Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung 1 die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Wilmersdorf dergestalt, dass die ehemaligen und untermaßigen Erdwahlgrabstätten D2, Reihe 14, Nr. 1 bis 28 und abgelaufenen UR-Stellen 91 bis 233 in eine Abteilung mit 50 Erdreihengrabstätten umgewidmet werden.