Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt die Errichtung neuer und die Erweiterung bereits vorhandener Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf Dachflächen der bezirklichen Liegenschaf-ten in dergestalt, dass alle technisch nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaik- oder Solar-thermieanlagen belegt sind. Technisch nutzbar sind Dachflächen nach § 2 (22) in Verbin-dung mit § 19 (4) Satz 2 EWG Bln. Alternativ kann eine Verpachtung der Dachflächen erfolgen, wenn der Pächter diese entsprechend mit Solaranlagen belegt.
Die Abteilung Bildung, Sport, Kultur, Liegenschaften und IT wird aufgefordert, eine Um-setzungsplanung inkl. Finanzierungsbedarf und Wirtschaftlichkeitsberechnung bis zum 31.12.2022 vorzulegen.