Das Bezirksamt beschließt die aus der Anlage ersichtliche Vorlage – Drucksache Nr. 0565/6 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlage: Siehe Webseite der BVV – Drucksachen.
Beschluss Nr. 113
Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung1 die Änderung des Belegungsplanes des landeseigenen Friedhofs Schmargendorf dergestalt, dass die ehemaligen Urnengrabstätten mit den Maßen 70cm x 70cm in Abteilung F in eine Abteilung insgesamt ca. 700 Urnengemeinschaftsgrabstätten umgewidmet werden.