BA-Beschlussprotokoll 06. Juli 2021

210. Sitzung

Beschluss 327 (06.07.2021)

Öffentlich

Beschlüsse

3.1 Aufstellungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-76 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 5. Juli 2021, unter Aufhebung der für den Geltungsbereich geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunutzungsplans, aufzustellen.

3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:
- gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB -
Der Bebauungsplan 4-76 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach
§ 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
- gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

3.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-76 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.