegelung, etc. vorgenommen. Bei Baumaßnahmen im kleineren Umfang wird eine örtliche Versickerung an den vorhandenen Gegebenheiten im Straßenraum angestrebt. Besondere Anstrengungen sind bei Bauvorhaben im Einflussbereich von Überflutungs- und Hitzeschwerpunkten sowie im gesamten Bereich der Mischwasserkanalisation erforderlich (s. BAFOK, Abb. 32). Eine Verbesserung der Standortbedingungen und Wasserversorgung des Stadtgrüns muss im Sinne der Schwammstadt mitgedacht werden. Im Bereich der Trennkanalisation ist die Ableitung und Behandlung von Regenwasser zur Versorgung von Kleingewässern zu prüfen.
  • Bezirkliches Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    PDF-Dokument (5.6 MB)

  • Klimaanpassung im Städtebaurecht

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Beschluss Nr. 117

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofgesetz i.V.m. § 21 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Wilmersdorf dergestalt, dass die ehemaligen Urnengrabstätten mit den Maßen 0,70 m x 0,70 m der Abteilung C2, welche seit Dezember 1997 nicht mehr neu vergeben werden dürfen, in 175 Urnenreihengrabstätten mit den Maßen 0,50m x 0,625m umgewidmet werden.