Beschluss zur Überweisung der BVV Vorlage z.B. Drs. Nr.: 1900/5 gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, vorbehaltlich der beanstandungsfreien Prüfung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-57VE durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Anzeigeverfahren gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 AGBauGB, den Inhalt des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4 57 VE vom 13. Mai 2019 mit den Deckblättern vom 4. November 2019, 22. Juni 2020 und vom 15. März 2021 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-57 VE sowie der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 4-57 VE mit der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. 1900/5 (Anlage 2), der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.