Öffentlich
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt gemäß
§ 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BauGB die Verkündung der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre IX-121-1 B/33 im Gesetz- und Verordnungsblatt zu Berlin.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.