Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt, der Bezirksverordnetenversammlung folgenden Beschlussvorschlag vorzulegen:
Das bezirkliche Gremium für den Fußverkehr gemäß § 51 Absatz 6 Berliner Mobilitätsgesetz setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen:
- Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen
- Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau
- Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
- Polizei
- infraVelo
- BVG
- Fraktionen in der BVV (je 1)
- ADFC
- BUND
- Changing Cities
- FUSS e.V.
- IHK
- VCD
- Bezirkselternausschuss Schulen
- Bezirksbehindertenbeirat.
Jede Institution wird um die Benennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds gebeten. Das Gremium tagt im Regelfall gemeinsam mit dem identisch zusammengesetzten bezirklichen FahrRat nach § 37 Absatz 8 Berliner Mobilitätsgesetz als „Mobilitätsrat Charlottenburg-Wilmersdorf“.