Öffentlich
3. Beschlüsse:
3.1 Aufstellungsbeschluss
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, für das Grundstück Wilmersdorfer Straße 82-83 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 4-84 VE (siehe Anlage 1 Geltungsbereich) aufzustellen. Die im Geltungsbereich bisher geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans VII-153 (festgesetzt am 14. August 1970) sollen ersetzt werden.
3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- gemäß § 30 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-84 VE als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, sich im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung sowie über das Internet-Portal „mein.berlin“ zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.