BA-Beschlussprotokoll 27. April 2021

200. Sitzung

Beschluss 314 (27.04.2021)

Öffentlich

3.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 4-68 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich im weiteren Verfahren auf Grundlage des
geänderten Bebauungsplanentwurfs vom 1. März 2021 durchzuführen. Hiermit macht sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zugleich den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vom 13. Juli 2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans 4-68 rückwirkend zu eigen.

3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB -
Der Bebauungsplan 4-68 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Öffentlichkeit wird anstelle dessen frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben.

3.3 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-68 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.