Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt gemäß § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Neuordnung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Heerstraße dergestalt, dass die Erdwahlgrabstätte Nr. 292 mit den Maßen 1,25m x 2,50m der Abteilung IIW 9 in eine Urnengemeinschaftsgrabstätte mit 12 Beisetzungsmöglichkeiten zur Überlassung an die Friedhof Treuhand Berlin umgewidmet wird.