Öffentlich
3. Beschlüsse:
3.1 Aufstellungsbeschluss
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-82 VE für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom .2022 aufzustellen. Die im Geltungsbereich bisher geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans IX-194 (festgesetzt am 04.11.2002) sollen ersetzt werden.
3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- gemäß § 30 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB -
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-82 VE soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.
Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
3.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-82 VE und der Begründung aufzufordern.